Ist Brüssel das neue Weimar?

Die Weimarer Republik war vor hundert Jahren eine Demokratie mit zu wenigen Demokraten. Die Europawahlen werden zeigen, ob der EU Ähnliches droht. Das Wort „Weimar“ hörte ich zum ersten Mal, als ich acht Jahre alt war. Ich war Ministrant geworden, Messdiener, wie man anderswo sagt – und von da an wusste ich, wie es hinter

Donaukurier: Wenn jeder wartet, bis der andere anfängt…

Heribert Prantls Buch gegen die Gleichgültigkeit. Wird schon alles gut gehen? Politisch? In der Gesellschaft? In der Natur? Werden sich irgendwelche Zuständigen schon kümmern? In seinem Buch „Vom großen und kleinen Widerstand“ in der Demokratie erhebt Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der „Süddeutschen Zeitung“, dagegen Bedenken und zitiert Flugblätter der Nazi-Widerstandsgruppe Weiße Rose: „Zerreißt den

Der Weg zum Grundgesetz führt durch die Hölle

Prantls Blick vom 7. Januar 2019, 13:44 Uhr Die Grundrechte bewahren auch die Erinnerung an ihre systematische Beseitigung im sogenannten Dritten Reich. Gedanken zum Holocaust-Gedenktag. Am kommenden Sonntag, am 27. Januar, ist der Holocaust-Gedenktag; er erinnert an den Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahr 1945. Wer meint, das sei lange her, wer meint,

Das kalte Herz des Hartz-IV-Gesetzes

Darf das Jobcenter Langzeitarbeitslose zwiebeln? Darf der Staat das Existenzminimum kürzen oder gar streichen? Das Verfassungsgericht verhandelt am Dienstag darüber. Das Recht, auch als Langzeitarbeitsloser eine bescheidene Lebensgrundlage zu haben, ist ein Grundrecht. Grundrechte kann man eigentlich nicht kürzen, nicht um die Hälfte verkleinern oder gleich ganz streichen. Das Bundesverfassungsgericht spricht vom Grundrecht auf ein

Sehr geehrter Mensch!

Die gesetzliche Anerkennung des dritten Geschlechts seit 1. Januar ist eine juristische und gesellschaftliche Revolution. Wie verändert das unser Kulturverständnis? Das Personenstandsgesetz gehört nicht zu den Gesetzen, die üblicherweise im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es ist ein Gesetz für die Standesämter und für die Standesbeamten, die die „familienrechtlichen Umstände“, nämlich Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle,