Vor 30 Jahren machten die Sozialdemokraten auf einem Sonderparteitag in Bonn den Weg frei für die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl. Das hat Folgen bis heute.

Von Heribert Prantl

Parteitage sind nicht immer etwas Besonderes. Vor dreißig Jahren war das ganz anders. Der Sonderparteitag der SPD zum Asyl vom 16./17. November 1992 war einer der folgenreichsten Parteitage in der bundesdeutschen Geschichte. Mit diesem SPD-Sonderparteitag in Bonn begann der letzte Akt einer politischen Tragödie – es begannen die Rückbau- und Abbrucharbeiten am Grundrecht auf Asyl. Die SPD, die den Attacken gegen das Asylgrundrecht jahrelang Stand gehalten und das Grundrecht verteidigt hatte, gab ihren Widerstand auf. Damit war das Schicksal des Asylgrundrechts besiegelt; die Zweidrittelmehrheit, wie sie für Grundrechtsänderungen nötig ist, war erreicht.

Dieses Asylgrundrecht war 1949 konstruiert worden als Leuchtturm im Hafen der Verfassung. Es blieb dann nach jahrelangen Kampagnen der CDU/CSU nicht viel von diesem Leuchtturm übrig. Aus dem Grundrecht wurde, unter Mitwirkung einer verzweifelten SPD, ein Grundrechtlein. Die Geschichte, die zu diesem Grundrechtlein führt, ist die Geschichte des größten und folgenschwersten politischen Versagens in der Geschichte der Bundesrepublik. Deutschland wurde leicht entflammbar, Deutschland wurde ein Land, in dem Flüchtlingsheime angezündet und Ausländer gejagt wurden. Und das ist so geblieben, auch nach dem Rückbau des alten Asylgrundrechts.

Die Faszination der angeblich einfachen Lösung

Jahrelang hatte die SPD das Grundrecht gegen die Angriffe der CDU/CSU verteidigt. Die Verteidiger wurden aber schwächer und schwächer: Sie kamen gegen die gefährliche politische Formel der CSU und CDU nicht mehr an. Diese Formel lautete so: Wer gegen die Änderung oder Abschaffung des Asylgrundrechts ist, der will alles schleifen lassen, der will nichts gegen die steigenden Flüchtlingszahlen tun, der sieht die Probleme nicht.

Die Sozialdemokraten fanden kein Gegenmittel, um die Faszination der angeblich einfachen Lösung aufzulösen: Weg mit dem Asylgrundrecht, dann sind auch die Flüchtlinge weg – das war jahrelang der Tenor der Wahlkämpfe der Union gewesen: Und die Schlagworte waren „Dammbruch“, „Ausländerschwemme“, „Flüchtlingsfluten“, „Asyltourismus“, „Wirtschaftsasylanten“, „volles Boot“.

Politik, von der Tarantel gestochen

CDU-Generalsekretär Volker Rühe verschickte ein Paket mit Musterpresseerklärungen an alle CDU-Kreisverbände, forderte dazu auf, die Asylpolitik in den Städten, Gemeinden und Kreisen zum Thema zu machen. Durfte es da wundern, wenn die Chargen der zweiten Reihe mit obszönem Vokabular an die Öffentlichkeit gingen? Der Berliner CDU-Fraktionschef sprach in einem Interview von Ausländern, die „bettelnd, betrügend, ja auch messerstechend durch die Straßen ziehen, festgenommen werden und nur, weil sie das Wort ‚Asyl‘ rufen, dem Steuerzahler in einem siebenjährigen Verfahren auf der Tasche liegen“. Die Ausländerbeauftrage Lieselotte Funcke wäre die berufene Anklägerin gegen solche Hetze gewesen. Sie war aber, wegen mangelnder Unterstützung durch die Regierung, zurückgetreten. Es hatte den Anschein, als sie sei die Politik von der Tarantel gestochen.

