Diese Partei lehnt all das ab, wofür die verstorbene CDU-Politikerin Rita Süssmuth gekämpft hat und wofür sie in einem Trauerstaatsakt gewürdigt wurde: Emanzipation, Frauenförderung, Gleichberechtigung, Gleichstellung.

Von Heribert Prant

Frauen sollen, wenn es nach der AfD geht, mehr Kinder gebären und weniger arbeiten – am besten gar nicht mehr. Frauen sind der Partei nämlich am liebsten als Vollzeitmütter. Frauen werden von der AfD primär als Mütter adressiert, sie sollen ihr Zuhause in einer klassischen Familie suchen und finden – Vater, Mutter, Kinder. Andere Familienformen werden beschimpft. Gleichstellungspolitik wird systematisch abgelehnt und beschimpft. Die AfD propagiert ein antifeministisches Rollenbild; Frauenquoten werden von ihr abgelehnt, jegliche Maßnahmen zur paritätischen Repräsentanz von Frauen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung als leistungsfeindlich und ungerecht verworfen. Kurz: Diese Partei ist gesichert frauenfeindlich.

Um das festzustellen, braucht man kein Gerichtsurteil. Es ist mit Händen zu greifen: Diese Partei hat ein giftiges Verhältnis zur Gleichberechtigung. Mit Alice Weidel als Führungsfigur soll die krass antifeministische Programmatik der AfD kaschiert werden. Weidel ist hier für diese Partei Feigenblatt, nicht Vorbild. Im Entwurf eines AfD-Regierungsprogramms für Sachsen-Anhalt werden Frauen auf ihre Rolle als Mutter, Erziehende und Pflegende für die Alten reduziert. Das hat zur Folge: Alle staatlichen Programme zur Förderung von Frauen sollen eingestellt, Frauenquoten abgeschafft werden. „Kinder sind unsere Zukunft, nicht Einwanderer“, heißt es. Gewalt gegen Frauen wird von der AfD selektiv thematisiert – und dann vor allem zur Stützung migrationsfeindlicher Argumentationsmuster. Die AfD will die Fortschritte der vergangenen Jahrzehnte in der Frauen- und Gesellschaftspolitik rückabwickeln.

Zurück in die Dreißigerjahre

Es sind dies die Fortschritte, für die Rita Süssmuth mit Leidenschaft gelebt und gearbeitet hat. Süssmuth hat für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerackert, sie hat für Frauenrechte und Frauenbeteiligung auf allen Ebenen geworben. Diese Verdienste der verstorbenen CDU-Politikerin sind in der vergangenen Woche in einem Trauerstaatsakt im Bundestag gewürdigt worden. Rita Süssmuth war Gesundheitsministerin, erste deutsche Frauenministerin und eine beherzte Feministin. Ihre Politik hat dem Gleichberechtigungsartikel im Grundgesetz Gewicht gegeben und ihn gestärkt.

Die AfD will nun den Gleichberechtigungsartikel in seiner Bedeutung reduzieren. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – dieser Satz in Artikel 3 des Grundgesetzes war und ist deshalb so wirkmächtig, weil er ja nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte meint, sondern die gesamte Rechtsordnung betrifft, also auch das gesamte Zivilrecht, das Familienrecht, das Arbeitsrecht. Der AfD passt das nicht, ihr passt nicht, was daraus folgt. Die AfD will die Gleichberechtigung nur als formales Verfassungsprinzip akzeptieren. Für sie ist die Gleichstellungspolitik, für die Rita Süssmuth stand, Ideologie und Umerziehung. Die AfD will kurz gesagt eine Anti-Süssmuth-Republik. Das muss jeder und jede wissen, der oder die mit dieser Partei liebäugelt – aus Ärger, aus Abwehr gegen Migration, aus Enttäuschung über „die da oben“. Die AfD will zurück in die Dreißigerjahre.

Den demokratischen Parteien fehlt das demokratische Selbstbewusstsein

Zurück, zurück: Die AfD will es nicht nur, wenn es um die Rechte und die Stellung der Frau geht. Sie will es in der gesamten Gesellschafts- und Kulturpolitik. Sie propagiert ein Menschenbild, das mit dem Grundgesetz wenig zu tun hat: Die Politik der AfD ist rassistisch. Es steht juristisch noch nicht fest, dass die AfD insgesamt „gesichert rechtsextremistisch“ ist. Es gibt soeben eine vorläufige Entscheidung, eine sogenannte Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextrem bezeichnen darf. Dazu hatte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz aber schon vor Monaten selbst verpflichtet. Damit ist die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ nicht aufgehoben – denn sonst gäbe es ja keinen Grund mehr für ein Hauptsacheverfahren. Die Entscheidung berührt auch nicht die bisherigen höchstrichterlich bestätigten Einstufungen der Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch.

Die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln kommt erst in ein paar Monaten. Das heißt: Es ist noch nicht entschieden, ob die AfD auch insgesamt, auf Bundesebene, gesichert rechtsextremistisch ist – so wie es für ihre Landesverbände in den neuen Bundesländern auch juristisch feststeht. Schon gar nichts ist entschieden über die Chancen eines Parteiverbotsverfahrens gegen die gesamte AfD vor dem Bundesverfassungsgericht. Es ist ja dazu noch nicht einmal ein Antrag gestellt. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sind die Einzigen, die einen solchen Verbotsantrag gegen die AfD stellen können. Aber die drücken sich seit Jahren darum herum. Es fehlt das demokratische Selbstbewusstsein. Das ist leider gesichert.

 


 

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