Der zunehmende Digitalzwang belastet den kleinen und den großen Alltag. Dass man im Internet zu Hause ist, davon darf die Daseinsvorsorge aber nicht abhängig gemacht werden. Das Smartphone ist kein Grundrechts-Zugangsgerät.

Von Heribert Prant

Obdachlos war bisher, wer kein zu Hause hat – wer keine Wohnung, kein Zimmer, nicht wenigstens einen Schlafplatz sein Eigen nennt; wer also „auf der Straße“ lebt und daher im Freien, in Hauseingängen, Bahnhöfen, Parks oder in Notunterkünften übernachten muss. Diesen Obdachlosen wird unterstellt, arbeitsscheu, asozial oder selbst schuld zu sein. Obdachlos ist heute freilich auch, wer zwar Haus, Wohnung oder Zimmer hat, wer aber im Internet nicht zu Hause ist. Menschen mit fehlender Internet-Affinität wird unterstellt, sie seien zu alt oder zu blöd für die moderne Welt.

Erledigt sich das Problem durch Zeitablauf?

Es wird von der Internetgesellschaft, zu der auch der Staat und die Wirtschaft gehören, so getan, als sei der Mensch nur dann ein richtiger Mensch und ein richtiger Staats- und Wirtschaftsbürger, wenn er digital unterwegs ist, wenn er also ein Smartphone mit sich führt und sich einigermaßen behände im Internet bewegen kann. Wer das nicht tut, der wird nicht für voll genommen; von dem wird gedacht oder gesagt, er sei halt ein Trottel, zu alt und aus der Zeit gefallen; so einer müsse halt noch eine gewisse Zeit damit leben, zur öffentlichen und gesellschaftlichen Grundversorgung keinen Zugang mehr zu haben. Wenn die Achtzig- und Neunzigjährigen, so heißt es, die Welt nicht mehr kapieren, dann sei das ihr Problem. Es erledige sich, anders als die klassische Obdachlosigkeit, durch Zeitablauf.

Die umfassende und alltagsumspannende Digitalität ist freilich ein Problem nicht nur von alten und älteren Menschen, die den Umgang mit digitalen Medien nicht gelernt haben. Es gibt auch junge und jüngere, die digitalskeptisch sind, weil die offensive Digitalität zur Weitergabe persönlicher Daten und zur Überwachung führt. Wer das nicht will, ist kein Techniktrottel, sondern im Gegenteil oft ein Technikkenner. Er weiß: Die Internet-Firmen, die Tracking-Firmen sammeln die digitalen Spuren im Netz; und was mit den Daten passiert, weiß kaum einer. Der Verzicht auf das Digitale ist gerade bei denen, die es verstehen oder ahnen, der bewusste Verzicht auf eine Technik, die Überwachung beinhaltet. Sie wollen keine mit Trackern verseuchte App auf ihrem Gerät installieren.

Es gibt also Menschen, die mit dem Internet nicht umgehen können, und es gibt Menschen, die mit ihm nicht umgehen (und dort auch nicht präsent sein) wollen. Beide Gruppen haben ihre Gründe, das Digitale zu meiden. Sie dürfen nicht aus lebenswichtiger Kommunikation ausgeschlossen werden. Die Grund- und Daseinsvorsorge für einen Menschen darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass er digitale Angebote nutzt.

Millionenfach missachtet

Es gibt ein Recht auf ein analoges Leben. Es gibt dieses Recht, auch wenn es tagtäglich und millionenfach missachtet wird. Die Missachtung dieses Rechts irritiert und beschwert nicht nur viele alte und sehr alte Menschen, für die „die Welt von Computer, Smartphone & Co. ein undurchdringlicher Dschungel“ ist, wie das die Caritas formuliert. Es empört auch diejenigen, die die Gefahren der Digitalität gut kennen und daher vor dem Digitalzwang und der damit verbundenen Überwacherei warnen – wie das der Verein Digitalcourage und das Netzwerk Datenschutzexpertise tun.

