Befänden wir uns auf der Flucht, wer würde uns dann helfen wollen, helfen können: Der Staat? Oder private Vereine und Akteure? Und wenn es die Städte und Gemeinden täten?
Von Heribert Prant
Das Selbstverständliche soll, muss wieder selbstverständlich werden, auch oder gerade wenn es um Flüchtlinge geht. Selbstverständlich war und ist es seit jeher, dass Menschen in höchster Not Hilfe erhalten. Zigtausende Flüchtlinge hätten Hilfe gebraucht, aber sie haben keine Hilfe erhalten. Sie sind auf ihrer Flucht im Mittelmeer ertrunken. Die Schiffe der Europäischen Union sind an ihnen vorbeigefahren. Die Hubschrauber der Europäischen Union sind über sie hinweggeflogen. Die Politikerinnen und Politiker der Europäischen Union haben über sie hinweggeredet. Ihr Reden läuft auf den Satz hinaus: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.
Redet man so auch über die Opfer in den Unfallkliniken? Schiebt man dort künftig diejenigen wieder unversorgt und unbehandelt hinaus, die sich durch waghalsige Fahrweise selbst in Gefahr gebracht haben? Soll gar die Unfallrettung künftig wieder abrücken oder gar nicht erst anrücken, wenn klar ist, dass der Verletzte an seiner Verletzung selbst schuld ist?
Die Behörden lassen sterben
Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Weil das von der EU billigend in Kauf genommen wird, weil die Flüchtlinge aber dem Hunger, der Folter und dem Tod entkommen wollten, haben sie den Tod gefunden: Das gilt für die 29 namenlosen Menschen, die während der 18-tägigen Fahrt zu den Kanarischen Insel an Hunger und Durst gestorben sind. Das gilt für die zwei Frauen und drei Kinder, die vor der Küste Libyens über Bord des Schlauchboots gestürzt sind, das Luft verloren hatte. Das gilt für diejenigen Flüchtlinge, die von ihrem manövrierunfähigen Boot verzweifelt und flehentlich aus tagelang vergeblich um Hilfe baten; die Behörden ließen sie sterben.
Das dient, so denken sie, der Abschreckung, manchmal sagen sie das auch. An die zehn Menschen täglich sterben auf diese Weise im Mittelmeer, an die dreihundert im Monat, viele Tausend im Jahr, Zehntausende waren es in den vergangenen Jahren. Frontex, die europäische Grenzschutzagentur mit Sitz in Warschau, fühlt sich zur Rettung von diesen Menschen nicht berufen. Frontex ist eine Art europäische Grenzpolizei. Ist aber eine Polizei noch eine Polizei, wenn sie sich für die Rettung von Menschen nicht für zuständig hält?
Wem hilft Frontex?
Frontex, gegründet 2002, operativ tätig seit 2005, erhält ungeheuer viele Finanzmittel für die Arbeit. Im Haushalt für 2024 stehen 992 Millionen Euro. Beim Start der Behörde im Jahr 2005 lag der Frontex-Haushalt bei winzigen sechs Millionen Euro; zehn Jahre später, im Jahr 2015, waren es 143 Millionen Euro. Die Ausgaben explodieren, für Grenzsicherung und Abschottung sind nämlich alle Mittel recht. Der Haushalt für 2025 sieht 1,12 Milliarden Euro vor. Langfristig ist geplant, dass Frontex im nächsten mehrjährigen EU‑Finanzrahmen, der sich von 2028 bis 2034 erstreckt, insgesamt rund 11,9 Milliarden erhält. Das ist sehr viel Geld für unterlassene Hilfeleistung.
Manchmal stehen in den Registern der Hilfsorganisationen gute Nachrichten neben furchtbaren Nachrichten: „50 N.N. (inkl. Kinder, Frau) verhungert/verdurstet, Leichen vom Boot ins Meer geworfen, das 13 Tage von Nuakschott/Mauretanien nach Spanien trieb; 70 gerettet.“ Die Rettungen sind privaten Initiativen zu verdanken: Die humanitären Rettungseinsätze im zentralen Mittelmeer haben, weil die EU und die Staaten sich verweigern, zivile, also nichtstaatliche Vereine und Verbände übernommen, solche also, die auf Spendenbasis arbeiten – NGOs wie Sea-Watch, SOS Humanity, Sea-Eye/oder Resqship. Die Bundesregierung selbst gibt an, durch sieben deutsche NGOs seien 2025 insgesamt 5555 Menschen aus dem Mittelmeer gerettet worden. Gleichwohl sind selbst die ohnehin kärglichen Bundesmittel, die für 2026 für die zivile Seenotrettung zuletzt noch eingeplant waren, komplett gestrichen worden: Es waren ohnehin nur rund zwei Millionen Euro.
