Vor 80 Jahren wurden in Bayern und in Hessen die ersten Landesverfassungen nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedet. Sie sind prall und stark bei der Garantie von Grundrechten. Und poetischer als das Grundgesetz.

Von Heribert Prantl

Es war ungewöhnlich kalt, als vor achtzig Jahren, nach den Jahren der NS-Diktatur, die Demokratie wieder begann. Die Verfassunggebende Landesversammlung tagte zitternd in der großen Aula der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität. Diese Aula war einer der wenigen großen Repräsentationsräume der Stadt, die noch einigermaßen nutzbar waren. Der Gebäudekomplex der Uni war ansonsten weitgehend zerstört, das Hauptgebäude provisorisch mit Bretterwänden und Notdächern gesichert. Hier stimmte am 26. Oktober 1946, also vor acht Jahrzehnten, die Landesversammlung dem finalen Text der neuen bayerischen Verfassung zu – und für den 1. Dezember wurde eine Volksabstimmung darüber und parallel die Wahl des Landtags angesetzt.

In Bayern war das so, und in Hessen war das Prozedere ähnlich: Volksabstimmung in Bayern wie in Hessen am 1. Dezember 1946. In Bayern gingen 75,7 Prozent der Wähler zu den Urnen, gut siebzig Prozent stimmten zu; in Hessen lag die Wahlbeteiligung bei 73 Prozent, und knapp 77 Prozent der Wähler stimmten zu. Und am 16. Dezember tagte in arktischer Kälte der bayerische Landtag zu seiner konstituierenden Sitzung in der Aula der Universität; in Hessen tagte der Landtag zu seiner konstituierenden Sitzung am 19. Dezember im Musiksaal des Stadtschlosses in Wiesbaden.

Amerikanischer und schweizerischer Föderalismus für Deutschland

Aber es hat dann noch lang gedauert, bis die Menschen in Bayern wie in Hessen begriffen, was man an der Demokratie hatte. Diese lange Inkubationszeit war kein bayerisch-genetischer oder bayerisch-hessischer Defekt; das war überall in Deutschland so. Demokratie galt als ein Fremdwort aus dem Amerikanischen. Der Prozess der Verfassunggebung wurde in Bayern wie in Hessen von den amerikanischen Besatzungsbehörden unter der Leitung des Militärgouverneurs Lucius D. Clay angeordnet und beaufsichtigt. Die Verfassungen von Rheinland-Pfalz und Bremen folgten 1947, die Verfassung von Nordrhein-Westfalen 1950.

Die zwei ersten Verfassungen nach dem Zweiten Weltkrieg, die bayerische und die hessische, haben ihren ganz eigenen Ton, bei der bayerischen ist das besonders deutlich. Das Bayerische dieser Verfassung ist kein amerikanischer Dialekt, nicht der Dialekt der damaligen Besatzungsmacht. Ihr Kennzeichen ist eine demokratisch-schweizerische Urwüchsigkeit; das muss nicht wundern, denn sie behielt in wichtigen Teilen die Fassung bei, die Wilhelm Hoegner aus seinem Schweizer Exil mitgebracht hatte. Es war ein historischer Zufall und für Bayern ein Glücksfall, dass dieses Land mit seiner ausgeprägten föderalistischen Tradition unter die Herrschaft einer Besatzungsmacht kam, die zu Hause selbst den Föderalismus lebte. Es gab also viel amerikanisches Verständnis für den bayerischen Patrioten Hoegner.

Jedermann hat Anspruch auf Sicherung gegen die Wechselfälle des Lebens.

Bayerische Verfassung, Artikel 171

Wilhelm Hoegner war ein katholisch-sozialdemokratischer Jurist. Sein Motto war „Bayern zuerst“ – sein Ziel und das seiner christsozialen Verfassungsmitverfasser war es, nach dem Zusammenbruch des Nazireiches die eigene, jahrhundertealte staatliche Identität Bayerns hervorzuheben. Deshalb beginnt die Verfassung erst einmal mit der bayerischen Staatlichkeit: „Bayern ist ein Freistaat. Die Landesfarben sind Weiß und Blau.“ Darüber kann man heute schmunzeln; aber die eigene bayerische Staatlichkeit galt Hoegner und den christsozialen Mitverfassern der Verfassung als Schutz vor neuen Radikalismen.

