Die Gleichberechtigung der Frau ist in Ehe und Familie einigermaßen gediehen. Im Parlament lässt sie noch auf sich warten. Die Initiative „Parität Jetzt“ will das ändern: Im Bundestag sollen zur Hälfte Frauen und zur Hälfte Männer sitzen.

Von Heribert Prant

er Kampf um die Parität in den Parlamenten ist in Deutschland der wohl letzte große Schritt hin zur Gleichberechtigung; in Europa haben Frankreich, Spanien, Portugal und Slowenien diesen Schritt schon unternommen. Die Initiative „Parität Jetzt“ hat soeben mit einem zweiten Aktionstag „für eine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen“ auch in Deutschland geworben. In der Bundesrepublik sind Paritätsgesetze nämlich noch heute so umstritten, wie es in den Jahren 1918/19 das damals eingeführte Frauenwahlrecht und wie es 1948/49 der Gleichberechtigungssatz im Grundgesetz war. Dieser Gleichberechtigungssatz war damals, 1948/49, der Wegweiser zu einer juristischen Revolution – um die sich aber das Kabinett Adenauer erst einmal nicht kümmerte. Die ganze Nachkriegszeit war eine Zeit, in der die Gleichberechtigung zwar im Grundgesetz, aber ansonsten am Herd stand.

Das erste Bundeskabinett hatte noch nicht einmal einen Familienminister. Als Adenauer dann 1953 einen berief, er hieß Franz-Josef Wuermeling, erklärte der bei seinem Amtsantritt, sein Ministerium sei eine Abwehrinstanz gegen die Gleichberechtigung der Frau. Als dieser Mann dann vom Verfassungsgericht gezwungen wurde, ein Gleichberechtigungsgesetz auszuarbeiten, blieb die Hausfrauenehe sein Ideal. Ein Kämpfer für die Gleichberechtigung wurde Wuermeling nicht. Diese Rolle übernahm von Anfang an sehr entschlossen das Verfassungsgericht. Das höchste deutsche Gericht zog den Bundestag, es zog die Gerichte, es zog die lange Zeit sehr männliche Wissenschaft vom Familienrecht hinter sich her.

Stück für Stück, Entscheidung für Entscheidung wurde in Karlsruhe der Emanzipation der Frau in Ehe und Familie der Weg bereitet. Die Emanzipation in den Parlamenten, Parität genannt, lässt noch auf sich warten. Auch da wird wohl das Bundesverfassungsgericht nachhelfen müssen. Frauen waren oder sind in keinem deutschen Parlament seit 1919 gleichberechtigt vertreten. Im Bundestag lag der Frauenanteil bis 1987 bei unter zehn Prozent. 1998 konnte er dort erstmals die 30-Prozent-Marke nehmen; dort hängt er seitdem fest. Nur ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen. Passt schon? Wird schon?

Parität: „kein Bonus, sondern Gebot“

Wird nicht! Jedenfalls nicht von selbst. Die Initiative „Parität Jetzt“ versucht das zu ändern; Christine Hohmann-Dennhardt, frühere Richterin des Bundesverfassungsgerichts, hielt dazu soeben in Berlin beim zweiten bundesweiten Aktionstag die Grundsatzrede. Parität in den Parlamenten sei, so sagte sie, „kein Bonus mehr“, sondern „ein demokratisches Gebot“. Sie widersprach damit den Landesverfassungsgerichten in Brandenburg und Thüringen, die einschlägige Gesetze für die dortigen Landtage als verfassungswidrig eingestuft haben. Der Kampf um die Parität ist das politische Erbe von Rita Süssmuth. Die im Februar 2026 im Alter von 88 Jahren verstorbene Christdemokratin, frühere Bundesministerin und Bundestagspräsidentin, hatte den geringen und derzeit schon wieder schwindenden Frauenanteil in deutschen Parlamenten seit vielen Jahren als „Verfassungsbruch“ bezeichnet und daher unermüdlich für Parität geworben – also für Gesetze, die gewährleisten, dass mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sind, halbe-halbe nämlich.

