Guten Tag,

man bucht online einen Termin, geht dann zur gebuchten Zeit zum Amtsgericht, zahlt 30 Euro Gebühr – dann kann man seine Kirchaustrittserklärung abgeben. Sie wird dort, wie das im Amtsdeutsch heißt, beurkundet. In Köln geschieht das im Justizgebäude Reichenspergerplatz 1, Erdgeschoss, Zimmer 2. Das klingt bürokratisch, das ist es auch. Aber dieser bürokratische Akt ist Teil einer römisch-katholischen Kernschmelze, die in Köln besonders sichtbar und besonders spürbar ist. Nirgendwo sonst treten so viele Katholiken aus ihrer Kirche aus. Als Anfang März vom Amtsgericht die nächsten 1500 Termine für Kirchenaustrittserklärungen freigeschaltet wurden, waren die binnen weniger Stunden ausgebucht. Die nächsten 1500 Termine werden am 1. April vergeben. Sie werden wohl noch schneller ausgebucht sein.

Verheimlichung, Vertuschung, Verharmlosung

Die Austrittserklärungen sind Misstrauenserklärungen. Die Gläubigen rebellieren gegen den Umgang der katholischen Kirche mit sexuellem Missbrauch, sie rebellieren gegen widerliche Gewalt durch Amtsträger und dagegen, dass sie gedeckt und gefördert werden durch Nichtahndung und Versetzung. „Das ist der größte Exodus von Katholiken aller Zeiten“, sagt der Kirchenrechtler Thomas Schüller von der Universität Münster. Die Austritte der letzten Wochen und Monate in Köln haben sehr viel damit zu tun, dass der dortige Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki die von ihm 2019 in Auftrag gegebene Missbrauchsstudie unter Verschluss hält (SZ Plus); der Münchner Rechtsanwalt Ulrich Wastl hatte Vertuschung und Verdunkelung durch die kirchlichen Würdenträger untersucht. Angesichts der allgemeinen Empörung und der Rebellion der Gläubigen will der Kardinal nun ab nächsten Donnerstag dieses Gutachten, das er als mangelhaft bezeichnet hatte, doch noch öffentlich zugänglich machen.

Ein römisch-katholischer Abgrund

Das wird die Austrittswelle nicht beenden. Ein zweites Gutachten, ebenfalls von Woelki beauftragt und in der vergangenen Woche veröffentlicht, hat zwar ihn, den amtierenden Kardinal entlastet (SZ Plus); aber ansonsten ist es ein Blick in den römisch-katholischen Abgrund. Der Strafrechtler Björn Gercke hat „Pflichtverletzungen“ auf höchster Ebene festgestellt. Schwer beschuldigt werden der heutige Hamburger Erzbischof Stefen Heße; elf Pflichtverletzungen werden ihm zur Last gelegt. Dominikus Schwaderlapp, heute Weihbischof in Köln, werden acht Pflichtverletzungen vorgeworfen, zwei Pflichtverletzungen Günter Assenmacher, dem Leiter des Kölner Kirchengerichts angelastet. Beurlaubt wurde außerdem Weihbischof Ansgar Puff wegen eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht. Woelki hat sie von ihren Aufgaben entbunden. Drei Bischöfe boten dem Papst ihren Rücktritt an, weitere Konsequenzen sollen folgen.

Die Untersuchungen des Gutachters stützen sich auf die von der Kirche zur Verfügung gestellten Akten, die allerdings desaströs geführt worden sind. „Erhebliche Mängel“ bei der Aktenordnung und Aktenführung hat der Gutachter festgestellt. Die Akten sind lückenhaft, sie sind unvollständig. Warum? Warum wohl? Im Jahr 2010 findet sich dazu ein Aktenvermerk wie folgt: „Es wird von uns aus kein Protokoll hierüber gefertigt, da dies beschlagnahmefähig wäre.“ Und dann folgt der Zusatz: „Prälat Dr. Heße ist mit dem Procedere einverstanden“. Bei Dr. Heße handelt es sich um den jetzigen Hamburger Erzbischof, der nun dem Papst seinen Rücktritt angeboten hat.

Im Zentrum der Vorwürfe: Kardinal Meisner

Der vom Gutachten am schwersten Belastete kann nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden: Kardinal Joachim Meisner, der Vorgänger von Woelki, ist 2017 gestorben. Ihn trifft ein Drittel der vom Gutachter auf Aktenbasis festgestellten 314 Pflichtverletzungen. Diese Pflichtverletzungen handeln davon, wie der Missbrauch Minderjähriger durch Priester der Diözese Köln unterschlagen, übertüncht, verschleiert, bemäntelt und bagatellisiert worden ist. Das Gutachten zählt auf, wie die Verantwortlichen ihre Pflicht missachtet haben, weitere Taten zu verhindern, wie sie ihre Aufklärungspflicht verletzt haben, wie sie ihre Meldepflicht missachtet und ihre Sanktionspflicht geringgeschätzt haben. Zu all dem hinzu kommt, dass sie keine Fürsorge für die Opfer geleistet haben. Im Zentrum all dessen steht Kardinal Joachim Meisner. Er hatte, zusätzlich zu den Beständen seiner Diözese, einen Aktenordner geführt mit der Aufschrift „Brüder im Nebel“, in dem er, so der Gutachter, „geheimhaltungsbedürftige Unterlagen aufbewahrt“ habe.

