Ist Trump ein Grund für die Bundesrepublik, aus den großen Verträgen auszusteigen und Kernwaffen anzuschaffen? Von der Bedeutung des Rechtsgrundsatzes „rebus sic stantibus“.
Es darf nicht sein. Wirklich nicht! Wirklich nicht? Deutschland hat sich verpflichtet; grundsätzlich, generell und ausnahmslos: Es hat auf die Herstellung, den Besitz und die Verfügungsgewalt über atomare Waffen verzichtet: So steht es im Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, mit dem die Einheit und Souveränität Deutschlands besiegelt wurde. So steht es auch im Atomwaffensperrvertrag, den die Bundesrepublik unter Kanzler Willy Brandt unterschrieben und unter Helmut Schmidt 1975 ratifiziert hat. Beides sind Fundamentalverträge; beide Verträge waren und sind Eckpfeiler für eine Friedensordnung in Europa und in der Welt. Muss man diese Verträge, Jahrzehnte nach Vertragsschluss, noch halten?
Muss man sie halten, weil der alte Satz „pacta sunt servanda / Verträge muss man halten“ zu den wichtigsten Rechtsgrundsätzen zählt? Schon der lateinische Name sagt, wie grundlegend dieser Satz ist. Kann, soll man sich aus diesen Verträgen hinausschleichen, wenn und weil die Sicherheit dies angeblich jetzt gebietet? Darf man aus den Verträgen aussteigen, darf man sie kündigen, wenn und weil die Welt sich seit den Vertragsschlüssen angeblich tiefgreifend verändert hat? Diese tiefgreifende Änderung besteht nicht zuletzt darin, dass in den USA ein Präsident regiert, der sich an internationale Verträge nicht hält.
Ein Blick auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag
Ist also Trump für Deutschland ein Grund, aus den wichtigsten Vertragsschlüssen der vergangenen fünfzig Jahre auszusteigen? Ist der derzeitige US-Präsident ein Grund, nach deutschen Atomwaffen zu streben, wenn und weil das Trump-Amerika bisherige Schutzversprechen nicht mehr gelten lässt, es daher seinen atomaren Schutzschirm über Deutschland einklappt? Die Frage lautet: Wenn Trump alles ins Rutschen bringt – muss, kann, soll, darf Deutschland dann mitrutschen und damit noch mehr ins Rutschen bringen?
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag, geschlossen von der Bundesrepublik und der DDR mit den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs, war die außenpolitische Grundlage der Wiedervereinigung. Es werden darin in einer Art Friedensvertrag Deutschlands Grenzen und sein militärischer Status endgültig geregelt. In Bezug auf Kernwaffen bekräftigt dieser Quasi-Friedensvertrag von 1990 die schon bestehenden deutschen Pflichten aus dem Atomwaffensperrvertrag: Er verbietet Deutschland als Nichtkernwaffenstaat den Erwerb und die Herstellung von Atomwaffen (und verpflichtet die Kernwaffenstaaten zur Nichtweitergabe von Kernwaffen sowie zur Abrüstung). Deutschland ist allerdings nach herrschender Meinung nicht an einer sogenannten nuklearen Teilhabe gehindert, nicht daran also, dass US-Atomwaffen in Deutschland stationiert und im Einvernehmen mit Deutschland eingesetzt werden. Das war bisher auch so vereinbart. Es ist kein triftiger Grund, aus den Verträgen auszusteigen, dass Trump sich nicht mehr an solche Abreden hält.
Das aber behaupten hierzulande die Befürworter einer deutschen oder deutsch-europäischen Atombombe. Sie halten die vertraglichen Pflichten für Makulatur, reden von einer „Clausula rebus sic stantibus“. Das ist ebenfalls ein althergebrachter Rechtsgrundsatz, der eine Ausnahme von „pacta sunt servanda“ formuliert. „Rebus sic stantibus“ heißt „Solange die Dinge so stehen“: Nur solange sich die Dinge nicht grundlegend ändern, gilt ein Vertrag.