Wilhelm Hoegner war in den acht Jahrzehnten der bayerischen Nachkriegsgeschichte der einzige Sozialdemokrat, der Bayern regierte: Sohn eines kleinen Eisenbahnarbeiters, welcher sich zum Stationsvorsteher hochgearbeitet hatte; das siebte von dreizehn Kindern. Als Schüler im königlichen Seminar in Burghausen hatte er die hochmütige Herablassung und den Hohn reicher, jedoch weniger begabter Mitschüler erfahren müssen. Das hat ihn zur Sozialdemokratie geführt. Er war ein Gefühlssozialist, einer, der nicht nur die bayerische Verfassung, sondern auch einen Roman und Gedichte geschrieben hat; in seinem bayerischen Enthusiasmus ließ er sich von keinem Konservativen übertreffen.

Nach den Schrecken des Nationalsozialismus ein klares humanistisches Fundament

In Hessen war es der damalige Ministerpräsident Karl Geiler, der gemeinsam mit den Vertretern der SPD und der KPD die Verfassung prägte; sie wollten nach den Schrecken des Nationalsozialismus ein klares humanistisches und antifaschistisches Fundament setzen. Deshalb beginnt die hessische Verfassung von 1946 mit den Grundrechten: „Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich, ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft, der religiösen und der politischen Überzeugung.“ Und weiter: „Leben und Gesundheit, Ehre und Würde des Menschen sind unantastbar.“ Das war das Vorbild für den Artikel 1 des Grundgesetzes, das erst zweieinhalb Jahre später in Kraft trat. Die hessische Verfassung enthielt ursprünglich freilich auch die Todesstrafe, welche dann durch das Grundgesetz 1949 überlagert und erst 2018 per Volksentscheid formal aus der Landesverfassung gestrichen wurde.

Die beiden Verfassungen machen Ernst mit dem Satz, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das Grundgesetz traut sich das bis heute nicht. Die bayerische Verfassung gibt den Bürgerinnen und Bürgern von Anfang umfassend das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheid; in Hessen ist die direkte Demokratie in der Landesverfassung auch etabliert, aber deutlich zurückhaltender als in Bayern. Die Bayern jedenfalls haben in der Folge ihr Recht auf Volksbegehren und Volksentscheid gut und klug genutzt. 22 bayernweite Volksbegehren wurden seit 1946 zugelassen – fünf davon als Gesetz angenommen: Die Studiengebühren wurden auf diese Weise abgeschafft, ein besseres Müllkonzept eingeführt, ein klarer Nichtraucherschutz und der Bürgerentscheid auch auf kommunaler Ebene. Selbst die Volksbegehren, die keinen Erfolg hatten, waren fruchtbar, weil sie die politische Diskussion voranbrachten.

Wenn es um Arbeit, Wirtschaft und Sozialpolitik geht, dann lesen sich die Verfassungen von 1946 so, als seien bei den Beratungen Fidel Castro und der Papst Franziskus dabei gewesen. „Jedermann hat das Recht, sich durch Arbeit eine auskömmliche Existenz zu schaffen“, liest man da in der bayerischen Verfassung. Und: „Arbeit steht unter dem besonderen Schutz des Staates.“ Und: „Jedermann hat Anspruch auf Sicherung gegen die Wechselfälle des Lebens.“ Diese Verfassungen sind nahrhaft, und zwar nicht nur dort, wo sie, wie die bayerische, jedem „die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte im ortsüblichen Umfang“ gestatten.

Und: Zumal die bayerische Verfassung ist in ihren Formulierungen plastischer, packender und poetischer als das Grundgesetz. Sie ist wie ein Bauern-, Obst- und Gemüsegarten. Sie blüht und duftet.

 


 

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