Städte übernehmen Schiffs-Patenschaften
Es ist deshalb anrührend, wenn sich ersatzweise Städte und Gemeinden symbolisch und auch ein wenig finanziell engagieren, wenn sie Patenschaften für die Rettungsschiffe übernehmen und zu Spenden aufrufen, um die private Nothilfe weiter zu gewährleisten – sich aber dann von Kritikern und Aufsichtsbehörden sagen lassen müssen, dass sie dafür, als die unterste staatliche Ebene, nicht zuständig seien. Das habe mit kommunalen Aufgaben nichts zu tun. Wirklich nicht? Ist nicht die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, Verpflichtung aller staatlichen Gewalt– und zu der gehören auch die Gemeinden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
In Regensburg beispielsweise hat der Stadtrat im Juli 2025 beschlossen, die Patenschaft für das Rettungsschiff Sea-Eye 5 des Vereins Sea-Eye zu übernehmen. Die Sea-Eye 5 ist ein Seenotrettungskreuzer der 23,3-Meter-Klasse, Baujahr 1990, das der Verein 2024 für 465 000 Euro gekauft hat, finanziert unter anderem durch Crowdfunding. Gleichzeitig beschloss die Stadt, eine Spendenaktion für die Rettungsaktionen zu unterstützen. Regensburg reihte sich damit in eine Gruppe von Städten ein, die bereits Schiffs-Patenschaften übernommen haben. Das städtische Engagement hat nicht zuletzt den Grund, dass Regensburg der Sitz und der Ursprungskern des Vereins Sea-Eye ist, der deutschlandweit 700 Vereinsmitglieder in 30 Lokalgruppen hat; die Gruppe Regensburg zählt etwa dreißig ehrenamtliche Aktive.
Null Euro vom Bund, 30 000 von der Stadt Regensburg, 100 000 von der Stadt München
Die Stadt verpflichtete sich auch, mit dem Verein eine Spendenaktion zu organisieren, „die sich an die Regensburger*innen richtet. Die im Aktionszeitraum von September bis Ende Dezember eingegangenen Spenden werden bis zu einer Summe von 30 000 Euro durch die Stadt verdoppelt“. Der 30 000-Euro-Zuschuss wurde schon an Sea-Eye ausbezahlt. Ähnliches hat auch die Stadt München schon gemacht, die Patenschaft für ein Rettungsschiff von SOS Méditerranée übernommen und im Rahmen einer Spendenaktion 2020/21 zugesagt, eingehende Spenden bis maximal 100 000 Euro zu verdoppeln. Die Spenden und die städtische Aufstockung erbrachten zusammen 235 000 Euro.
Die Regensburger CSU reagierte auf die städtische Unterstützung negativ und blockierend, die AfD reagierte mit schärfster Ablehnung, sie unterstellte Sea-Eye gar rechtswidrige Schlepperei und drohte mit Strafanzeige. Die Regierung der Oberpfalz kam in einem vertraulichen Schreiben an die Stadt Regensburg (das der SZ vorliegt) zu dem Ergebnis, dass die finanzielle Unterstützung rechtswidrig sei, da die Förderung der Seenotrettung keine kommunale Aufgabe darstelle; die Aufsichtsbehörde sah aber „angesichts der im Vergleich zum Gesamthaushalt geringen Spendensumme“ der Stadt von einer förmlichen Beanstandung ab.
Sea-Eye hat daraufhin, weil der Verein auf solche Unterstützungen angewiesen ist, ein verfassungs- und verwaltungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, das zum gegenteiligen Ergebnis kommt: Kommunen dürfen danach sehr wohl Mittel zur zivilen Seenotrettung bereitstellen, wenn ein Bezug zur örtlichen Gemeinschaft besteht, etwa durch bürgerschaftliches Engagement oder durch örtliche Initiativen. Auch überörtliche humanitäre Anliegen können danach kommunale Aufgaben sein, wenn sie in der Gemeinde verankert sind. Für kommunale Spenden und Unterstützungsmaßnahmen für humanitäre Zwecke in der Ukraine hat das bayerische Innenministerium das ausdrücklich klargestellt. Und was für die Not in der Ukraine gilt, muss gewiss auch für die Not im Mittelmeer gelten.
Bei den Entscheidungen der Behörden, bei den Aktionen der Vereine und NGOs gilt ein Schlüsselsatz: Handeln wir so, wie wir behandelt werden wollten, wenn wir Flüchtlinge wären.
