Es ist dies das Schlimmste, was dem grandiosen Gelehrten Desiderius Erasmus von Rotterdam seit der Inquisition passiert ist: Die Parteistiftung der AfD schmückt sich ausgerechnet mit dem Namen dieses großen Europäers und Humanisten. Es handelt sich um Erbschleicherei und um eine Verunglimpfung des Angedenkens Verstorbener. Erasmus ist im Jahr 1536 gestorben. Er war ein Wegbereiter der Aufklärung, sein glanzvolles Werk hat die Jahrhunderte überdauert. Man würde der AfD-Stiftung am liebsten den Namen „Desiderius Erasmus“ wegnehmen und ihr den Namen von Carl Schmitt geben, also den Namen des berühmt berüchtigten NS-Apologeten. Aber das ist auch per Gesetz nicht möglich. Möglich ist es aber, ein Gesetz über die staatliche Finanzierung von parteinahen Stiftungen so zu formulieren, dass diese Stiftung kein staatliches Geld bekommt, mit dem es dann grund- und menschenrechtsfeindliche Arbeit bezahlt.

Auf Klage der AfD entschied das Bundesverfassungsgericht im März 2023, dass die Finanzierung der parteinahen Stiftungen durch ein spezielles Bundesgesetz geregelt werden muss. Wie muss das Gesetz aussehen? Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es wurde unter dem Titel „Verfassungsrechtliche Maßgaben für den Ausschluss parteinaher Stiftungen von der staatlichen Förderung“ von den Berliner Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff verfasst. Das Gutachten stellt klar, dass der Ausschluss der AfD-Stiftung nicht schon mit diesem Gesetz erfolgen kann; das Gesetz könne nur die Kriterien für die Förderung beziehungsweise Nichtförderung festlegen.

Wie diese Kriterien aussehen können und müssen, das legt eine sehr lesenswerte Untersuchung von Arne Semsrott und Matthias Jakubowski dar, die soeben erschienen ist und zu dem Ergebnis kommt, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung „zur Radikalisierung der Gesellschaft beiträgt“. Sie biete nicht nur radikalen, rechten Positionen eine Bühne, auch ihre Ausrichtung und ihr Personal seien „extrem rechts“. Das zukünftige Stiftungsfinanzierungsgesetz sollte deshalb von parteinahen Stiftungen den Nachweis verlangen, dass sie mit ihrer Arbeit die Grund- und Menschenrechte fördern – als „zentrale Voraussetzung für demokratische politische Bildung“.

Die Autoren: Arne Semsrott ist Politikwissenschaftler und Projektleiter von FragDenStaat, einem Portal für Informationsfreiheit. Matthias Jakubowski ist Jurist und Referent im Afghanistan-Untersuchungsausschuss des Bundestags.

Arne Semsrott/Matthias Jakubowski, Desiderius-Erasmus-Stiftung – immer weiter nach rechts außen. OBS-Arbeitspapier 61. Frankfurt am Main, September 2023. Es kann hier sowohl heruntergeladen als auch bestellt werden.

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