Die AfD will die allgemeine Schulpflicht abschaffen. Das wäre grundverkehrt: Die Schulpflicht ist eine zivilisatorische Errungenschaft.
„Es besteht allgemeine Schulpflicht.“ So steht es in der Verfassung von Sachsen-Anhalt, Artikel 25 Absatz 2. Die AfD macht sich daraus nichts; sie macht sich auch nichts aus dem Grundgesetz, aus dem sich ein „Grundrecht auf schulische Bildung“ ergibt; die AfD macht sich nichts aus dem Bundesverfassungsgericht, das dieses Grundrecht eindrucksvoll proklamiert hat und das die Schule und den staatlichen Erziehungsauftrag eindringlich verteidigt. Die Schule sei, so sagen die höchsten Richter, die einzige Institution, in der Kontakte mit der Gesellschaft und unterschiedlichen Auffassungen „nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind“. Die Allgemeinheit, so Karlsruhe, habe daher ein berechtigtes Interesse daran, „der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften‘ entgegenzuwirken.“ Die AfD hat ein solches Interesse nicht. Sie will nach ihrer Regierungsübernahme die Schulpflicht abschaffen.
So steht es im AfD-Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt. So betreibt die AfD es auch in anderen Bundesländern, in Brandenburg etwa, und auch auf Bundesebene. Sie will den Eltern die Entscheidung überlassen, ob die Kinder eine Schule besuchen oder zu Hause unterrichtet werden. Die AfD setzt an die Stelle einer Schulpflicht eine sogenannte Bildungspflicht. Und diese AfD-Bildungspflicht soll so verstanden werden, dass künftig nur noch ein „Nachweis angemessener Bildung“ nötig ist, der auch durch Heimunterricht, Lerngruppen oder durch „alternative Konzepte“ erbracht werden könne. Zugleich arbeitet die AfD an neuen Lehrplänen für den Geschichtsunterricht an Schulen, die zeigen, was sie bei ihren Bildungsvorstellungen umtreibt: Es soll „mehr Bismarck, weniger Hitler“ unterrichtet werden; das 19. Jahrhundert sei zu wenig berücksichtigt und für die Identität der Deutschen wichtiger als das 20. Jahrhundert. Und Programme und Netzwerke wie „Schule ohne Rassismus“ soll es nicht mehr geben, weil es nach Ansicht der AfD kaum Rassismus gibt.
Die AfD kritisiert zu Recht den maroden Zustand der staatlichen Schulen; sie kombiniert das mit dem Versprechen größerer Freiheit für die Familien durch die Abschaffung der Schulpflicht. Sie zieht also aus dem schlechten Zustand der Schulen grundfalsche Konsequenzen: Sie stärkt nicht das staatliche Schulpflichtwesen, sondern sie schafft es ab. Das ist nicht die Abschaffung von irgendeinem Krimskrams, das ist die Abschaffung einer zivilisatorischen Errungenschaft. Die Einführung der Schulpflicht in Deutschland war vor 107 Jahren ein emanzipatorischer Akt; so beendete der Staat das Bildungsprivileg, das nur für Wohlhabende und Bessergestellte galt. Seitdem ist Schule idealiter ein Ort der Chancengleichheit, zumindest aber ein Ort, an dem alle jungen Menschen, unabhängig vom sozialen oder wirtschaftlichen Status ihrer Eltern, eine Chance bekommen.
Privatisierung von Bildung – das wäre nur Freiheit für finanzstarke Kreise
Der AfD-Plan ist nun ein Chancengleichheitsbeendigungsplan: Wer es sich leisten kann, organisiert Privatunterricht für seine Kinder oder schickt sie in die Privatschule. Wer sich das nicht leisten kann, der belässt sie in der staatlichen Schule. Die AfD greift also zurück auf das Bildungsmodell einer Klassen- und Ständegesellschaft: Privilegierte zelebrieren ihre Privilegien, die anderen müssen schauen, wo sie bleiben. Soll das die Zukunft des Schulwesens sein: Privatunterricht für Wohlhabende; die staatlichen Schulen bluten aus?
Die „Freiheit“ vom Schulzwang, die die AfD propagiert, ist die Freiheit für finanzstarke, gut organisierte und ideologisch geprägte Kreise; sie ist ein Türöffner für antidemokratische Erziehungsmilieus. Privatisierung von Bildung bedeutet Privatisierung von Zukunft. Nicht der Ausgang aus der Schulpflichtschule, sondern der Zugang zu ihr ist der Zugang zur Freiheit. In Hölderlins Ode über den „Lebenslauf“ heißt es: „Alles prüfe der Mensch, sagen die Himmlischen / Daß er, kräftig genährt, danken für Alles lern’ / Und verstehe die Freiheit / Aufzubrechen, wohin er will.“ Die Schulbildung ist Teil jener kräftigen Ernährung, die den Menschen überhaupt erst befähigt, verantwortlich aufzubrechen. Die Abschaffung der Schulpflicht ist daher nichts Himmlisches, sondern etwas Höllisches.
Schule ist ein Gemeinschaftserlebnis. Es geht nichts über das Lernen in Gemeinschaft. Das haben Eltern, das haben die Schüler und das hat die Gesellschaft beim Shutdown zu Corona-Zeiten gemerkt. Der Shutdown war kein Heilmittel, sondern ein Elend. Der regelmäßige, garantierte Schulbesuch schützt Kinder und Jugendliche vor Vereinzelung, vor sozialer Verelendung und vor dem Bildungsabbruch. Schule ist die einzige Institution, die alle Kinder und Jugendlichen erreicht; dort treffen Kinder der unterschiedlichsten Milieus, Religionen und Weltanschauungen zusammen; sie lernen miteinander und voneinander. Deshalb hat, so sagt es die Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz, die Schule „einen besonderen Auftrag für die Demokratiebildung“. Sie hat einen Bildungsauftrag, einen Erziehungsauftrag und, sehr wichtig, einen Integrationsauftrag.
Genau genommen ist die Schulpflicht keine Schulpflicht, sondern ein Schulrecht. Sie ist ein Recht, das Kinder und Jugendliche haben, ein Recht auf eine gute Schule, ein Recht auf gute Lehrerinnen und Lehrer. Dieses Recht hat zwei Adressaten: die Eltern und den Staat. Wer Schulpflicht als Zwang versteht, verkennt ihren emanzipatorischen Charakter. Der Staat hat noch immer nicht verstanden, wie sehr ihn das Schulrecht der Kinder und der Jugendlichen in die Schulpflicht nimmt. Lehrkräfte brauchen einen Arbeitsplatz, der die Voraussetzungen dafür schafft, gut sein zu können. Die finanzielle und die personelle Ausstattung der Schulen entscheidet auch mit darüber, wie gut der Unterricht sein kann. Lehrer brauchen nicht ständig neue Aufgaben, sondern mehr Freiheiten für eigene Ideen und für guten Unterricht. Sie brauchen Freiraum und Zeit für den einzelnen Schüler, für Projekte und Zusammenarbeit auch mit außerschulischen Einrichtungen. Ein guter Lehrer ist ein Künstler, weil Lehren eine Kunst ist.
Hinweis: Diese Kolumne erschien zuerst am 14.05.2026 in der Süddeutschen Zeitung.