Die deutsche Gesellschaft bräuchte ein Grundgefühl von Geborgenheit – auch in turbulenten Zeiten. Gut möglich, dass eine Reform der Grundrechte dafür gesorgt hätte.
Das Grundgesetz ist kein Poesiealbum; da wird nicht herumgesülzt. Es ist karg und fordernd, so wie die Zeit, in der es formuliert wurde. Es wird am Samstag 77 Jahre alt; es ist so alt, wie der Kollege Hans Leyendecker soeben geworden ist, der sich (darum sei das in diesem Zusammenhang erwähnt) als investigativer Journalist um das Grundrecht der Pressefreiheit Verdienste erworben hat.
Das schnapszahlige Alter des Grundgesetzes ist für sich genommen kein besonderer Grund zum Feiern; alt wird es von selbst. Ein Grund zum Verfassung-Feiern ist, dass die Grundrechte nicht nur eine Delikatesse für Juristen geblieben sind; sie sind, und das ist das Besondere, in die Lebenswelt vieler Bürgerinnen und Bürger hineingewachsen. Die Frage „Und was sagt das Grundgesetz dazu?“ hat sich zu einer beliebten gesellschaftlichen Frage entwickelt. In dieser Frage spiegelt sich nicht einfach der Respekt vor seinem Alter, sondern eine außerordentliche Wertschätzung, die über ein pflichtgemäßes „Und was meint der Opa?“ weit hinausgeht.
Nicht nur die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts, auch viele Menschen dieses Landes messen Politik und Gesetze am Maßstab der Grundrechte. Sie tun das nicht auf juristische Weise, sie studieren nicht, wie Rechtsprofessoren und Rechtsstudenten, die diffizilen Erläuterungen dazu in den dicken Büchern. Sie debattieren und streiten einfach darüber, was ihnen diese Grundrechte versprechen und was sie von diesen Versprechen in ihrem Leben erfahren. So wird etwa die Debatte über Großreformen der Regierung Merz, über die Kürzungen beim Kindergeld, bei der Rente und bei der Pflege, fast automatisch eine Grundrechtsdebatte. Manche Sätze haben dabei für viele Bürger sogar eine größere Bedeutung als für Politiker – zum Beispiel der Satz von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, wenn es darum geht, wie der Sozialstaat finanziert werden soll. Der wird dann zitiert, um zu begründen, warum Reiche und Vermögende stärker herangezogen werden sollen.
Welcher Stellenwert wird den Grundrechten und Grundwerten in Zukunft beigemessen?
Sehr zahlreich sind die Grundrechte des Grundgesetzes nicht. Aber aus dem Wenigen ist viel gemacht worden. Das Verfassungsgericht hat in den geschriebenen Grundrechten, geleitet von der Menschenwürde im ersten Artikel, neue, ungeschriebene Grundrechte entdeckt – so etwa das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ und das „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“. Das waren und sind Präzisierungen und Modernisierungen für das gesellschaftspolitische Vokabelheft, die viele Bürger gut gelernt haben. Einige Grundrechte hat das Gericht wunderbar stark gemacht, so den Satz von der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ohne das Zutun des Gerichts würde sich das Ehe- und Familienrecht der Bundesrepublik immer noch präsentieren wie ein Fotoalbum aus den frühen Fünfzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts – wie aus der Zeit also, in die die rechtsradikale und völkische AfD zurückwill.
Die Entscheidung, ob diese AfD als verfassungsfeindlich verboten werden muss, hat das Gericht bisher nicht treffen können; es wäre die vielleicht wichtigste Gerichtsentscheidung in der bundesdeutschen Geschichte. Denn es geht hier darum, welchen Rang den Grundrechten und Grundwerten in Zukunft beigemessen wird. Es geht also um das 77 plus. Aber ohne Prüfantrag der dazu berechtigten Verfassungsorgane kann das Gericht nicht prüfen. Dass es dazu nicht gekommen ist, ist nicht nur schade, sondern bitter, weil das Gericht ja dafür da ist, die Verfassung und die Gesellschaftsordnung zu schützen, die darauf aufbaut. Ohne den Prüfantrag müssen das Gericht und die ganze Republik warten, bis eine regierende AfD verfassungsfeindliche Gesetze produziert, die Karlsruhe dann verwerfen und für verfassungswidrig erklären kann. Das wäre eine zu späte, eine eklektizistische, eine viel zu kleinteilige Prüfung. Einen funktionierenden Brandschutz im Haus der Verfassung stellt man sich anders vor.
Es ist spannend, sich zu überlegen, wie es der Republik erginge, wenn es zu Änderungen am Grundgesetz gekommen wäre.
77 Jahre wird diese Verfassung nun alt. Ziemlich genau zur Halbzeit, nach der Wiedervereinigung, hatte ein „Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder“ einen kompletten Reformentwurf zum Grundgesetz erarbeitet, der im Juni 1991 in der Paulskirche zu Frankfurt vorgestellt und diskutiert wurde. Der etwas komplizierte Name des Reformgremiums ging auf Günter Grass zurück, prominente Akteure aus Ost und West hatten mitgearbeitet: Jürgen Habermas und Walter Jens, auch führende Figuren der ostdeutschen Bürgerrechtsbewegung; dazu Rechtsprofessoren aus dem Westen.
Der Entwurf war der Versuch, der vereinigten Republik eine gemeinsame verfassungsrechtliche Plattform zu geben, die mit mehr direkter Demokratie, mehr sozialen Rechten, mehr Kinderschutz, mehr ökologischem Impetus den Menschen in Gesamtdeutschland Zukunftssicherheit bringen sollte. Der Entwurf wurde damals zwar viel diskutiert, aber dann weggeschoben. Schon wenige Jahre später las sich der Text wie ein fernes Echo der ostdeutschen Revolution. Damals hatte ich in der SZ gemeint, „die weitere Verfassungsdiskussion kann an diesem Entwurf nicht vorbei“. Es war eine Täuschung. Es wurden nur einige marginale Änderungen am Grundgesetz vorgenommen – das war’s dann auch.
Aber es ist spannend, sich zu überlegen, wie es der Republik heute erginge, wenn es zu den großen Reformen gekommen wäre. Sie hätten Einfluss auf die aktuellen Reformdebatten. Vielleicht hätte ein neues Grundrecht „auf soziale Sicherung“ für etwas sorgen können, was der Gesellschaft heute fehlt: ein Grundgefühl von Geborgenheit auch in turbulenten Zeiten. Der Staat, so hatte das Kuratorium formuliert, „sorgt insbesondere für eine Grundsicherung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Obdach- und Mittellosigkeit“. Nur eine gut gemeinte Torheit? Ein Traum, eine Vision, eine Utopie? Viel von dem, was die Mütter und Väter 1948/49 ins Grundgesetz geschrieben hatten, war damals auch ein Traum, eine Vision, eine Utopie. Vielleicht gerade deshalb ist ihr Werk eine so gute Verfassung geworden, eine, die das Leben eskortiert hat. Vielleicht fehlt dem Grundgesetz aber heute, nach 77 Jahren, der utopische Überschuss, um das Land in eine gute Zukunft zu begleiten.
Hinweis: Diese Kolumne erschien zuerst am 21.05.2026 in der Süddeutschen Zeitung.