Das Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse: Das höchste Gericht schadet dem Klima, der Wirtschaft und der Gesellschaft.

Von Heribert Prantl

Es ist Zeit, an Horst Ehmke zu erinnern. Ehmke war eines der größten Talente, die die Sozialdemokratie je hatte. Er machte zu Zeiten von Willy Brandt aus dem Kanzleramt eine politische Schaltzentrale: selbstbewusst, forsch, nie liebedienerisch. Er war Staatsrechtsprofessor, er war ein brillanter politischer Denker und ein begnadeter Spötter.

In Karlsruhe – und damit sind wir schon fast beim Thema – hatte Ehmkes Karriere kometenhaft begonnen. Er schrieb, unterstützt von seinem damaligen Assistenten Peter Häberle (der sehr viel später, im Jahr 2011, als Doktorvater des damaligen Verteidigungsministers Guttenberg in die Schlagzeilen geriet) die Verfassungsbeschwerde, um in der Spiegel-Affäre die Pressefreiheit gegen die Machenschaften von Franz Josef Strauß zu verteidigen. So jung war Horst Ehmke damals, dass er beim Spiegel-Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht gefragt wurde, wo denn sein Vater sei, „der Professor Ehmke“. Er gehörte dann im Kabinett Brandt als Kanzleramtsminister und als Minister für besondere Aufgaben zu den Köpfen der neuen Ostpolitik – des Moskauer Vertrages, des Warschauer Vertrages und des Grundlagenvertrages mit der DDR. Willy Brandt bezeichnete ihn als seinen „Spezialisten für alles“.

Null und nichtig, falsch und gefährlich

Spezialist war Horst Ehmke auch für die gezielte Beleidigung des Bundesverfassungsgerichts. Als in Karlsruhe die Klage der bayerischen Staatsregierung gegen den Grundlagenvertrag mit der DDR verhandelt wurde, wurde der Feingeist Ehmke berechnend grob. Die CDU/CSU hatte den Vertrag als „Ausverkauf deutscher Interessen“ und intolerable Anerkennung der DDR kritisiert. Ehmke konterte rüpelhaft, dass „wir uns von den acht Arschlöchern in Karlsruhe nicht unsere Ostpolitik kaputtmachen lassen“. Das ist fünfzig Jahre her. Die Ostverträge wurden dann vom Bundesverfassungsgericht mit knapper Not genehmigt.

Man darf davon ausgehen, dass sich soeben das eine oder andere Mitglied der Bundesregierung nach dem Karlsruher Spruch zur Schuldenbremse an Ehmkes giftig-bösen Satz in Verzweiflung erinnert hat. Das höchste Gericht in Karlsruhe hat soeben beim „Klima- und Transformationsfonds“ etwas gemacht, was es sich vor fünfzig Jahren bei den Ostverträgen noch nicht getraut hatte: Es ist der Politik brutal in den Arm und in den Schritt gefallen; es hat die Finanzierung dieses Fonds, der zum Kern der Klimapolitik der Ampelregierung gehört, nicht nur für verfassungswidrig, sondern für null und nichtig erklärt – wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Schuldenbremse. Das Gericht hat auf diese Weise der Finanzierung des Klimaschutzes den Boden weggezogen; es hat die Klimapolitik der Regierung „kaputtgemacht“; es hat dort Grenzen gezogen, wo es nicht hätte sein müssen und nicht hätte sein dürfen.

Und wenn die Welt zugrunde geht

Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts stellte in seinem Schuldenbremsen-Urteil sehr apodiktisch fest, dass die Darlegungen der Politik zu einer bestehenden Notlage nicht klar genug gewesen seien. Die Not liegt aber buchstäblich in der Luft. Warum soll denn, so fragt man sich, die Notwendigkeit und die Absicht, die Wirtschaft nach den desaströsen Folgen der Corona-Krise wieder anzukurbeln, von der Politik nicht damit verbunden werden, auch ökologische Ziele damit zu verfolgen? Das ist richtig, das ist vernünftig, das ist geboten. Das Bundesverfassungsgericht hätte den Spielraum, den es hat, nutzen können – es hätte ausgereicht, Linien zu ziehen und Grenzen zu setzen, an die sich der Gesetzgeber künftig zu halten hat.

Es war dies die erste Karlsruher Entscheidung zum Thema Schuldenbremse. Beim Lesen des Urteils hat man den Eindruck, dass die Richterinnen und Richter nicht überblickt haben, was sie mit ihrer Entscheidung anrichten. Das Gericht konnte zwar nicht so tun, als gäbe es die unselige Schuldenbremse nicht; sie wurde 2009 ins Grundgesetz geschrieben, um die politische Freibier-Versuchung zu verhindern, um also zu unterbinden, dass Regierungen bei Wahlen mit kurzfristigen, schuldenfinanzierten Konsumausgaben gewinnen wollen.

Das Verfassungsgericht hat diese Bremse aber nun in einer Weise scharf gestellt, die den Sinn der Schuldenbremse in Unsinn verwandelt: Das Gericht erschwert ökologisch fundierte Konjunkturprogramme, die wichtig und unabdingbar sind, wenn es der Wirtschaft schlecht geht. Das Urteil ist ein Anti-Klima- und ein Anti-Wirtschafts-Urteil. Es sabotiert auch Investitionen für Schulen und Kitas, es zerschlägt Förderprojekte für Kinder, für Familien und für alte Menschen. Es schadet also der Gesellschaft.

Das Urteil fordert und fördert ein hirnloses Sparen. Es gibt ein altes lateinisches Rechtssprichwort, das „Fiat justitia et pereat mundus“ heißt. Auf Deutsch: Es geschehe Gerechtigkeit, und wenn die Welt dabei zugrunde geht! Nach dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse und zur Klimapolitik darf man es neu übersetzen, nämlich so: „Es muss gespart werden – und wenn die Welt dabei zugrunde geht.“

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist dafür da, die Verfassung zu schützen. Es ist aber nicht dafür da, die Verfassung der Menschen zu ruinieren.


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