Guten Tag,

wahrscheinlich werden Sie sich noch im April, spätestens aber im Mai eine ganz besondere App auf Ihr Smartphone laden – eine Anti-Corona-App. Das geht ganz einfach: Beim nächsten Update tippen Sie auf Ihren Touchscreen und erklären so, dass Sie diese App wollen; und schon haben Sie sie, ganz freiwillig. Die Kanzlerin will das so, die Ministerpräsidenten wollen das so und die Virologen auch. Die Bundesregierung bezeichnet die Corona-Warn-App als „ganz zentralen Baustein“ für ihre Gesundheitspolitik.

Warum? Es sollen auf diese Weise Ihre Kontakte zu infizierten Menschen nachvollziehbar werden. Und wenn Sie selbst infiziert sind, sollen die Personen, mit denen Sie Kontakt hatten, möglichst schnell gewarnt werden. Dafür soll diese Anti-Corona-App sorgen. Und wozu sie dann noch genutzt werden kann, um den Alltag der Menschen zu regulieren – wer weiß?

Ein Heilsbringer namens Pepp-Pt

Die App hat einen komplizierten Namen. Sie heißt: „Pan European Privacy-Preserving Proximity Tracing“, abgekürzt „Pepp-Pt“. Die Sache selbst ist nicht so kompliziert wie der Name: Die App merkt sich, welchen anderen Menschen Sie länger und mit nur geringem Abstand begegnen – in Ihrer Wohnung, auf der Straße, im Supermarkt, in der S-Bahn oder sonstwo. Die App weiß natürlich nicht, wie der Mensch heißt, dem Sie begegnen; aber die App registriert das Smartphone, das dieser andere Mensch bei sich trägt. Die App, die Sie installiert haben, erschafft nämlich speziell für Sie eine individuelle Identifikationsnummer und sendet diese per Bluetooth in die Welt. Gleichzeitig sucht und findet Ihre App solche Signale, die von anderen Smartphones in Ihrer Nähe gesendet werden. Die Signale werden verschlüsselt gespeichert – und so wird eine ganze Liste von Identifikationsnummern der Menschen erstellt, die Ihnen nahe gekommen sind, Ihrer zufälligen Nahesteher.

Stellt dann ein Nutzer fest, dass er an Covid-19 erkrankt ist, übermittelt er die Liste, die auf seinem Smartphone gespeichert ist, an einen zentralen Server, der beim Robert-Koch-Institut, also einer Oberbehörde des Bundes steht. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen die Gesundheitsbehörden diese Corona-Krankmeldung bestätigen. Sodann erhalten die Kontaktpersonen des erkrankten Menschen eine automatische Push-Benachrichtigung und werden aufgefordert, sich testen zu lassen oder sich in Quarantäne zu begeben. So wird einem diese App derzeit vorgestellt.

Gesundheitspolizeiliche Videokontrolle

Die Politiker werben für diese App, die Virologen auch. Die Datenschützer haben überwiegend nichts dagegen – vor allem deshalb, weil andere Anti-Corona-Apps, die auch schon in der Diskussion waren oder die in der Diskussion sind, noch viel massiver in die Privatsphäre eingreifen würden. Bluetooth Tracing mit Pepp-Pt gilt ihnen derzeit als die am wenigsten schlimme Anti-Corona-App. Dass auch das wenige Schlimme nicht unbedingt gut ist, traut sich kaum jemand zu sagen.

Es gibt in der Tat Schlimmeres – beispielsweise Überlegungen, die Quarantäne per Smartphone zu überwachen. Das würde dann so ähnlich funktionieren wie bei der elektronischen Fußfessel für Straftäter, die ihre Haftstrafe zu Hause in der Wohnung statt im Gefängnis absitzen dürfen. Weil man aber das Smartphone, um sich der elektronischen Kontrolle zu entziehen, einfach zu Hause im Schlafzimmer liegen lassen kann, gibt es – zum Beispiel in Hongkong – gesundheitspolizeiliche Kontrollanrufe per Video. Wollen wir das?

Spahns Wünsche

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wollte vor ein paar Wochen nicht nur ein Handy-Tracing, sondern ein Handy-Tracking ins Infektionsschutzgesetz schreiben – also nicht nur die Sozialkontakte, sondern auch die jeweiligen Aufenthaltsorte und Bewegungen eines Menschen via Smartphone registrieren, und zwar nicht auf freiwilliger, sondern auf gesetzlich verpflichtender Basis. Er wollte, dass der Staat Zugriff auf die Verkehrs- und Standortdaten der Smartphones von Corona-Infizierten hat. Nach heftiger Kritik verzichtete er vorläufig darauf, kündigte aber an, seine Idee weiter zu verfolgen.

Wie freiwillig ist eine Freiwilligkeit, die aus Angst geboren ist?

