Vor achtzig Jahren litt Deutschland an Hunger. 2026 leidet es an der AfD. Warum der Bundespräsident einen Verbotsantrag anmahnen und sich hinter dieses Hilfspaket für die Demokratie stellen muss.
Vor achtzig Jahren kamen die ersten von Millionen Care-Paketen aus Amerika nach Deutschland. Sie enthielten Überlebensmittel und Menschlichkeit. Sie retteten im extrem kalten Hungerwinter von 1946/47 Hunderttausenden Menschen das Leben. Die Pakete kamen aus einem Land, das noch kurz vorher Kriegsgegner gewesen war. Zweiundzwanzig US-Hilfsorganisationen hatten sich zusammengeschlossen, um unzählige solcher Pakete und Holzkisten zu packen, sie zum Versand und dann in den Westzonen und in Westberlin zur Verteilung zu bringen. In der Ostzone hatten die sowjetische Militäradministration und die SED jegliche solcher Hilfen wegen deren angeblicher imperialistischer Propaganda abgelehnt. Die Kisten enthielten Milchpulver, Fleischkonserven, Erdnussbutter, Haferflocken, Schweineschmalz, Kaffee, Kakao, Zucker, Rosinen und Trockenobst, manchmal auch Seife, Kinderschuhe und Kaugummi. Fast zehn Millionen solcher Sendungen wurden von 1946 an verteilt. Jede Sendung enthielt an die vierzigtausend Kalorien; das reichte drei bis vier Wochen für eine ganze Familie. Heute, achtzig Jahre später, ist Care eine der größten Hilfsorganisationen der Welt und leistet Nothilfe bei Krisen und Naturkatastrophen.
Vor achtzig Jahren war Care das Kürzel, ein Akronym für Cooperative for American Remittances to Europe – eine private Dachorganisation von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Gewerkschaften, um Spenden und Logistik der Hilfsleistungen nach Europa effizient zu bündeln. Heute steht der Name der Organisation Care für das, was er in der englischen Sprache ganz allgemein besagt: für Fürsorge, für Pflege und Sorge; Care-Arbeit ist Sorgearbeit. Bei der Care-Arbeit für Deutschland geht es heute natürlich nicht mehr um das physische Überleben von hungernden Menschen. Es geht um die Sorge für das Leben und das Überleben von Rechtsstaat und Demokratie, wie sie seitdem in Deutschland aufgebaut worden sind. Demokratie, Rechtsstaat, Humanität und Grundrechte sind gefährdet durch eine Partei namens AfD, in deren Programmatik sich ein Denken findet, das sehr der nationalsozialistischen Politik ähnelt, die damals in die Bestialität des Holocaust und in die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs geführt hat. Trotzdem scheint es dieser Partei mit raffiniertem rechtsextremen Populismus zu gelingen, in wenigen Wochen in Sachsen-Anhalt an die Regierung zu kommen und dort dann mit ihrer grundrechtsfeindlichen Politik zu beginnen.
In dieser Not braucht es neue Care-Pakete für Deutschland; es braucht Care-Pakete ganz anderer Art als damals. Es braucht sie zur Stärkung von Demokratie, Rechtsstaat und Humanität – nicht angefüllt mit Kohlenhydraten, Proteinen und Fetten, sondern mit glasklaren, stichhaltigen und überzeugenden verfassungsjuristischen Argumenten für ein Parteiverbot der AfD. Auf den Paketen muss stehen: Antrag nach Artikel 21 Grundgesetz. Und in diesen Paketen müssen ausführlich und präzise die Fakten dargelegt werden, die diesen Antrag begründen: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
Die drei Verfassungsorgane müssen ihre Argumente bündeln
Diese Pakete können diesmal nicht, wie vor achtzig Jahren, in den USA gepackt werden, wo heute überdies mit dem Präsidenten Donald Trump eine Regierung an der Macht ist, die diese Worte und Werte täglich lästert und die den Geist der Humanität leugnet, der vor achtzig Jahren zusammen mit Lebensmitteln und sonstigen Hilfsgütern nach Europa transportiert worden ist. Die Absender der neuen Care-Pakete können nicht Wohlfahrtsverbände in Übersee sein; auch Care Deutschland, die 1980 gegründete bundesdeutsche Nichtregierungsorganisation für internationale Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in Bonn kommt dafür nicht infrage. Kompetent dafür sind laut Grundgesetz einzig und allein drei staatliche Institutionen, drei bundesdeutsche Verfassungsorgane: Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat. Am besten wirken alle drei zusammen, um die Argumente effizient zu bündeln.
Obgleich Staatsoberhaupt, ist der Bundespräsident nicht antragsberechtigt. Er steht ja, so heißt es, über den Parteien. In der Verfassung und in seinem Amtseid steht aber auch: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz […] verteidigen […] werde.“ Die Verfassung verlangt von ihm, sich nicht nur allgemein gegen den Rechtsextremismus zu wenden und für die wehrhafte Demokratie einzutreten, sondern sich hinter einen Verbotsantrag gegen die AfD zu stellen und diesen Antrag zuvor anzumahnen. Die AfD hat ihm das nach seiner Grundsatzrede zum 9. November 2025 schon unterstellt. Er hat es noch nicht getan. Der Verbotsantrag wird dann den Mehltau abschütteln, der über der Demokratie in Deutschland liegt.
Zuständig für die Entscheidung darüber ist einzig und allein das Bundesverfassungsgericht; so steht es in Artikel 21 Absatz 4 Grundgesetz. Die Care-Pakete 2026 müssen also nach Karlsruhe geschickt werden. Allein das höchste Gericht hat darüber zu entscheiden, ob eine Partei auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Wenn nicht, muss sie verboten werden. Eine Wahlentscheidung auch von noch so vielen Menschen ist kein Argument gegen einen Verbotsantrag und ein Verbot, im Gegenteil. Das verdeutlicht nur, wie dringlich es ist, die Anträge nach Karlsruhe zu schicken. Der Hunger in der Gesellschaft nach einem AfD-Verbotsverfahren wird größer – sowohl von prominenten als auch von weniger prominenten Demokratinnen und Demokraten. Gewiss: Diese neuen Care-Pakete sind keine Sofortmaßnahme gegen die AfD; aber sie sind die notwendige Einleitung einer Offensive des Rechtsstaats. Und diese Pakete mit den Verbotsanträgen werden die öffentliche Diskussion und den Blick auf die AfD in der Gesellschaft prägen und verändern. Die bundesdeutsche Demokratie braucht nicht Milchpulver und Fleischkonserven, wie das die Menschen in Deutschland vor achtzig Jahren gebraucht haben. Sie braucht die Nothilfe, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes für den Fall der Fälle vorgesehen haben. Der Fall der Fälle ist jetzt. Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechte brauchen Care.
Hinweis: Diese Kolumne erschien zuerst am 27.08.2026 in der Süddeutschen Zeitung.