Das Bundeskriminalamt, also quasi das deutsche FBI, feiert sein 75-jähriges Bestehen – mit einem nichtssagenden Wohlfühlmotto: „Gemeinsam das Richtige machen“.

Das Bundeskriminalamt ist kein Wirtshaus, keine Großbäckerei und keine Autowerkstatt; es ist auch nicht die Firma Sanifair, die an 350 Autobahnraststätten kostenpflichtige Toiletten betreibt. Das BKA ist das deutsche FBI und es zählt zu den modernsten Polizeibehörden der Welt. Das Motto allerdings, unter dem das BKA soeben sein 75-jähriges Bestehen feiert, könnte auch gut zu all den genannten Unternehmungen passen. Das Motto lautet: „Gemeinsam das Richtige machen.“

Zu einem Geburtstag von Sanifair würden freilich nicht der Bundeskanzler und sein Innenminister anreisen, wie sie es am Donnerstag getan haben. Aber vielleicht gefiel den beiden Spitzenpolitikern von CDU und CSU gerade dieses wattige Allerweltsmotto, weil es sie einbezieht in die nichtssagende Gemeinsamkeit im angeblich Richtigen – und weil das 08/15-Motto jede Konkretion scheut. Was ist gemeint: Das moralisch Richtige? Das politisch Opportune? Das rechtlich Zulässige?

„Gemeinsam das Richtige machen“: Der Jubiläumssatz verrät, wie eine zentrale Sicherheitsinstitution, die für die Bekämpfung von Terrorismus, von organisierter Kriminalität und von Cybercrime zuständig ist, sich ins Vokabular und ins Denken der Reklame verirrt hat. 08/15 für 007? Bei einer Behörde, die tief in die Grundrechte eingreift, bei einer Behörde, deren Geschichte nicht gerade lupenrein ist und die nicht wenige braune Flecken hat, wirkt diese Flucht in die Wohlfühlerei unangemessen, unangebracht und unanständig.

Horst Herold modernisierte die Behörde

Die Geschichte des BKA ist eine Geschichte von Höhen und Tiefen. Bis zu Horst Herold, seinem fünften Präsidenten, der 1971 sein Amt antrat, war das BKA eine Kriminalklitsche mit knapp 600 Mann, zwölf Fahrzeugen und starken mentalen und personellen NS-Kontinuitäten. Als Herold das BKA dann nach zehn Jahren verließ, arbeitete es computergestützt, mit einem gut verzehnfachten Personalbestand und einem Ruf wie Donnerhall. Die Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei hat also der RAF und Herold viel zu verdanken. Ohne die Terroristen und ohne ihren genialischen obersten Bekämpfer wäre sie nicht zu einem modernen Apparat geworden, hätten die Bundesländer, die ja die originäre Polizeihoheit haben, nicht Kompetenzen an den Bund und das Bundeskriminalamt abgegeben.

Das BKA hat mit diesen Kompetenzen nicht immer zufriedenstellend gearbeitet. Hans-Ludwig Zachert, sein siebter Präsident, gab selbstkritisch zu, man habe die RAF völlig vom Schirm verloren; und das blieb so, bis die RAF 1998 ihre Selbstauflösung bekannt gab. Den Nationalsozialistischen Untergrund NSU und seine Mordtaten hatte das BKA gleich gar nicht erst auf dem Schirm. Und in Verfahren mit V-Leuten der Verfassungsschutzämter ermittelte das BKA dann mit angezogener Handbremse; den Quellenschutz stellte man über die Aufklärung. Der gesamte NSU-Komplex hat gezeigt, dass ein hochprofessioneller Apparat strukturell blind sein kann: Nicht fehlende Befugnisse, sondern falsche Perspektiven und institutionelle Eigeninteressen haben die Aufklärung rechtsextremer Gewalt verhindert. Heute dienen dem BKA angeblich fehlende Befugnisse als Ausrede, wenn bei den Online-Betrügereien, bei Cybermobbing, Clone-Phishing, Smishing, Vishing und bei der Internet-Kinderpornografie die Aufklärungserfolge fehlen.

„Gemeinsam das Richtige machen“? Der BKA-Präsident fordert gemeinsam mit der CDU/CSU und der SPD die Vorratsdatenspeicherung – wieder einmal. Diese Vorratsdatenspeicherung ist ein Zombie der Netz- und Kriminalpolitik: Eine einschlägige EU-Richtlinie und zwei einschlägige Gesetze wurden von den höchsten deutschen und europäischen Gerichten schon gekippt. Und trotzdem ist nun abermals so ein Gesetz geplant, diesmal unter dem Tarnnamen „IP-Adressspeicherung“. Das rechtlich Richtige ist das nicht. Es geht wieder um die anlasslose Speicherung von Daten aller Internet-Nutzer, es geht um eine Adressen-Bevorratung – ohne dass, wie das bei der Wohnungsdurchsuchung der Fall ist, ein Richter eingebunden wäre. Der physische Zugriff auf die Wohnung wird vom digitalen Zugriff abgelöst; die Durchsuchung von Endgeräten ermöglicht aber noch tiefere Einblicke ins Privatleben als die Durchsuchung von Schränken und Regalen im Arbeits- und Wohnzimmer. Wenn sich dann ergibt, dass der so Beobachtete, Registrierte und Geprüfte nicht gefährlich ist, wird er wieder zur Bürgerin und zum Bürger. Bis dahin gilt, darauf laufen die Vorratsdatenspeicherei und eine neue KI-gesteuerte biometrische Überwachung hinaus: Jeder Einzelne gilt als potenziell verdächtig – so lange, bis sich durch Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen seine Entlastung ergibt.

Im Rechtsstaat sind Sicherheitsapparaten Grenzen gesetzt

Die Sicherheitsapparate eines Polizeistaats dürfen alles, was sie können. Die Sicherheitsapparate eines Rechtsstaats können alles, was sie dürfen. Sie können und dürfen ziemlich viel, aber das hat Grenzen; sie werden von den Grund- und Freiheitsrechten gesetzt. Diese Grenzen zu achten, zu markieren und zu sichern, ist Aufgabe der Politik der inneren und äußeren Sicherheit, die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts – aber auch des Bundeskriminalamts. Breit angelegte Rasterungen und üppige Datenspeicherungen dürfen nicht so weit gehen, dass ein Klima generalisierter Beobachtung geschaffen wird. Das klassische Strafrecht darf sich nicht in der Sicherheits- und Kriminalpolitik auflösen. In einem maßlosen Staat gibt es vielleicht ein wenig mehr Sicherheit, aber ganz sicher viel weniger Freiheit. Ein Staat, in dem den Bürgerinnen und Bürgern Grundrechte nur noch dem Grunde nach zustehen, ist nicht stark, sondern schwach.

„Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten.“ So ein Satz darf nicht zum Leitspruch der inneren Sicherheit werden, er darf nicht die Arbeitshypothese eines Bundeskriminalamts sein – nicht in seinen ersten 75 Jahren und nicht in seinen zweiten. Es sollte daher nicht so sein, dass unstillbarer Datenhunger das Hauptmerkmal des Bundeskriminalamts ist. Und: Das Bundeskriminalamt sollte die Grundrechte nicht als lästiges Hindernis, sondern als konstitutiven Bestandteil seiner Arbeit betrachten. Das wäre das Richtige.

Hinweis: Diese Kolumne erschien zuerst am 12.03.2026 in der Süddeutschen Zeitung.