Die Anti-Corona-App, für die sich die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten und die Virologen so einsetzen, soll „freiwillig“ sein. Die Freiwilligkeit der Installation wird immer wieder betont – gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass das Ganze nur funktioniert, wenn möglichst alle Smartphone-Nutzer mitmachen, mindestens aber siebzig bis achtzig Prozent. Der soziale Druck, solche Apps zu nutzen, wird steigen. Man wird sich erklären müssen. Und der Druck im Freundes- und im Kollegenkreis wird aggressiv sein. Man wird bezichtigt werden, unsolidarisch zu sein und sich auf Kosten der anderen schadlos zu halten.

Ist das so? Wie freiwillig ist eine Freiwilligkeit, die aus Angst geboren ist? Und wie freiwillig ist eine Installation der App, wenn womöglich der Zugang zu bestimmten Orten davon abhängig gemacht wird, dass man sie hat? Was ist, wenn man nur noch mit App in die Kneipe kommt oder in den Zoo? Werden die Gerichte einen solchen Druck verbieten? Oder werden sie sagen: Das ist doch verhältnismäßig, das ist besser, als den Zoo oder die Kneipe ganz zuzusperren? Wie freiwillig ist die Installation der App, wenn die Alternativen Lockdown und Kontaktverbot sind?

Die App als Eintrittskarte

Womöglich läuft es, wenn die Apps erst einmal in ausreichender Zahl installiert sind, dann so, dass diese Apps als eine Art Eintrittskarte oder Passierschein fürs Restaurant, für den Fitness-Club, die Auto-Werkstatt oder den Gottesdienst funktionieren.

Der Berliner Rechtsanwalt Guido Meyer-Arndt entwickelt dazu folgendes Szenario: Solange Sie keine prekären Kontakte mit infizierten Personen haben, zeigt die Oberfläche Ihrer App ein grünes Blinken. Es ertönt dann kein Signal beim Betreten von S-Bahn, U-Bahn oder Omnibus. Sie können problemlos passieren. Im Verdachtsfall aber, wenn Sie länger mit infizierten Personen in Kontakt gekommen sind, werden Sie von Ihrer App gewarnt. Ihr persönlicher Status wechselt dann automatisch in „Verdachtsfall!“, auf den das Infektionsschutzgesetz anwendbar ist; es gelten die Meldepflichten, Sie werden in Quarantäne geschickt, müssen die GPS-Funktion Ihres Phones einschalten, um geortet werden zu können.

Außerdem schaltet Ihre App auf „Rot“, sie blinkt warnend. Bei der Begegnung mit allen Menschen, welche die Warn-App installiert haben, ertönt ein Warnsignal; und in Supermärkten, im Büro, im Öffentlichen Personennahverkehr, im Bahnhof und im Flughafen, im Gottesdienst und in der Volkshochschule … wird der Zutritt verweigert.

Man braucht dazu nicht außergewöhnlich viel Phantasie, denn so läuft es bereits in China.

Was die Corona-Krise bisher gelehrt hat

Ist das ein absurdes Szenario für Deutschland? Es ist jedenfalls nicht unplausibel. Die Politik schwört freilich Stein und Bein, dass so eine App nur dann erlaubt wird, wenn sie absolut sicher und grundrechtsverträglich sei – und wenn klar ist, dass die gespeicherten Daten nach gewisser Zeit rückstandslos gelöscht werden. Indes: Wenn die Corona-Krise bisher eines gelehrt hat, dann dies: Das Sichere ist nicht sicher. Und wenn die jahrzehntelange Erfahrung mit Überwachungsmaßnahmen etwas gelehrt hat, dann dies: Sie werden keinesfalls zurückgenommen, wenn die konkrete Gefahr vorbei ist; sie werden zumeist dauerhaft installiert und ihr Anwendungsbereich wird noch ausgeweitet.

Also: Ist es sicher, dass so eine App künftig nicht auch zur Bekämpfung einer gefährlichen saisonalen Grippe eingesetzt wird, mit dem Argument, dass die App doch bei Corona so gut funktioniert hat? Ist es sicher, dass so eine App künftig nicht auch nach einem Terroranschlag genutzt wird, um nach Gefährdern zu suchen? Ist es sicher, dass so eine Corona-Warn-App nicht der Anfang einer großen fürsorglichen Überwacherei ist?

Die prekäre Datenspende

Das Robert-Koch-Institut hat vor wenigen Tagen eine App veröffentlicht, in der Nutzerinnen und Nutzer ihre Daten aus Fitnesstrackern und Smartwatches freiwillig „spenden“ können. Diese Daten sind nicht irgendwelche Daten, sie sind hochsensibel: Es handelt sich zum Beispiel um die HRV-Daten, um die Heart Rate Variability, die Herzschlagraten. Man kann daraus Erkenntnisse für die Lungentätigkeit gewinnen; das ist für eine Behörde wichtig, die für den Infektionsschutz da ist. Die Herzfrequenz spiegelt aber auch alle Emotionen wieder.

Wenn ich mir vorstelle, dass die Daten aus der Anti-Corona-App und die Gesundheitsdaten aus Fitnesstrackern und Smartwatches zusammengeschaltet und kombiniert werden – dann steigt meine Herzfrequenz.

Ihr

Heribert Prantl

Kolumnist und Autor der Süddeutschen Zeitung


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