Es darf aber nicht Parteipolitik sein, sonst verfällt die Autorität des Bundesverfassungsgerichts. Gedanken zum politischen Auflauf bei der Feier zum 75. Bestehen.

Von Heribert Prantl

Wer hat das letzte Wort im Staat? Die Politik oder das Bundesverfassungsgericht? Gehört das höchste Gericht im weitesten Sinn ohnehin zur Politik? Es waren jedenfalls viele Spitzenpolitikerinnen und Politiker da, als soeben in Karlsruhe gefeiert wurde – das Verfassungsgericht beging seinen 75. Geburtstag. Dieses Gericht hat verdient, dass man es feiert. Ohne dieses Gericht wäre die Bundesrepublik eine andere, eine schlechtere Republik. Sie wäre eine Republik, in der das Recht weniger Bedeutung und die Grundrechte weniger Glanz hätten. Deutschland wäre ein Land, in dem die Parteien noch mehr Macht, die Bürgerinnen und Bürger dagegen weniger Freiheiten hätten. Die sozialen und ökologischen Grundrechte hätten ohne Karlsruhe weniger Gewicht. Und: Wegen der bloßen Existenz des Gerichts sind unzählige Gesetze, Verwaltungsakte und Eingriffe in den Alltag anders ausgefallen oder unterblieben – im Wissen, sie könnten am Maßstab der Verfassung in Karlsruhe überprüft werden.

Das alles ist Macht. Das Gericht schielte selten nach Beifall; selten nach dem der Regierenden, selten nach dem des Volkes. Es hat seine Autorität nicht gewonnen, weil es mit oder gegen den Zeitgeist schwamm. Sein guter Ruf beruht darauf, dass das Land gelernt und erfahren hat, dass am Schlossbezirk Nummer 3 in Karlsruhe akkurat und tiefschürfend gearbeitet wird – meist akkurater und tiefschürfender als früher in Bonn oder jetzt in Berlin.

Die Akkuratesse am Schlossbezirk 3

Wenn Politiker verlangen, es müsse eine klare Trennlinie zwischen den Kompetenzen der Politik und denen des Verfassungsgerichts geben, dann meinen sie meist insgeheim, dass das Gericht ihnen per Urteil zustimmen müsse. Tun die Verfassungsrichter das, dann ist es den Politikern recht; tun sie das nicht, dann gilt das oftmals als Einmischung in die Politik. In Wahrheit sind die Urteile des Verfassungsgerichts immer Politik – Verfassungspolitik nämlich, die das Grundgesetz ausdrücklich gewollt hat: Der Gesetzgeber ist nach den geltenden Regularien in der Vorhand, das Verfassungsgericht hat den Vorrang. Welche Ziele mit welchen Mitteln verfolgt werden, darüber entscheiden die Politiker. Ob der eingeschlagene Weg gangbar ist oder ob das Grundgesetz diesen Weg versperrt, darüber befinden die Verfassungsrichter.

Ist das Politik? Natürlich ist das Politik. Wer darüber entscheidet, was Politik machen darf und was nicht, der macht Politik – also macht das Gericht Politik; es macht Politik auch dann, wenn es die anderen Gewalten gewähren lässt. Das Bundesverfassungsgericht ist daher ein Politik-Gericht, ein Gericht mit politischer Wirkkraft. Diese Politik darf aber nicht Parteipolitik sein.

Vom Karlsruher Ruf zehrt die Justiz insgesamt

Die frühere Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hat soeben in einem Interview dafür plädiert, dass auch die AfD das Recht haben soll, Richter zum Bundesverfassungsgericht zu schicken. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat beim Jubiläumsfestakt in Karlsruhe fein widersprochen: „Schützen wir unser Verfassungsgericht vor möglichen Angriffen durch die Verächter des Rechtsstaates“, sagte er. „Kürzer gesagt: Hüten wir den Hüter unserer Verfassung gut!“ Vom Ruf des höchsten Gerichts zehrt die Justiz insgesamt. Das Bundesverfassungsgericht braucht daher Widerstandsfähigkeit gegen den Zugriff von extremen Parteien. Diese Resilienz zu schaffen, ist 2024 per Grundgesetzänderung versucht worden.

Das Bundesverfassungsgericht ist eine rechtspolitische Institution, die Vertrauen genießt, obwohl ansonsten das Vertrauen in die Politik massiv schwindet. Dieses Vertrauen ist zwar in den vergangenen Jahren etwas gesunken. Als einen der Gründe dafür kann man wohl ausmachen, dass das Gericht in der Corona-Krise, in der grundrechtskritischsten Zeit der Republik also, ziemlich versagt hat, es hat sich vor substanziellen Entscheidungen gedrückt. Das hat an seinem Ruf gekratzt, diesem Ruf aber nur wenig und nicht nachhaltig geschadet. Das Vertrauensfundament war und ist offenbar so groß, dass Corona es nicht zerstören konnte.

