Vor 50 Jahren beschlossen Bund und Länder den Radikalenerlass. Winfried Kretschmann wäre damals fast dessen Opfer geworden. Soll sich der Staat heute für die Berufsverbote entschuldigen?

Von Heribert Prantl

Der CSU-Politiker Erwin Huber, der in Bayern ein großes Tier war, beschreibt seinen Lebensweg so: „Ministrant, Oberministrant, Minister“. Bei Winfried Kretschmann, der ein großes grünes Tier in Baden-Württemberg ist und in etwa gleich alt wie Huber, verläuft der katholische Lebensweg etwas komplizierter: Kretschmann begann zwar auch als Ministrant und Oberministrant. Aber dann wurde der junge Mann aus Spaichingen erst einmal Maoist und agitierte als Lehramts-Student der Chemie und der Biologie im AStA der Universität Hohenheim für den Kommunistischen Bund Westdeutschland. Dann wurde er Gründungsmitglied der Grünen in Baden-Württemberg. Heute ist er dort Ministerpräsident.

Leute wie er waren vor fünfzig Jahren die Zielpersonen des sogenannten Radikalenerlasses. Am 28. Januar 1972 haben Bundeskanzler Willy Brandt und die Ministerpräsidenten der Länder diesen Erlass unterschrieben, mit dem „Radikale“ vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen werden sollten. Auf der Basis dieses Erlasses begann damals eine gewaltige, umfassende Überprüfung und Durchleuchtung von jungen Leuten, die Beamte waren oder werden wollten; der Erlass war Ausgangspunkt für die sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz, also für eine Art von ideologischer Schleppnetzfahndung. Millionen von jungen Menschen wurden überprüft, Zigtausende wurden vorgeladen, betroffen waren vor allem junge Lehrerinnen und Lehrer und solche, die es werden wollten.

Nicht alle hatten so wild agitiert und rebelliert wie Kretschmann. Bei manchen bestand die Schuld nur darin, dass sie gegen den Vietnam-Krieg protestierten, im linken Flügel der SPD und in der Friedensbewegung zu Hause waren. Brandt, der in seiner Regierungserklärung von 1969 „mehr Demokratie“ versprochen hatte, entschuldigte sich vier Jahre nach dem Radikalenerlass: „Ich habe mich geirrt“. Aber da war der Irrtum schon nicht mehr zu bremsen und galoppierte fast zwanzig Jahre lang durch die Bundesrepublik – mit unguten Folgen: Eine ganze Generation stand staatlich unter Kollektivverdacht und ging deswegen auf Distanz zum Staat.

Winfried Kretschmann war damals, als der Radikalenbeschluss in Kraft trat und damit die Berufs- und Ausbildungsverbote begannen, 24 Jahre alt. Er hatte Glück, ein ganz besonderes Glück. In einem ARD-Interview, das zum fünfzigsten Jubiläum des Radikalenerlasses geführt wurde, erzählt Kretschmann, er ist jetzt 73 Jahre alt, von diesem Glück.

Kretschmann und sein „Kapitalistenknecht“

Kretschmanns Glück hat einen Namen und kommt per Interview auch zu Wort: Es heißt George Turner. Turner ist heute 86 Jahre alt; er war damals Präsident der Uni Hohenheim und später Wissenschaftssenator in Berlin. Als Vorsitzender des Allgemeinen Studentenausschusses war Kretschmann seinerzeit dessen Widerpart an der Uni Hohenheim und beschimpfte ihn gern als „Kapitalistenknecht“. Aber, so schildert Kretschmann das heute: Turner „hat diese Großmäuligkeit, die hinter diesem ganzen revolutionären Gehabe stand, durchschaut“. Turner hat sich damals, ohne dass Kretschmann davon wusste, für seinen studentischen Gegenspieler eingesetzt, er hat aus einer „liberalen Gesinnung heraus das getan, was man heute deeskalieren nennt“, erzählt Kretschmann – und sich beim Kultusministerium in Stuttgart für ihn eingesetzt. Der heutige Ministerpräsident spricht im ARD-Interview seinen damaligen heimlichen Fürsprecher direkt an: „Sie haben mich als Person ganzheitlich gesehen und dachten, irgendwann wird der mit dem Krampf schon aufhören. So war es dann auch.“