Der deutsche Verzicht auf Atomwaffen war die Folge einer Einsicht
Im modernen Völkervertragsrecht ist das in Artikel 62 der Wiener Vertragsrechtskonvention geregelt: Bei einer unvorhergesehenen, grundlegenden Änderung, deretwegen sich die vertraglichen Pflichten radikal verschieben, soll sich ein Staat auf eine Art Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen können; die Geschäftsgrundlage kann dann angepasst werden; diese Anpassung bestünde in einem atomaren Aufrüstungsprogramm. Dessen Befürworter verweisen darauf, dass die Ukraine wohl nicht von Putin überfallen worden wäre, hätte sie nicht 1994 im Budapester Abkommen die Atomwaffen auf ihrem Gebiet an Russland zurückgegeben. Diese Schlüsse freilich sind spekulativ, genauso wie die Abschreckungsdoktrin als solche: Sie spekuliert mit Annahmen, die niemand beweisen kann, hat aber Folgen, die alle treffen. Atommächtigkeit schützt nicht unbedingt vor Angriffen. Israel wurde, obwohl Atommacht, 1973 im Jom-Kippur-Krieg existentiell attackiert. Soll es man mit dem Budapest-1994-Argument für akzeptabel halten, dass sich künftig zahllose Staaten Atomwaffen zulegen – von Venezuela über Kuba bis Grönland?
Bleiben wir bei Deutschland: Das Modell einer deutschen Teilhabe am US-Atomprogramm war nicht Grundlage des Zwei-plus-Vier-Vertrages, und es war auch nicht eine verbindliche Vereinbarung im Zuge der Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrages. Der deutsche Verzicht auf atomare Aufrüstung war absolut, er war die Folge der Einsicht, dass alles getan werden muss, um eine Selbstzerstörung der Welt zu verhindern. Der Verzicht war eine Werbung für Rüstungskontrolle und Abrüstung. Das war und ist das fundamental richtige und wichtige Ziel des Vertrages. Ein Austritt Deutschlands würde bedeuten: erstens eine völlige Veränderung der verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Identität Deutschlands. Zweitens würden andere Staaten ermuntert, sich ebenfalls vom Vertrag zu lösen; das wäre der Auslöser für völlig unkontrolliertes Wettrüsten.
Was der einstige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sagte
Was eine einzige Bombe anrichtet, ist seit 1945 bekannt. Technologisch gesehen waren „Little Boy“ und „Fat Man“, die Kernspaltungs-Ungeheuer mit den putzigen Namen, erst der Anfang. Bei den heutigen Fusions- und Wasserstoffbomben gibt es keine Grenzen mehr, sie entfesseln die tausend- und zigtausendfache Wucht der Hiroshima- und Nagasaki-Bomben. Jede einzelne kann eine Großstadt wie New York oder Berlin komplett und restlos auslöschen. „Frei ist, wer sich nicht fesseln lässt“, behaupten die Freunde der atomaren Aufrüstung und betrachten den Verzicht auf Atomwaffen als einen Verzicht auf Abschreckung und als eine Art Kastration. Aber: Die Doktrin der nuklearen Abschreckung ist ansteckend, so hat es der ehemalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon richtig formuliert; und sie bietet keine Garantie, dass sie funktioniert. Eine Atombombe ist keine Verteidigungs-, sondern eine Angriffswaffe. Wenn sie zum Einsatz kommt, vernichtet sie alles. Auch jede Geschäftsgrundlage.
Mit seiner Weigerung, atomar aufzurüsten, würde das Land, das den Zweiten Weltkrieg ausgelöst hat, zu einem Mahner – auch in der Hoffnung auf bessere Zeiten. Das Festhalten an der Atomsperre wäre ein wichtiges Zeichen in höchst unsicherer Zeit.
Hinweis: Diese Kolumne erschien zuerst am 22.01.2026 in der Süddeutschen Zeitung.