Eine immer bedrohlichere Atmosphäre entstand. Humanität geriet zum Schimpfwort, „Humanitätsduselei“ war noch das mildeste. Wer für Schutz und Hilfe warb, wurde ausgelacht. Wer das Grundrecht auf Asyl erhalten wollte, wurde beschimpft. Wer Flüchtlinge Schmarotzer nannte, konnte mit donnerndem Applaus rechnen. Immer radikaler wurde gefordert: Kurzen Prozess machen, raus mit ihnen, Ende, aus, reicht! Asylgesetze, die man 1980 noch als radikal empfunden hatte, galten jetzt, im Herbst 1992, als lasch. Man tat so, als sei der Asylartikel ein Privileg für „Asylschwindler“ und ein gefundenes Fressen für alle Armen dieser Welt.

Artikel 16 Absatz 2 war angeblich an allem schuld

Nichts davon stand im Grundgesetz, schlicht und einfach hieß es dort: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Nicht dieser Inhalt, sondern sein Vollzug war das Problem. Es war politisch bequem, den Artikel zum Sündenbock zu machen und ihm solange Ängste und Lasten aufzuladen, bis er zusammenbrach. Artikel 16 Absatz 2 war, angeblich, an allem schuld – auch an den rechtsextremen Exzessen und daran, dass die Asylbewerberheime brannten und man deswegen im Ausland mit Fingern auf die Deutschen zeigte. Artikel 16 Absatz 2 wurde zur Chiffre für das Bedrohliche, er lockte es angeblich an. Und je lauter und böser die Anklage wurde, umso mehr verschwand der ursprüngliche Name der Menschen, die dieses Grundrecht schützte: Aus dem Flüchtling, aus dem Asylbewerber wurde verächtlich ein „Asylant“.

Der Artikel 16 Absatz 2 war eine Mahnung: Wir können uns einmauern, das besagte der Artikel, oder unseren Reichtum teilen. Aber so eine Mahnung zu formulieren, das traute sich die SPD nicht mehr. Björn Engholm, der damalige SPD-Chef, versuchte die Quadratur der Unverbindlichkeit; einmal neigte er einer Grundgesetzänderung zu, ein andermal nicht. Oskar Lafontaine warf Edmund Stoiber, der aus dem Asylrecht ein Gnadenrecht machen wollte, Kusshände zu – und erklärte einen Tag später, er habe nur gegähnt. Jeder führende Sozialdemokrat suchte sein Heil im selbstständigen Taktieren. Das war die Situation im Herbst 1992 – und die Union trieb die SPD genüsslich vor sich her.

Der Asylsonderparteitag wurde zu einem Fall für das Lehrbuch der Parteipsychiatrie: Die Delegierten redeten sich in einem Akt der Selbsttherapie ihre Skepsis gegen die Grundrechtsänderung weg. Je treuer ein Genosse früher zum Asylrecht gestanden hatte, umso wortreicher war nun sein Bekenntnis für dessen Änderung – und zugleich wollte er das Grundrecht noch schöner und umfassender als bisher. Da war kaum einer, der nicht bekannte, dass eine Verfassungsänderung an der Not der Flüchtlinge und den Flüchtlingszahlen gar nichts ändert.

Wer aber nach einem solchen Plädoyer ein Nein zum neuen Flüchtlingskurs erwartet hätte, der täuschte sich. Das Motto all dieser Reden lautete nämlich: Ich bin an sich gegen die Änderung, stimme ihr aber zu. Die Zustimmung wurde als Maßnahme sozialdemokratischer Selbstverteidigung deklariert. Die Not, die es abzuwenden galt, war die Not der Partei. Die SPD wollte sich von einem Thema befreien, das sie in die Defensive gedrängt hatte. Der Parteitag akzeptierte die Änderung des Asylrechts als Preis für eine neue Beweglichkeit der Partei. Letztlich gab sich die Partei geschlagen, um von der Union nicht mehr geschlagen zu werden.

Hat es sich für die SPD ausgezahlt? Was wäre gewesen, wenn sie sich der Grundgesetzänderung verweigert hätte? Wäre sie dann die Partei der unerschütterlichen Überzeugungen geblieben oder geworden? Darf sie Ideale, darf sie Visionen dem Pragmatismus opfern? Das sind Fragen, die nicht von gestern sind. Heute muss sie Kanzler Olaf Scholz beantworten.


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