In der Festigkeit dieses Fundaments besteht das Karlsruher Wunder – denn die Wahl der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter ist problematisch, auch ohne die Kür von AfD-Kandidaten. Die Auswahl und die Wahl gleichen oft einem Kuhhandel. Ein elendes öffentliches Gezerre wie bei den (dann gescheiterten) Nominierungen der SPD-Politikerin Herta Däubler-Gmelin im Jahr 1993 und dann der Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf im Jahr 2025 hat das drastisch gezeigt. Auswahl und Wahl sind „von Haus aus verfassungswidrig“. Das sagte nicht irgendein verirrter Doktorand, sondern Richard Thoma, einer der hervorragendsten Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts, der in der Weimarer Republik für die Demokratie einstand und in der jungen Bundesrepublik für sie warb. Viele Fachleute sind auch heute noch seiner Meinung, akzeptieren das parteipolitisch gelenkte Prozedere aber als eine Art Gewohnheitsrecht – vielleicht auch deshalb, weil es bis auf wenige Ausnahmen respektable Ergebnisse gezeitigt hat: Richterpersönlichkeiten, die ihre Unabhängigkeit unter Beweis gestellt haben.

Bisher 21 Politiker unter 122 Richtern

Das gilt merkwürdigerweise auch und gerade für die aktiven Politiker, die ins Verfassungsgericht gewählt wurden. Von den bisher 122 Richterinnen und Richtern am höchsten Gericht kamen 21 als vorherige Ministerpräsidenten, Minister oder Bundestagsabgeordnete aus der Politik, viele erwarben sich dann hohe und höchste Anerkennung als souverän unabhängige richterliche Persönlichkeiten. Mit ihren Namen verbindet sich der Reifungsprozess des Gerichts. Das begann schon mit seinem ersten Präsidenten, Hermann Höpker-Aschoff (Amtszeit von 1951 bis 1954), der zuvor preußischer Ministerpräsident und Finanzminister, dann Mitglied des Parlamentarischen Rats und des ersten Bundestags für die FDP gewesen war. Gebhard Müller (1959 bis 1971) war zuvor CDU-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, er wurde der dritte Präsident des Karlsruher Gerichts. Erwin Stein (1951 bis 1971) war zuvor hessischer Kultus-und Justizminister der CDU. Martin Hirsch (1971 bis 1981), der als progressiver Kopf galt, war erst bayerischer Landtagsabgeordneter, dann der Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion gewesen.

Ernst Benda (1971 bis 1983) war zuvor CDU-Bundesinnenminister, wurde dann der vierte Präsident des Gerichts. Roman Herzog (1983 bis 1994) war zuvor CDU-Kultus- und Innenminister in Stuttgart, wurde dann der sechste Karlsruher Präsident, anschließend Bundespräsident. Ernst Gottfried Mahrenholz (1981 bis 1994) zuvor SPD-Kultusminister in Niedersachsen, war dann Vizepräsident des Gerichts. Jutta Limbach (1994 bis 2002) war zuvor SPD-Justizsenatorin in Berlin, sie wurde die erste Frau an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts. Wolfgang Hoffmann-Riem (1999 bis 2008) war zuvor parteiloser Justizsenator in einem SPD-geführten Kabinett in Hamburg; Hans-Joachim Jentsch (1996 bis 2005) war zuvor CDU-Justizminister in Thüringen; Christine Hohmann-Dennhardt (1999 bis 2011) war zuvor SPD-Justiz- und Wissenschaftsministerin in Hessen; Peter Müller (2011 bis 2023) war zuvor CDU-Ministerpräsident im Saarland.

Ihre Ernennung war zum Teil von großer und größter öffentlicher Skepsis begleitet, weil nicht zu Unrecht die Furcht herrschte, dass die Parteipolitik sich auf diese Weise einen Zugriff auf das Verfassungsgericht sichern und damit Einfluss auf das letzte Wort im Staate nehmen wollte. Aber die meisten von ihnen haben sich dann gerade dadurch ausgezeichnet, als Richter eine deutliche Distanz zur Parteipolitik zu zeigen. Bei ihrem Abschied wurde in der Regel gerühmt, dass ihre Herkunft aus der Politik einer parteiübergreifend geschätzten unabhängigen Amtsführung während ihrer Richtertätigkeit nicht im Weg stand.

Auf Wolke sieben in Kuckucksheim?

Wenn bisher die Wahl der Verfassungsrichter auch weit überwiegend zu guten Ergebnissen geführt hat, dann bedeutet dies aber nicht, dass alles so bleiben sollte, wie es ist: Mehr Transparenz und weniger Parteienmacht sollten künftig das Wahlverfahren bestimmen. Die höchsten Richter sollen politische Richter sein im guten Sinn des Wortes – solche also, die nicht nach einem Parteiprogramm, sondern nach dem Grundgesetz entscheiden und dabei nicht auf Wolke sieben in Wolkenkuckucksheim sitzen. Sie sollen Richter sein, die Spitzenjuristerei mit Alltagstauglichkeit verbinden; dazu gehört auch das Verständnis für das Zusammenwirken von Staatsorganen und für das Ringen um Kompromisse in der Politik, wofür gestandene Politikerinnen und Politiker womöglich sogar ein besonderes Gespür haben. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht deswegen ein politisches Gericht, weil Parteipolitik oder Parteipolitiker dort das Sagen haben, sondern weil die Richter dort wissen, dass gerade das nicht sein darf.

Das Gericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richtern. Wie ein Herz mit seinen zwei Kammern pumpen diese Senate die Grundrechte in alle Lebensbereiche der Republik. Nun, auch ein gesundes Herz hat manchmal Aussetzer. Wenn diese selten sind wie in den 75 Jahren des Bundesverfassungsgerichts, dann geht es dem Land gut.

 


 

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