In Dormagen soll ein Zwölfjähriger einen Mitschüler umgebracht haben. Ist das ein Anlass, künftig auch Kinder vor Gericht zu bringen? Nein, etwas anderes wäre viel dringender.
William Shakespeare lässt in seinem „Wintermärchen“ einen alten Schäfer sagen: „Ich wollte, es gäbe gar kein Alter zwischen zehn und dreiundzwanzig, oder die jungen Leute verschliefen die ganze Zeit: denn dazwischen ist nichts als den Dirnen Kinder schaffen, als die Alten ärgern, als stehlen und balgen.“ Pädagogen, Kriminologen und Jugendstrafrechtler haben in den vergangenen Jahrzehnten auf Fachtagungen bisweilen zu diesem gut vierhundert Jahre alten Wort des Dichters gegriffen, um zu belegen, dass Kinder- und Jugendkriminalität altersbedingt sei und dass es gelte, dieser schwierigen Phase mit Toleranz und Gelassenheit zu begegnen. Sie haben dem Gesetzgeber klargemacht, dass verschärftes Einsperren junge Menschen nicht besser macht, sondern verdirbt.
Wer heute über jugendliche Gewalttäter nachdenkt, denkt aber nicht an die balgenden und stehlenden Kinder und Jugendlichen aus Shakespeares Märchenspiel. Er denkt auch nicht an flaumbärtige Ladendiebe. Er denkt an die Kriminalstatistik, die seit einigen Jahren einen deutlichen Anstieg bei den Zahlen sehr junger Tatverdächtiger zeigt, insbesondere bei allgemeinen Gewalt- und Rohheitsdelikten, zum Beispiel Körperverletzung. Er denkt an Nachrichten, die einen stumm machen vor Entsetzen: Er denkt an Jugendliche und Heranwachsende, die mörderische Brandsätze gelegt, und an Kinder, die Kinder gequält und das mit ihrem Handy gefilmt haben. Er denkt an mörderische Ungeheuerlichkeiten, an Fälle also wie den in Freudenberg oder den in Dormagen. In Freudenberg wurde vor drei Jahren ein zwölfjähriges Mädchen von zwei anderen Mädchen ermordet; die Täterinnen, zwölf und dreizehn Jahre alt, waren mit dem Opfer befreundet. Und in Dormagen steht soeben ein Zwölfjähriger im Verdacht, seinen 14-jährigen Mitschüler Yosef getötet zu haben. Solche Tötungsdelikte im Kindesalter sind aber nach wie vor sehr, sehr selten; wenn auch medial stark beachtet.
Die „Blackout Challenge“, auch so eine Gefahr in digitaler Zeit
Social Media gilt bei der Diskussion über die aktuelle Kinder- und Jugendgewalt als Verstärker, bisweilen auch als Ursache bestehender Problemlagen und Exzesse: Den internetbasierten Medien wird eine unheilvolle Rolle bei der Radikalisierung und Verrohung zumal von jüngeren Jugendlichen zugewiesen; und das stimmt auch. Es geht da um Mobbing, um die Nachahmung von Gewalttaten, es geht um sogenannte Challenges, also um selbst- und fremdgefährliche Mutproben, die ausgeführt, aufgezeichnet und unter einem gemeinsamen Hashtag verbreitet werden. Bei Shakespeare gab es noch kein Instagram und kein Tiktok. Und bei den Fachtagungen, die noch in jüngerer Zeit begütigend den alten Schäfer aus dem „Wintermärchen“ zitiert haben, spielte die neue digitale Gefahrenumwelt noch kaum eine Rolle; da waren eine „Deo Challenge“, eine „Hot Chip Challenge“, eine „Blackout Challenge“ oder noch Schlimmeres kein Thema. Jetzt ist das anders.