Vielleicht wäre er als Lehrer an der Kosmetikschule in Rente gegangen

Wer weiß, wie das Leben Kretschmanns ohne die Intervention von George Turner verlaufen wäre. Vielleicht wäre Kretschmann als Lehrer an der Stuttgarter Kosmetikschule in Rente gegangen. An dieser Kosmetikschule hat er in den siebziger Jahren vorübergehend gearbeitet, bis die Intervention George Turners Erfolg hatte und der Staatsdienst für Kretschmann offen stand. Es gab nicht viele Turners damals. Es gab viel Unversöhnlichkeit auf beiden Seiten. Kretschmann blickt zurück auf die Rebellenzeit und spricht von einem „Aufbegehren gegen diese ganzen verkrusteten Strukturen in der Bundesrepublik, gegen Ungerechtigkeiten in der Welt“.

Der Radikalenerlass und die Regelanfragen beim Verfassungsschutz haben sehr viel mehr Schaden angerichtet, als sie Schaden abgewendet haben. Und kreativ-kritisches Potential ging dem Staat, ging vor allem den Schulen verloren. Das ist eine Erkenntnis, die sich einstellt, wenn man im ARD-Film „Jagd auf Verfassungsfeinde“ die Gespräche mit Opfern des Radikalenerlasses hört. Der Film des Filmemachers und Fernsehjournalisten Hermann Abmayr wird am Montagabend, 23.35 Uhr, im Ersten Fernsehen ausgestrahlt.

Unfug braucht keine Wiederholung

Damals war es der Linksextremismus, der den Staat ängstigte. Heute ist es der Rechtsextremismus. Braucht man einen neuen Radikalenerlass, um zu verhindern, dass Neonazis und Reichsbürger den Menschen als Polizistinnen, Staatsanwälte und Richterinnen gegenübertreten? Unfug braucht keine Wiederholung. Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz, sagt Kretschmann, „ist das falsche Instrument“. Einen neuen Radikalenerlass zur Abwehr nationalistischer, ausländerfeindlicher oder antisemitischer Gefahren lehnt er ab. Es gehe, erklärt Kretschmann, nicht um pauschales Misstrauen, sondern um konkrete Einzelfallprüfung: „Erst mal geht der freiheitliche Staat von der Verfassungstreue seiner Bürger aus. Sonst müsste er zum Schluss jeden überprüfen. Nur wenn belastbar Gegenteiliges vorliegt, dann muss er sich mit diesem Einzelfall auseinandersetzen.“

So sieht das Kretschmann heute. Er apostrophiert die Regelanfragen beim Verfassungsschutz und die Berufsverbote der siebziger und achtziger Jahre als „Auswüchse der damaligen Zeit“. Soll sich der Staat dafür entschuldigen? Soll er die Opfer rehabilitieren? Soll er ihnen womöglich sogar Entschädigung zahlen, wie es sich parlamentarische Initiativen in einigen Landtagen wünschen? Dem Staat bräche da kein Zacken aus der Krone. Ein Staat, der sich entschuldigen kann, ist stark, nicht schwach.

Kretschmann ist da noch nicht ganz so weit. Er weicht aus. Er verweist auf eine wissenschaftliche Studie der Universität Heidelberg zum Extremistenbeschluss, die alsbald vorgestellt werden soll. Die will er abwarten – und meint, dass man sich „kollektiv“ nicht entschuldigen könne. Aber wenn feststehe, dass im Einzelfall Unrecht geschehen sei, müsse der Staat „sich dann bei den Leuten konkret entschuldigen“. Nach fünfzig Jahren wäre es an der Zeit.

 


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