Wie steht es um dieses Grundrecht? Gedanken zur Pressefreiheit sechzig Jahre nach dem „Spiegel“-Urteil und zur Vermischung von Geschäft und Journalismus.

Die Erinnerung an den Bundespräsidenten Horst Köhler ist sehr verblasst. Er trat sein Amt im Jahr 2004 an und trat im Jahr 2010 überraschend zurück, weil er der Ansicht war, dass ihm der Respekt nicht entgegengebracht würde, der seinem Amt gebühre. Respekt gebührt ihm allerdings für eine Rede, die er seinerzeit, es war im Jahr 2006, über die Pressefreiheit und darüber gehalten hat, was den Kern journalistischer Arbeit ausmache. „Ich selbst“, so sagte der CDU-Mann keck und mit feinem Spott, „bin in dieser Frage konservativ. Deshalb neige ich zu Karl Marx. Der hat gesagt: ‚Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein.“

Zwanzig Jahre nach dieser Rede besteht viel Anlass, genau daran zu erinnern: Man beobachtet in Deutschland immer mehr Vermischung von Geschäft und Journalismus – eine zunehmende Vergewerblichung also: Man hört Journalistinnen und Journalisten, die in ihren Podcasts mitten in ihren politischen Darlegungen über den Ernst oder Unernst der Lage die kommerzielle Werbung ihrer Werbekunden selbst vortragen. Man weiß von Medienschiffen namens „The Pioneer“, auf und in denen der Journalismus nur ein Baustein ist im Gesamtprodukt Event, Marketing, Merchandising & Bootsbetrieb. Bisweilen tritt der Journalismus gar in einen Maßlosigkeitswettbewerb mit den sozialen Medien, reiht sich dabei ein in die Reihen derer, die Aufregungsbewirtschaftung betreiben – und macht aus dem Journalismus so etwas wie Show-nalismus. Und man fragt sich, ob die Presse die Freiheit, kein Gewerbe zu sein, womöglich gar nicht mehr pflegen will, weil sie meint, sonst wirtschaftlich ins Schleudern zu geraten.

Als die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz in der Bundesrepublik noch ein ziemlich junges Grundrecht war, wurde das, was man damals „Schleichwerbung“ nannte, angeprangert und geahndet. Heute schleicht die Werbung nicht mehr, sondern präsentiert sich ziemlich stolz auf dem journalistischen Laufsteg. Ist das eine Erscheinungsform der Dekadenz eines großen Grundrechts? Vor sechzig Jahren begann die große Zeit dieses großen Grundrechts: Am 5. August 1966 verkündete das Bundesverfassungsgericht das Spiegel-Urteil – und beschrieb darin die Pressefreiheit als „ein Wesenselement des freiheitlichen Staates“.

Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Strauß hatte mit fadenscheinigen Vorwürfen („Landesverrat“ – wegen eines Spiegel-Artikels über den Zustand der Bundeswehr) die Redaktion des Nachrichtenmagazins besetzen, den Herausgeber Rudolf Augstein und leitende Redakteure verhaften lassen. Der Grund? Die Zeitschrift war ihm politisch im Weg. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe machte diesen brachialen Anschlag auf die Pressefreiheit willfährig mit: Polizei im Sturmschritt, Verhaftungen in der Dunkelheit, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Augstein 103 Tage in Untersuchungshaft. Es war eine Schande. Und Strauß? Er bezeichnete in einem Interview mit dem israelischen Blatt Haaretz den Spiegel und seine Leute als „die Gestapo im Deutschland unserer Tage“; er sei deshalb „gezwungen“ gewesen, „gegen sie zu handeln“. Der Anschlag auf den Spiegel rüttelte die Republik auf wie kein anderes Ereignis bis dahin. Noch während Augstein in Haft saß, zum Jahresende 1962, kletterte die Auflage des Spiegel erstmals über 500 000, später überstieg sie die Millionenmarke.

Das Bundesverfassungsgericht sprach zur Spiegel-Affäre, die in Wahrheit eine Strauß-Affäre war, im Spiegel-Urteil die goldenen Worte: „Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich.“ Schon zuvor hatte der Bundesgerichtshof die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Augstein und Co abgelehnt.

Aber die goldenen Worte waren damals nur der Zuckerguss auf einem eigentlich ablehnenden Urteil: Nur vier der acht Verfassungsrichter stimmten nämlich der Verfassungsbeschwerde des Spiegel gegen die Durchsuchungen und die Verhaftungen zu, vier aber nicht. Bei solcher Stimmengleichheit galt und gilt eine Verfassungsbeschwerde als abgelehnt. Und so war das Spiegel-Urteil zunächst einmal eher eine Stinkbombe gegen die Pressefreiheit denn ein Feuerwerk für sie. Aber der Gestank verflog, und die goldenen Worte prägten sich ein und wurden zur Substanz, getragen und bereichert vom Votum der vier wegen Stimmengleichheit unterlegenen Richter. Erstmals in der Geschichte des Verfassungsgerichts hatten diese ihre Gründe im Anhang des Urteils offen dargelegt, obwohl das damalige Recht eine „dissenting opinion“ gar nicht kannte.

Auch heute bestehen Gefahren für die Pressefreiheit

Das Spiegel-Urteil stammt aus den analogen Zeiten. Die Digitalität hat viel verändert, aber nicht die Bedeutung der Pressefreiheit und des Prinzips der Öffentlichkeit: Die Gefahren, die für die Pressefreiheit vom Staat ausgehen, sind heute nicht mehr so handgreiflich wie vor sechzig Jahren; aber sie bestehen. Die Rigidität, mit der die Regierung Merz das Informationsfreiheitsgesetz kastrieren will, ist ein Exempel: Der Zugang zu den Informationen, zu den Akten der Behörden also, soll an den Nachweis eines „berechtigten Interesses“ im speziellen Fall geknüpft werden – dabei haben Journalisten doch durch das Grundrecht der Pressefreiheit generell ein berechtigtes Interesse. Gleichwohl: Das Recht auf journalistische Einsicht in amtliche Akten, Unterlagen, Dateien und Registraturen soll erstens entkernt und zweitens massiv verteuert werden.

Der Staat kann so mit einem Journalismus umspringen, der sich geriert wie ein 08/15-Gewerbe, damit seinen Ruf untergräbt und Glaubwürdigkeit verliert. Das wichtigste Ergebnis der Spiegel-Affäre war nicht das Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sondern das Spiegel-Urteil der Bürgerinnen und Bürger, die aufstanden und die Pressefreiheit mit Inbrunst verteidigten. „Spiegel tot, Freiheit tot“, skandierten sie auf den Demos. Und wenn auf einer Theaterbühne das Wort „Pressefreiheit“ oder „Gedankenfreiheit“ fiel, dann standen sie auf und applaudierten. Wenn das Gespür für den Wert der Pressefreiheit wieder wächst – dann geht es ihr gut.

Hinweis: Diese Kolumne erschien zuerst am 30.07.2026 in der Süddeutschen Zeitung.