Bei den alten Fachtagungen ging es regelmäßig um den Ausschluss strafrechtlicher Verantwortlichkeit von jungen Menschen unter 14 Jahren und um die Verteidigung des einschlägigen Satzes, der dazu seit mehr als hundert Jahren im Gesetz steht: „Schuldunfähig ist, wer bei der Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Es gibt hier einen „Schmerz der Grenze“, wie das der Strafrechtsprofessor und Ex-Verfassungsrichter Winfried Hassemer einmal formuliert hat – die Altersgrenze nimmt einer grausamen Tat nichts von ihrer Grausamkeit, und es gibt ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an einem Schutz auch vor den Taten von Jungtätern. Da ist das Recht gefordert. Es muss ja nicht unbedingt das Strafrecht sein. Ein Kind, das gemordet hat, hat das Recht, unterstützt zu werden – darin, sein weiteres Leben so führen zu können, dass es seine Gewalttätigkeit kontrollieren kann und nicht wieder zum Täter wird.
In der CSU denken sie über eine neue Art von Verfahren nach
Das geltende Jugendhilfe- und Familienrecht ermöglicht massive Eingriffe, sie reichen bis dahin, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Um Behandlung, Schutz und engmaschige Betreuung der Täterinnen sicherzustellen, wurden im Fall Freudenberg die beiden Kinder außerhalb ihres bisherigen Umfelds in therapeutischen Einrichtungen untergebracht. Ein CSU-Vorschlag will solche Möglichkeiten einem neuen, eigenständigen „Verantwortungsverfahren“ vor Gericht übertragen, abseits der Jugendämter, weil so die Taten von Strafunmündigen besser aufgearbeitet werden könnten. Es wäre dies so eine Art Vorstufe zu einem Strafverfahren gegen unter 14-Jährige – wohl mit dem Risiko, über kurz oder lang doch in ein solches zu münden.
Die Herabsetzung der Straf-Altersgrenze von 14 auf zwölf Jahre ist schon in der Vergangenheit von einer konservativen Politik immer wieder gefordert, aber von der kriminologischen und pädagogischen Fachwelt abgelehnt worden. Die einen wie die anderen schöpften und schöpfen die Argumente aus einem Topf, in dem Anthropologie, Alltagskultur und Innenpolitik verrührt werden. Die strikte Altersgrenze als Deckel auf dem Topf hat nie verhindern können, dass es in diesem Topf „weiterhin brodelt“ und die Masse „bei geeigneten Gelegenheiten überkocht“, so Winfried Hassemer. Junge Menschen würden heute früher reif als vor einem Jahrhundert, behaupten die Befürworter einer Strafbarkeit schon ab zwölf Jahren; und ein früher Schuss vor den Bug, so meinen sie, könne viele der jungen Delinquenten noch auf den rechten Weg bringen. Die meisten Fachleute bezweifeln das massiv. Sie halten ein Jungtäter-Strafrecht samt der Möglichkeit, sehr junge Menschen womöglich gar hinter Gitter zu setzen, für eine Horrorvorstellung. Das ist sie auch. Diejenigen, die das „Schuss vor den Bug“-Motto in einem dann erweiterten Jugendstrafrecht vertreten wollen, mögen sich fragen, ob sie einen jungen Menschen auch aus der Zelle tragen wollen, wenn der sich in der Haft erhängt hat.
Die schon alte Forderung nach Anwendung des Strafrechts auch auf Kinder geht von deren Eigenverantwortung für strafbares Verhalten aus. Die neue Forderung nach einem Social-Media-Verbot richtet sich gegen die Gefahrenumwelt der Kinder; diese Forderung ist wichtiger und richtiger als die strafrechtliche Debatte; sie hat aber den falschen Namen und die falschen Adressaten. Es geht nicht um ein Verbot, sondern um Schutz. Und: Diese Schutzvorschriften sind nicht an die Kinder, sondern an die Konzerne zu adressieren.
Hinweis: Diese Kolumne erschien zuerst am 19.02.2026 in der Süddeutschen Zeitung.