Sie forderte daher ein Recht, das genau dafür sorgt, und hat das mir gegenüber einmal so formuliert: „Der Deutsche Bundestag setzt sich nach der Wahl aus ebenso vielen Frauen wie Männern zusammen.“ Ich habe sie bestaunt für ihre verfassungspolitische Radikalität. Sie selbst sagte dazu: „Ich bin immer radikaler geworden“ – weil die reale Gleichstellung der Frauen stets hinter der symbolischen zurückgeblieben sei.

Als die Frau die Folgepflicht hatte

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Es war dies 1948/49 der große und erfolgreiche Kampf der sozialdemokratischen Rechtsanwältin Elisabeth Selbert aus Kassel, die zuerst ihre drei Kolleginnen im Parlamentarischen Rat anstachelte – die Sozialdemokratin Friederike Nadig, die Zentrumspolitikerin Helene Wessel und die Christdemokratin Helene Weber. Die männlichen Räte hatten ursprünglich nicht vorgehabt, die geltende Rechtslage im Verhältnis von Männern und Frauen grundlegend zu ändern. Diese überkommene Rechtslage wurde in einem damals erschienenen Lehrbuch des Familienrechts wie folgt beschrieben: Der Mann bestimmt „Art und Umfang des Lebensaufwandes, den Ablauf des häuslichen Lebens, die Erziehung der Kinder, Wohnort und Wohnung“. Der Mann hatte „Herrschaftsbefugnis über das Frauenvermögen“, und er konnte den Arbeitsplatz der Frau kündigen, „sofern die ehelichen Interessen beeinträchtigt“ waren.

Der Mann hatte das Entscheidungsrecht, die Frau hatte die „Folgepflicht“. Die Kompetenz der Frau beschränkte sich auf ihre persönlichen Angelegenheiten. Die erste Fassung des Gleichheitssatzes wollte es dabei belassen. Hätte es 1948/49 unter den 65 Parlamentariern in Bonn nicht die genannten vier Frauen gegeben, wäre es dabei geblieben. Die vier Frauen haben die juristische Revolution ins Grundgesetz getragen. Die am Ende einstimmige (!) Verabschiedung des Gleichheitssatzes war ihr Werk. Es dauerte aber lange, bis aus diesem Grundrecht mehr wurde als ein Verfassungsideal. Die Regierung Adenauer ließ nämlich erst einmal alles so, wie es seit dem Jahr 1900 war. Im Zweifel hatte immer und überall der Mann das letzte Wort – „Stichentscheid“ wurde das genannt.

Die patriarchale Steinzeit im Familienrecht ging 1959 mit dem Urteil gegen den väterlichen Stichentscheid zu Ende. Aber erst 1978 erging die erste von mehreren Entscheidungen zum Namensrecht der Frau – mit der Folge, dass von da an jeder der beiden Ehegatten seinen bisherigen Namen behalten konnte.

Was die Emanzipationsgeschichte lehrt

Wie gesagt: Urteil für Urteil wurde in Karlsruhe der Emanzipation der Frau in Ehe und Familie der Weg bereitet. Die Emanzipation in den Parlamenten, Parität genannt, lässt aber noch auf sich warten. Gegen Frauenquote und Parität wird heute nicht mehr, wie früher, eine angeblich natürliche Ordnung der Geschlechter ins Feld geführt. Heute heißt es, Frauen sollten doch wegen ihrer Fähigkeiten, nicht wegen einer Quote gewählt werden. Quote sei Planwirtschaft, also ein Eingriff in die unternehmerische und politische Freiheit. Aber die Emanzipationsgeschichte lehrt, dass es ohne offensive gesetzliche Hilfe keine Emanzipationsfortschritte gibt. Und der Grundgesetzartikel 3 Absatz 2 Satz 2 verpflichtet den Staat seit dem Jahr 1994, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Das verpflichtet; und das zeigt, was zu tun ist: Parität jetzt!

 


 

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