Noch immer sind Frauen in den deutschen Parlamenten unterrepräsentiert. Die CDU-Politikerin hat stets darum gekämpft, das zu ändern. Das bleibt ihr Vermächtnis.

Mehr als hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in den deutschen Parlamenten immer noch sehr unterrepräsentiert. Der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag stagniert seit zwanzig Jahren bei einem Drittel. Dies zu ändern, war das Ziel des letzten politischen Kampfes von Rita Süssmuth. Sie warb also für Parität, sie warb für Gesetze, die dafür sorgen sollten, dass mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sind. Sie forderte ein Recht, das für eines sorgen würde: „Der Deutsche Bundestag setzt sich nach der Wahl aus ebenso vielen Frauen wie Männern zusammen.“ So steht es im „Manifest für Parität in deutschen Parlamenten“, das Rita Süssmuth im Oktober 2024 im Großen Protokollsaal des Berliner Reichstagsgebäudes an die damalige Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergab. Dieses Gleichberechtigungsmanifest ist ihr politisches Testament.

Sie forderte „Geschlechterparität“ – und der Kampf dafür, so bekannte sie zuletzt immer wieder, hielt sie am Leben

Sie hat sich schon früh als „Feministin“ bezeichnet, was in ihrer Partei, der CDU, nicht unbedingt gut ankam; das Wort war für sie die Zusammenfassung ihres Engagements für die Gleichberechtigung von Mann und Frau im familiären, gesellschaftlichen und politischen Leben. Mit zunehmendem Alter war Süssmuth immer ungeduldiger geworden angesichts des „Schneckentempos“ bei der Umsetzung der Gleichberechtigung vor allem in der Politik, wie sie klagte. Es reichte ihr nicht mehr, für verbindliche Frauenquoten in den Parteigremien der CDU und bei deren Listenaufstellungen zu streiten. Sie wolle sich nicht mehr nur, sagte sie, mit Quoten für Frauen begnügen, also mit dem „gnädigen Überlassen“ eines bestimmten schmalen Anteils an Parlamentssitzen. Sie forderte „Geschlechterparität“ – und der Kampf dafür, so bekannte sie zuletzt immer wieder, hielt sie am Leben: Sie scharte junge engagierte Wissenschaftlerinnen und ältere erfahrene Juristinnen um sich, auf dass diese fundierte, rechtlich tragfähige Begründungen für die Forderung nach Parität und deren Rechtmäßigkeit herausarbeiten. Süssmuth überzeugte viele Frauenverbände, sich der Forderung nach Parität anzuschließen; bei ihrer Initiative „#ParitätJetzt“ machten mehr als achtzig Organisationen mit, die sodann Veranstaltungen konzipierten; Süssmuth trommelte dafür und stellte sich dann, schon hoch in ihren Achtzigerjahren, werbend vorne hin.

Es war beeindruckend, sie vorn auf dem Podium stehen zu sehen – ganz schmal geworden und etwas gebückt – und sie mit klarer, pointiert-engagierter Stimme für Gleichberechtigung in den Parlamenten argumentieren zu hören. Das geltende Wahlrecht, so sagte sie, beeinträchtige „systematisch die Chancen von Frauen im Nominierungsverfahren“; Süssmuth verwies mahnend auf den Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes, der seit der Grundgesetz-Ergänzung 1994 den Staat aktiv dazu verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung dieser Gleichberechtigung zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Süssmuth war keine Juristin, sondern habilitierte Erziehungswissenschaftlerin, aber sie wusste: Es handelt sich um ein einklagbares Grundrecht. Wenn sie für Parität in den Parlamenten warb, schien ihr hohes Alter zu verfliegen; eine innerlich jung gebliebene Kämpferin stand am Mikro: Sie war von kleiner Gestalt, aber ihre Größe als Politikerin wurde da sichtbar. Sie plädierte für die Parität mit all der Verve und der inneren Kraft, die sie hatte – und das war auch mit fast neunzig Jahren noch ziemlich viel.

„Lieber scheitern als schweigen“, war ihr Motto

Sie war gesegnet mit unerschütterlichem Optimismus und mit der liebenswerten Penetranz, auch nach Niederlagen weiter am Ball zu bleiben. Als in den Bundesländern Thüringen und Brandenburg die dort neuen Paritätsgesetze, die die hälftige Besetzung der Landesparlamente mit Frauen und Männern vorsahen, von den dortigen Landesverfassungsgerichten verworfen wurden, gab sie nicht auf. Sie steckte ihre Mitstreiterinnen an mit ihrer ungebrochenen Zuversicht, mit neuer Hoffnung auf die Bundespolitik und auf das Bundesverfassungsgericht. Sie schlug ein Reißverschlusssystem vor, das die Parteien verpflichtet, jeweils im Wechsel einen Mann und eine Frau zu nominieren. „Lieber scheitern als schweigen“, war ihr Motto. Für sie war der Kampf um die Parität in den Parlamenten der final wichtige Schritt hin zur Gleichberechtigung.

Sie wusste: Paritätsgesetze sind heute so umstritten, wie es 1918/19 das damals im Reichstag eingeführte Frauenwahlrecht und wie es 1948/49 im Parlamentarischen Rat der Gleichberechtigungssatz im Grundgesetz war. Süssmuth war der Ansicht, dass die Parität bewusstseinsverändernde Kraft haben wird, und widersprach immer wieder der Ansicht von Kritikern, dass sie ein unzulässiger Eingriff in das Demokratie- und Wahlgleichheitsprinzip sei. Der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes, so warb sie immer wieder, rechtfertige solche aktivierenden Maßnahmen – und so legte sie es 2022 prägnant dar in ihrer Streitschrift „Parität jetzt – Wider die Ungleichheit von Frauen und Männern.“

In keinem Parlament Deutschlands waren und sind Frauen seit 1919 gleichberechtigt vertreten

Es geht um die juristische Abwägung, was größeres Gewicht hat: die Gleichberechtigung oder die Freiheit der Parteien, zu der auch die Kandidatenaufstellung gehört? Da ist auf der einen Seite das an den Staat gerichtete Grundgesetz-Gebot, auf die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen“ hinzuwirken und „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“. Und da ist auf der anderen Seite die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Parteien, sich nach ihrem jeweiligen Gusto zu organisieren und sich so der Wählerschaft vorzustellen. Süssmuths Präferenz war klar: Gleichberechtigung! Fakt ist: In keinem Parlament Deutschlands waren und sind Frauen seit 1919 gleichberechtigt vertreten.

In den meisten Nachrufen auf die Politikerin Süssmuth fand dieser ihr letzter Kampf nicht die ganz große Beachtung. Gewürdigt wurden vor allem ihre aufklärerische Aids-Politik und ihr Engagement für ein liberales Recht des Schwangerschaftsabbruchs. Sich um die Parität in den Parlamenten zu kümmern – das ist der Auftrag, den Rita Süssmuth denen erteilt, die um sie trauern.

Hinweis: Diese Kolumne erschien zuerst am 05.02.2026 in der Süddeutschen Zeitung.