Wie der nun schon achtzig Jahre alte Geist des demokratischen Aufbruchs den Abbruch der Demokratie verhindern könnte.
Skizzieren wir den Entwurf des rot-grün-roten Koalitionsvertrags für Berlin. Schauen wir auf die geplanten Maßnahmen gegen „Mietwucher“. Studieren wir die möglichen Begründungen für die angestrebte Vergesellschaftung der Wohnungsbestände sehr großer Immobilienkonzerne. Sie könnten so lauten: „Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl.“ Und: „Die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten.“ Jeder Bewohner habe daher „Anspruch auf eine angemessene Wohnung“. Und schließlich: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“ Auch deshalb sollten die großen Wohnungsunternehmen „in Gemeineigentum übergeführt werden“ – „gegen angemessene Entschädigung“, weil „die Rücksicht auf die Gesamtheit es erfordert“.
Politiker der CDU und der CSU hatten das Berliner Vergesellschaftungsprojekt schon während der Sondierungsgespräche massiv kritisiert. „Hört auf damit“, forderte ultimativ Bundeskanzler Friedrich Merz und klagte über „sozialistische Experimente“; CSU-Chef Markus Söder sprach gar von „Honecker 2.0“. Die Unionspolitiker werden diese Angriffe nach einem einschlägigen Koalitionsvertrag noch verschärft fortsetzen. Und sie werden von einem hochgefährlichen Unsinn reden, vom Griff der Koalitionäre in den Giftschrank von Sozialismus und Kommunismus.
Bei den obigen Zitaten handelt es sich aber nicht um solche aus diesem Giftschrank, sondern um solche aus der Bayerischen Verfassung, die in diesen Tagen, auch von Markus Söder hochgelobt, ihren achtzigsten Geburtstag feiert: Ende Oktober 1946 hat die Verfassunggebende Versammlung die zitierten Postulate in der Aula der Ludwig-Maximilians-Universität München zitternd final genehmigt – zitternd vor Kälte, nicht des Inhalts wegen. Hoegner also, nicht Honecker! Wilhelm Hoegner war der erste bayerische Ministerpräsident und wesentlicher Schöpfer der Bayerischen Verfassung. Ähnliche Formulierungen wie dort finden sich auch in der damals beschlossenen Verfassung von Hessen. Und dieser soziale Geist steckt auch in der Berliner Verfassung von 1950/1995.
Die Landesverfassungen enthalten urdemokratische Gedanken
Die eingangs zitierten Sätze finden sich nicht im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag, den es ja noch gar nicht gibt – aber: Sie könnten sich dort finden. Die in diesen Tagen gefeierten Landesverfassungen von Hessen und Bayern von 1946 atmen den Geist des demokratischen Aufbruchs, der ein sehr sozialer Geist war; dazu gehören auch Sätze wie der: „Kapitalbildung ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Entfaltung der Volkswirtschaft“. Solche Gedanken sind nicht ganz, ganz links, sondern ganz, ganz urdemokratisch: Sie gehören zum „S“ der CSU, sie sind die Butter aufs Brot der frühen Jahre der Bundesrepublik. Sie werden heute in der Union nicht nur unter Wert gehandelt, sie werden verachtet, wie die schäumende Empörung über die rot-grün-roten Berliner Vergesellschaftungspläne zeigen. Es ist dies aber eine Verachtung der eigenen DNA; es ist dies eine Geringschätzung auch des Grundgesetzes, das in Artikel 15 die Vergesellschaftung als Mittel der Wirtschaftspolitik erlaubt. Das ist kein Artikel aus der „staatssozialistischen Mottenkiste“, wie es in der Union heißt. Das ist geltendes Verfassungsrecht.
Demokratische Politik braucht eine verständliche, eine einprägsame und leidenschaftliche Sprache, wie sie den ganz frühen Landesverfassungen des Jahres 1946 eigen war. Merz, Söder und Co. sollten in diesen Verfassungen lesen; auch Klingbeil und Co. kann das nicht schaden. Warum? Es braucht in der Auseinandersetzung mit den immer stärker werdenden rechtsextremen Kräften Worte und Taten, die wärmen. Es gilt, die praktische Nützlichkeit der rechts- und sozialstaatlichen Demokratie, ihrer Werte und Ziele für diejenigen wieder spürbar zu machen, die den sozialen Abstieg fürchten und sich an den Rand gedrängt fühlen.
Die AfD tut so, als wäre sie die Partei der kleinen Leute; sie ist es aber nicht – im Gegenteil. Sie verteidigt zwar das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gegen Online-Durchsuchung und Überwachung. Aber was hilft das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn man keine hat und keine bezahlbare findet? Die AfD steht gegen den Sozialstaat, sie propagiert dessen Abbau; sie macht Politik für die Reichen, sie fordert die Senkung des Spitzensteuersatzes, sie ist gegen mehr sozialen Wohnungsbau, sie ist gegen Initiativen für bezahlbare Mieten, sie ist also auch gegen Mietpreisbremse und Mietendeckel; sie lehnt die Wiedereinführung der Vermögensteuer und jegliche Erbschaftsteuer ab. Sie ist eine radikalkapitalistische Partei, die diesen Radikalkapitalismus mit antidemokratischer Ideologie verbindet. Die Union sollte sich damit nicht einmal partiell gemein machen.
Soziale Ideen haben den demokratischen Aufbruch erleichtert
Bisher sind deutsche Städte, mit Ausnahmen, vor jenem Auseinanderdriften bewahrt geblieben, das es so oft in Europa gibt und das nur sehr schwer rückgängig zu machen ist: hier die behüteten Viertel der Wohlhabenden, dort die Viertel und Vororte, in denen sich die Ausgegrenzten sammeln und die Wut wächst, bis sie Flammen schlägt. Frankreich, Italien und Belgien haben das gerade erlebt. Marktwirtschaftlich-kapitalistische Heilslehren verhindern das nicht.
CDU und CSU sollten sich auf ihre sozialen Wurzeln besinnen. Das ist, das wäre ansteckende Positivität. Das könnte dem von den Extremisten betriebenen, angstbesetzten Immerschlimmerismus den Boden entziehen. Soziale Ideen, soziale Ideale, soziale Positionen und Perspektiven, wie sie die Landesverfassungen der frühen Jahre der Republik propagierten, haben den Menschen damals den demokratischen Aufbruch erleichtert. Solche Ideen, Ideale und Perspektiven könnten heute einem demokratischen Abbruch entgegenwirken.
Hinweis: Diese Kolumne erschien zuerst am 22.10.2026 in der Süddeutschen Zeitung.