Warum Verfassungsschutz und BND künftig eigentlich vor sich selber warnen müssten: Das geplante Großgesetz gibt ihnen weitreichende Befugnisse und verstößt damit gegen zentrale rechtsstaatliche Grundsätze.
Fast jeder kennt die Cola light; es gibt sie seit Jahrzehnten. Es ist dies eine zucker- und nahezu kalorienfreie Variante der herkömmlichen Coca-Cola. Der Begriff „light“ hat sich seitdem bei vielen Lebensmitteln eingebürgert und bedeutet, dass der Gehalt eines bestimmten Nährstoffs um mindestens dreißig Prozent reduziert ist, gemessen an einem vergleichbaren Standardprodukt. Da gibt es den Light-Käse und -Joghurt, die Light-Salami und das Leichtbier. Nicht immer ist das Leicht-Konzept automatisch gesund.
Es hält mittlerweile auch in Bereichen Einzug, die von der Lebensmittelbranche weit entfernt sind – und ist da extrem ungesund: Ein Gesetzentwurf, der soeben vom Bundeskabinett beschlossen wurde und nach der Sommerpause dem Bundestag zur Abstimmung vorliegt, wendet es im Bereich der inneren Sicherheit an: Geplant ist eine umfassende Reform der Geheimdienste; das „light“ bezieht sich hier auf die Rechtsstaatlichkeit. Die sogenannten Nachrichtendienste erhalten neue Befugnisse, sie erhalten reguläre polizeiliche Kompetenzen – dürfen dabei aber trotzdem, wie in der Zeit, in der sie nur Beobachtungsaufgaben hatten, rechtsstaatsreduziert arbeiten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen auf diese Weise „echte Geheimdienste“ werden, wie das Bundesinnenminister Alexander Dobrindt formuliert; so echt wie die Geheimdienste in den USA und in Israel – und mit denen, wie der Minister gern sagt, „auf Augenhöhe“ und „auf Höhe der Zeit“.
Die deutschen Geheimdienste, die eigentlich dafür da sind, über politische Entwicklungen im Vorfeld von Straftaten Erkenntnisse zu sammeln, sollen also mit viel niedrigerer Eingriffsschwelle das tun dürfen, was schon dann sehr umstritten ist, wenn es die Polizei tut, die mit sehr viel höherer Eingriffsschwelle arbeiten muss: Die Geheimdienste sollen künftig zum Beispiel Computer, Tablets, Laptops, Smartphones anzapfen, sie sollen die dort gespeicherten Daten auslesen und in diesen Geräten Spähsoftware installieren dürfen. Sie sollen aktiv hacken, verwanzen und Server sabotieren dürfen. Die deutschen Geheimdienste sollen auch Wohnräume durchsuchen und Bewegungsprofile von Personen erstellen dürfen. Die Geheimdienste werden also mit neuen, einschneidenden operativen Rechten ausgestattet, dürfen aber dabei weiterhin nach ihren bisherigen laxen Aufklärungskriterien arbeiten, die bei der bloßen Beobachtung gelten – sie dürfen also grundrechtseingreifend und exekutiv agieren, wenn sie eine Bedrohungslage auch nur vermuten; eine konkret nachweisbare Gefahr oder ein Anfangsverdacht für eine Straftat, wie die Polizei sie auch in ihren Staatsschutzabteilungen braucht, sind nicht erforderlich.
Der Innenminister plant einen Systembruch
Der Bundesinnenminister nennt das „Reform“; es handelt sich aber um einen Paradigmenwechsel, es handelt sich um einen Systembruch. Die sogenannte Reform verstößt gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze der Bundesrepublik, sie verstößt gegen Meilenstein-Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die den Geheimdiensten und der geheimdienstlichen Überwachung immer wieder Grenzen gesetzt und eine strikte Trennung festgeschrieben haben: Nur in Ausnahmefällen dürfen danach Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst mit der Polizei kooperieren oder gar selber als Polizei agieren. Das geplante neue Großgesetz macht aus der Ausnahme eine Regel. Es wächst also zusammen, was nicht zusammengehört: Geheimdienst und Polizei. Und so entsteht, was nie mehr in Deutschland entstehen sollte – eine geheime Polizei, die nur „light“ kontrolliert wird. Eigentlich müssten die deutschen Geheimdienste, um den Rechtsstaat zu schützen, künftig vor sich selber warnen.
Das Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdienst geht zurück auf die urbösen Erfahrungen mit Hitlers Gestapo, der Geheimen Staatspolizei; das Trennungsgebot soll die polizeiliche und geheimdienstliche Machtkonzentration, also die Addition der besonderen geheimdienstlichen Mittel und der polizeilichen Zwangsbefugnisse verhindern. Es geht zurück auf den sogenannten Polizeibrief der alliierten Militärgouverneure der westlichen Siegermächte an den Präsidenten des Parlamentarischen Rats vom 14. April 1949, wenige Wochen vor Verabschiedung des Grundgesetzes. Darin wurde der künftigen Bundesregierung erlaubt, „eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung eingerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben“. Dieser Polizeibrief sei, so sagen die Befürworter des geplanten neuen Geheimdienstgesetzes, nach 77 Jahren vergilbt, das historische Argument sei verblasst und durch Zeitablauf überholt. Aber das stimmt nicht. Das Trennungsgebot steht zwar nicht im Grundgesetz, hat aber dennoch kraft ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Verfassungsrang.
Grundrechtseingriffe müssten penibel überwacht werden
Wenn deutsche Geheimdienste polizeiliche Aufgaben übernehmen, dann müssen sie zumindest rechtsstaatlich so kontrolliert werden wie diese – durch die Justiz, durch unabhängige Gerichte; dann genügt ein aus Juristen bestehender sogenannter „Unabhängiger Kontrollrat“ nicht, wie er 2022 eingerichtet wurde. Er bestand bisher aus sechs Mitgliedern; trotz des geplanten enormen Aufgabenzuwachses der Geheimdienste soll er auf lediglich acht Mitglieder aufgestockt werden. Das ermöglicht wohl kaum, Grundrechtseingriffe penibel zu überwachen, wie es das Grundgesetz verlangt – zumal auch noch die komplette Datenschutzaufsicht vom bisher zuständigen Bundesamt auf diesen Kontrollrat verlagert werden soll. „Gerichtsähnlich“, wie der Bundesinnenminister behauptet, ist der Kontrollrat nur insoweit, als er überlastet ist, und das schon vorweg.
Winfried Hassemer, der verstorbene Strafrechtsgelehrte und Bundesverfassungsrichter, hat warnend darauf hingewiesen, dass das Sicherheitsbedürfnis in Terrorzeiten „strukturell unstillbar“ sei. Gibt es eine Steigerungsform von „unstillbar“? Wenn man die Begründungen zum neuen Geheimdienst-Großgesetz hört und liest, dann weiß man, dass sie in Ukrainekriegszeiten existiert.
Hinweis: Diese Kolumne erschien zuerst am 20.08.2026 in der Süddeutschen Zeitung.