Der Bundestag als Paketzusteller

Der Gesetzgeber muss Gesetze beraten, sie nicht bloß im Schweinsgalopp transportieren. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb das Heizungsgesetz gestoppt. Der Beschluss sollte der Politik eine Lehre sein. Von Heribert Prantl Es ist üblich geworden, dass man umfangreiche Gesetze als Pakete bezeichnet. Da gibt es „Sicherheitspakete“, da gibt es „Rentenpakete“, „Migrationspakete“, „Sparpakete“, „Energiepreispakete“, „Heizungspakete“ und viele andere