Warum eigentlich auf jedem iPhone und jedem Laptop ein Warnhinweis vor Grundrechtskrebs angebracht werden müsste. Lehren aus der Vorratsdatenspeicherei.

Von Heribert Prantl

Auf jeder Zigarettenpackung müssen bekanntlich Warnhinweise aufgedruckt sein – und zwar auf beiden Breitseiten. Die EU-Richtlinie, die Tabakproduktverordnung und das Tabakerzeugnisgesetz schreiben das haarklein vor – samt der 16 verschiedenen Formulierungen, die zu diesem Zweck verwendet werden müssen. „Rauchen kann tödlich sein.“ Oder „Raucher sterben früher.“ Oder auch: „Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs.“ Ursprünglich mussten die Warnungen und die Schockbilder nur vierzig Prozent der gesamten Packung einnehmen, jetzt liegt das Maß und das Muss schon bei 65 Prozent.

Wenn man das zum Maßstab nimmt, dann müssten dringend auch auf allen iPhones, Notebooks, Laptops und sonstigen Computern Warnungen aufgedruckt werden wie folgt: „Telefonieren gefährdet Ihre Grund- und Bürgerrechte.“ Oder: „Telekommunikation bedeutet: Überwachung droht.“ Oder: „Surfen im Internet führt zur Di­ar­rhö der Privatsphäre.“ Oder: „Die Kommunikation mit diesem Gerät verursacht Grundrechtsausfall.“ Wenn die Politik sich um die Urteile der höchsten deutschen und europäischen Gerichte weiterhin so wenig schert wie bisher, gehört das zu den einschlägigen Maßnahmen zur Gesundung der Grundrechte.

Von keinem Gericht zu stoppen

Soeben hat der Europäische Gerichtshof das deutsche Gesetz zur Vorratsspeicherung in der Luft zerrissen; es war schon das zweite Gesetz seiner Art. Das erste deutsche Gesetz zur Speicherung aller Telekommunikationsdaten auf Vorrat hatte zuvor schon das Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt. Gleichwohl plant die deutsche Politik wieder ein neues einschlägiges Gesetz. Sie lässt sich offenbar von keinem Gericht zurückhalten, die Vorratsdatenspeicherei immer wieder von Neuem zu versuchen. Die tonangebenden Rechts- und Innenpolitiker wollen einfach nicht zur Kenntnis nehmen, dass eine umfassende Speicherung von Telekommunikationsdaten ohne jeglichen Verdacht immer zu tief in Grundrechte eingreift.

Vorratsdatenspeicherung heißt: Es wird gespeichert, wer mit wem per Telefon, per Handy oder per E-Mail in Verbindung gestanden hat und wo er sich dabei aufgehalten hat; es wird auch gespeichert, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat. Gespeichert wird das alles „anlasslos“: also, ohne dass sich jemand verdächtig gemacht hat oder, ohne dass eine konkrete Gefahrenlage besteht.

Die Privatsphäre ist notleidend geworden

Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre mit einer Streubreite, „wie ihn die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. So hat es das Bundesverfassungsgericht 2010 formuliert. Reden wir also von der Privatsphäre. Die Privatsphäre ist notleidend geworden. Privatsphäre ist, so erscheint es, ein Wort aus der Vergangenheit; es ist so seltsam wie das Fernmeldegeheimnis, das aus einer Zeit stammt, als die Telefone noch Tischfernsprecher hießen und aus Bakelit gemacht wurden. Damals war das Fernmeldegeheimnis noch ein echtes Grundrecht. Dies gilt heute nur noch dem Namen nach: Es steht zwar noch unter Nummer 10 im Grundgesetz, aber es hat seinen Wert verloren – so wie die Privatsphäre ihren Rang verloren hat. Die Privatsphäre schrumpft, sie verhutzelt zu einem angeblich unzeitgemäßen Ding; informationstechnische Systeme trocknen sie aus, sie ergreifen Besitz vom beruflichen und vom privaten Alltag der Menschen.

All diese Systeme arbeiten natürlich nicht aus eigenem Antrieb; sie werden betrieben und sie werden gefüttert vom Staat und von der Privatwirtschaft. Viele Politiker und Praktiker der inneren Sicherheit, viele derjenigen, die zur Vorbeugung immer mehr Überwachung fordern, sind wenig schuldbewusst. Sie verweisen nicht nur auf die Terrorgefahr und sonstige schwere Kriminalität, sondern auf den Exhibitionismus der iPhone- und Internet-Gesellschaft, auf den Exhibitionismus der neuen digitalen Welt. Die Menschen wollten doch, so sagen Sicherheitspolitiker, offensichtlich gar nicht mehr unbeobachtet und unbelauscht sein. Eine Gesellschaft, die ihre Intimitäten öffentlich und überall in die digitale Welt posaune, habe das Kommunikationsgeheimnis längst aufgegeben. Man brauche sich also über Abhör- und Überwachungsaktionen gar nicht empören.

Diese Betrachtungsweise ist nicht einfach nur an den Haaren herbeigezogen. Es gibt ja in der Tat nicht nur die geheimdienstliche und staatliche Abschöpfung allen Telekommunikationsverkehrs, die Edward Snowden aufgedeckt hat. Es gibt auch eine exzessive private Mitteilungssucht einer Selbstentblößungsgesellschaft, die das Internet als digitales Entblößungsmedium nutzt.

Indes: Wer sein Fenster aufmacht, erteilt doch nicht die Erlaubnis, bei ihm einzusteigen und die Wohnung auszuräumen. Wenn einer sich halb auszieht, ist das nicht die Aufforderung an Dritte, ihn vollends zu entkleiden. Und wer im Großraumabteil der Bahn laut telefoniert, gibt dem Staat damit nicht die Erlaubnis, seine Telefondaten zu speichern oder seinen Computer anzuzapfen. Er gestattet seinem Arbeitgeber damit nicht, auf dem Klo und in den Umkleideräumen Videokameras zu installieren. Er ist auch nicht damit einverstanden, dass der Personalchef ihn ausspioniert und Dossiers über seine Macken und Krankheiten anlegt. Und erst recht willigt er nicht darin ein, dass seine Geheimnummern für Kreditkarten und elektronische Überweisungen auf dem freien Markt gehandelt werden.

Es wird heute heimlich kontrolliert und abgehört, was das Zeug hält

Die neueren Polizei-, Sicherheits- und Strafgesetze sind voll von Paragrafen, die einmal als unmöglich galten. Oft wurden sie, weil man sie für bedenklich hielt, nur befristet in Kraft gesetzt. Aber dann wurde die Befristung immer wieder verlängert, bis aus dem bedenklichen Gesetz eine Alltäglichkeit wurde. Es wird heute heimlich kontrolliert, abgehört und online-durchsucht, was das Zeug hält.

Gewiss: Es ist nicht automatisch derjenige ein großer Rechtsstaatler, der neue Vorbeugungs- und Aufklärungsmethoden grundsätzlich für Unrecht hält. Von einer einzelnen Videokamera geht keine Gefahr aus; von einer Speichelprobe, die man zur Aufklärung eines Verbrechens abgeben soll, auch nicht. Wenn aber der Mensch überall mit Kameras beobachtet wird, wenn sie zusammengeschaltet, wenn die Netze der Erfassung immer dichter werden – dann ergibt sich die gefährliche Totalität aus der Summe. Die Vorratsdatenspeicherei überschreitet die Grenze zur Totalität.


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