Vor zwanzig Jahren ist der legendäre SZ-Journalist Ernst Müller-Meiningen jr. gestorben. Er hat den bundesdeutschen Nachkriegsjournalismus geprägt. Warum er gerade heute ein Vorbild ist und warum keine KI einen kritischen Journalismus ersetzen kann.

Von Heribert Prant

Im Jahr 1955 klagte Hermann Weinkauff, der erste Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, gegen Ernst Müller-Meiningen wegen Beleidigung, weil dieser im Zusammenhang mit dem Prozess beim Bundesverfassungsgericht, der zum Verbot der KPD führte, wie folgt kommentiert hatte: „Auch beim benachbarten Bundesgerichtshof hat sich die Gangart inzwischen verschärft. Jene fünf Jahre Zuchthaus, welche dem FDJ-Funktionär Angenfort wegen Vorbereitung zum Hochverrat zudiktiert worden sind, sind für eine politische Überzeugungstäterschaft unverhältnismäßig hart und erinnern schon beinahe an böse Beispiele aus der Ostjustiz der roten Dame Hilde Benjamin.“

Das gefürchtete Kürzel „M.-M. jr.“

Das Strafverfahren wurde, Generalbundesanwalt Max Güde spielte den Vermittler, durch eine gemeinsame Erklärung beendet, die zwei Teile hatte. Im ersten Teil hieß es, Müller-Meiningen „hat den 6. Strafsenat keineswegs mit den Methoden der Hilde Benjamin auf eine Stufe stellen wollen (…), sondern vor überhöhten Strafen gegen politische Überzeugungstäter warnen wollen“. Müller-Meiningen hat deswegen lange mit sich gehadert, ob er den Fall nicht doch bis zu einem Urteil hätte durchfechten sollen. Aber im zweiten Teil der Erklärung hieß es, sowohl der Bundesgerichtshof als auch die Süddeutsche Zeitung dienten dem Ziel, „den Rechtsstaat zu verwirklichen“. Solche Wirkung also hatten die Kommentare, die unter dem ebenso geachteten wie gefürchteten Kürzel „M.-M. jr.“ erschienen.

Er konnte ironisch und witzig sein. Aber bei bestimmten Themen hörte für ihn aller Spaß auf: Die Ironie schlug in Empörung um, wenn es um Folter und Todesstrafe ging oder darum, dass der Presse- und der Meinungsfreiheit gesetzliche Fangeisen angelegt werden sollten. Dann wurde Müller-Meiningen jr. todernst, dann schrieb er Kommentare, die man noch heute mit Gewinn lesen kann. Warum? Weil man spürt, dass da einer sich sein Leben lang von nichts hat verbiegen lassen. Nicht von berufsspezifischen Schwierigkeiten (wenn die Ansichten von Verlegern und Journalisten nicht so recht übereinstimmten), nicht von sonstigen Pressionen (wenn ein Leitartikel zu Beamtenfragen einige Hundert organisierte Abbestellungen provozierte). Er hat sich auch nicht davon beeindrucken lassen, wenn ihm der Chefredakteur nach seinem scharfen Leitartikel und heftigem Streit in laufender Redaktionskonferenz das „Du“ und die Freundschaft aufkündigte.

Die Tugend der mangelnden Beeindruckbarkeit

Und schon gar nicht hat sich dieser Müller-Meiningen jemals beeindrucken lassen von der wirklichen oder auch nur der eingebildeten Bedeutung all der Persönlichkeiten, mit denen ein Journalist umgehen muss. Es war wohl nicht zuletzt diese Tugend der mangelnden Beeindruckbarkeit, die ihn davor bewahrt hat, sich auch nur im Geringsten mit den aufgeblasenen Machthabern des Dritten Reiches einzulassen. Es hat es vorgezogen, als Angestellter einer Bank zu überwintern.

In melancholischen Stunden hat er von sich gesagt, er sei im Grunde seines Herzens ziemlich schüchtern. Gleichwohl verkörperte er den Stolz und das Selbstbewusstsein, das dem gefährdeten Stand der Journalisten so nottut. Einer wie er diente eben nicht der Diktatur wie der Demokratie mit gleicher Begeisterung als Hofsänger. Einer wie er würde sich nie im Leben als unterwürfiger Stichwortgeber missbrauchen lassen, wenn er ein Interview zu führen hat. Einer wie er hätte, um den verstorbenen Kollegen Herbert Riehl-Heyse zu zitieren, lieber die Schreibmaschine (heute würde man sagen: den Laptop oder das Smartphone) aus dem Fenster geworfen, als dass er irgendwann in eine staatstragende Partei eingetreten wäre, um unter ihrem Schirm Karriere zu machen.

Es ist ein Glücksfall gewesen, dass dieser unbestechliche, liberale und tolerante Mann die bayerischen Journalisten jahrzehntelang als ihr Verbandsvorsitzender, als Senator und als Rundfunkrat vertreten hat. Zu seinem zwanzigsten Todestag darf ich mit Respekt und Dankbarkeit an ihn erinnern.


 

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