Die Grundversorger, also die Behörden und die Unternehmen der Daseinsvorsorge, müssen ihre Dienste allen Menschen gleichermaßen zugänglich machen. Die Nutzung der Infrastruktur, der Energie- und Wasserversorgung, der Abfall- und Abwasserentsorgung, der Post, der Telekommunikation und des öffentlichen Verkehrswesens, die Teilnahme am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben – all das darf nicht quasi unter Smartphonevorbehalt stehen. Es gibt ein Recht auf ein digitalfreies, ein analoges Leben. Das folgt aus unserer Verfassung: aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das analoge Leben wird immer anstrengender

Der zunehmende Digitalzwang belastet den kleinen und den großen Alltag. Anträge bei Behörden und den Unternehmen der Daseinsvorsorge können immer öfter nur noch online gestellt werden. Immer mehr Dienstleistungen, von Terminbuchungen bis zum Kauf von Tickets für Theater und Museen, werden nur noch digital angeboten. Viele Banken führen Papierüberweisungen nur noch gegen eine Extragebühr aus. Parallel dazu ist das analoge Leben immer anstrengender geworden; es ist oft erschreckend kundenunfreundlich: Es gibt immer weniger Ansprechpartner, man muss ewig Schlange stehen. Es kann und darf nicht sein, dass das Smartphone zum Grundrechts-Zugangsgerät geworden ist. Im Übrigen: Wehe, wenn das Internet durch Cyberangriffe lahmgelegt wird. Dann funktioniert nichts mehr, dann kann man froh sein, wenn es noch eine analoge Welt gibt, die verhindern kann, dass nicht alle Versorgung und alles Geschäftemachen zusammenbricht.

Auch deshalb: Es gibt ein Recht auf ein analoges Leben, und dies muss erstens eingelöst und zweitens auch in Zukunft bewahrt werden. Es ist ein ungeschriebenes Grundrecht – auch wenn die Terminbuchung bei Behörden oder beim Arzt immer öfter nur noch online funktioniert. Es gibt dieses Recht, auch wenn die Deutsche Post ihre Packstationen so umgerüstet hat, dass man sein Paket nur dann noch abholen kann, wenn man ein Smartphone mit extra installierter Post- und DHL-App hat. Es gibt dieses Recht, auch wenn die Deutsche Bahn es leugnet und Kunden, die ohne Handy unterwegs sind, wie lästige Störer behandelt, die bei jeder Bahnfahrt nachhaltig abgeschreckt werden. Die Deutsche Bahn hat ihre Bahncard komplett auf digital umgestellt. Und Fahrkarten an Bord kann der Kunde nicht mehr beim Zugpersonal kaufen, sondern nur noch dann, wenn er die Bahn-App „DB Navigator“ installiert hat. Schnelle und verlässliche Informationen über Verspätungen, Anschlüsse oder die aktuelle Wagenreihung erhalten von der Bahn nur die Handynutzer.

Wer glaubt, ein Grundrecht auf ein analoges Leben sei unmodern und überflüssig, der wird sich eines Tages auch damit abfinden müssen, dass es nur noch digitales Geld, dass es keine Geldautomaten und kein Bargeld mehr gibt. Indizien sprechen dafür, dass das Bargeld immer weiter zurückgedrängt werden soll. Die EU hat eine Bargeldobergrenze von 10 000 Euro für Barzahlungen beschlossen, um so angeblich Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu erschweren. Ab Beträgen von 3000 Euro müssen bei Barzahlungen Kundendaten erfasst werden, damit Transaktionen im Verdachtsfall nachverfolgbar sind. Nicht nur in Geschäften, sondern inzwischen vermehrt auch in Restaurants werden nur noch Kreditkarten als Zahlungsmittel akzeptiert. Das erspart die Überprüfung der täglichen Bargeldeinnahmen und erleichtert die Buchführung.

Ulrich Horstmann und Gerold Mann, zwei Finanzexperten, haben in ihrem Longseller über ein „Bargeldverbot“ dargelegt, warum Bargeld weiterhin wichtig ist. In ihrem Epigraf am Anfang des Buches zitieren sie Andreas Höfert, den verstorbenen früheren Chefökonomen der Schweizer UBS-Bank, mit dem Satz: „Die Hölle ist bargeldlos“. Eine solche Hölle auf Erden mag man sich nicht vorstellen.