Der Nebelwerfer

Den Nebel, der die Missbrauchstaten umgibt, hat Meisner selber produziert – er hat die Nebelmaschine selbst konstruiert und bedient. Man muss dazu eine bezeichnende Predigt lesen. Sie ist überschrieben mit „Predigt von Erzbischof Joachim Kardinal Meisner beim Requiem von Hans Hermann Kardinal Groër in Maria Roggendorf am 5. April 2003“. Damals war schon seit Jahren allgemein bekannt, dass der ehemalige Kardinal von Wien, den viele charismatisch fanden, sich als Seminarlehrer und Beichtvater der sexuellen Gewalt in geradezu süchtiger Manier schuldig gemacht hatte. Er war deswegen 1995 als Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz zurückgetreten.

Die Bischöfe Christoph Schönborn, Johann Weber, Georg Eder und Egon Kapellari erklärten später in einer gewundenen, aber immerhin entlarvenden Stellungnahme: „Wir sind nun zur moralischen Gewissheit gelangt, dass die gegen Alterzbischof Kardinal Hans Hermann Groër erhobenen Vorwürfe im Wesentlichen zutreffen. Sein Schweigen haben wir zu ertragen, können aber selbst nicht schweigen, wenn wir unserer Verantwortung für die Kirche gerecht werden sollen.“ Alle widerlichen, zahllosen Taten waren bekannt, als Meisner die Beerdigungspredigt für Groër hielt.

Und so hört sich das in der Predigt an: „Sein letztes Lebensjahrzehnt stand unter einer dunklen Wolke, unter der viele mit ihm gelitten haben. Kardinal Groër war es beschieden, wie Simon von Cyrene (Anm.: das ist der Mann, der Jesus das Kreuz tragen half) dem Herrn auf dem Kreuzweg zu folgen. Er war ganz eingetaucht in das bittere Leiden Jesu.“ Und dann fuhr der Beerdigungsprediger fort: „Gerade die Mühseligen und Beladenen, die Verachteten und Gekreuzigten fanden in ihm einen Priester und Bischof, einen Christen und Bruder, der ganz auf ihrer Seite stand und ihnen in geistlicher Autorität Wegweisung schenken durfte.“ Und was haben die halbwüchsigen Buben in ihm gefunden, wenn er ihnen beim Beichten an die Genitalien fasste? Kein Wort von den Vorwürfen, kein Wort vom Missbrauch, kein Wort des Bedauerns.

Die Kirche braucht keinen Kardinal, sie braucht einen Insolvenzverwalter

Stattdessen: Nicht nur Vertuschung, sondern Verklärung. „Die Geschehnisse in seiner letzten Zeit als Erzbischof von Wien“, so sagte Meisner und gemeint war die Aufdeckung der sexuellen Straftaten, hätten Groër „tief verwundet, ja stigmatisiert.“ Meisner vergleicht die ‚Verwundung‘ des Kinderschänders Groër mit den Stigmata, mit den Wundmalen Jesu. Meisner hat Christus selbst missbraucht, um den Täter zu heiligen. Blasphemischer, perverser und ekliger geht es kaum. Das schandhafte Denken spiegelt sich in der Art, wie Kardinal Meisner in seiner Diözese Köln den Skandal des sexuellen Missbrauchs abgewimmelt hat. Deshalb kann der alte Satz „De mortuis nil nisi bene / über Tote redet man nur gut“ hier nicht gelten. Die Predigt zeigt nämlich, warum der römisch-katholische Abgrund so tief ist.

Einer meiner juristischen Lehrer war der Kirchenrechtler Peter Landau; er hat zwei Jahrtausende Kirchenrecht mit allen Finessen und Fußnoten beherrscht. Er konnte von Gratian, dem Mönch, der im 12. Jahrhundert den gesamten Rechtsstoff seiner Zeit geordnet hat, so erzählen wie andere von ihrem Großvater. Kurz vor seinem Tod im Jahr 2019 hat der Rechtsgelehrte Peter Landau der katholischen Kirche gesagt, was sie zu tun habe. Er wollte, dass ins Kirchenrecht ein glasklarer Satz geschrieben wird, nämlich der: Mit der Tat, also mit dem sexuellen Missbrauch, tritt die Exkommunikation des Täters ein. Manchmal, so habe ich mir da gedacht, sind die notwendigen Dinge so einfach. Um sie zu erkennen, braucht man den Überblick über die Zeiten, wie Peter Landau ihn hatte.

Zeit für Ungehorsam

Die katholische Kirche in Köln steht in der moralischen Insolvenz. Sie braucht keinen Kardinal. Sie braucht einen Insolvenzverwalter. Bald ist Ostern. Aber das Ostern der Kirche, die Auferstehung des Vertrauens, kommt nicht von selbst. Es braucht fundamentale Reformen im System Kirche. Von oben kann man sie kaum erwarten. Es ist Zeit für Ungehorsam von unten.

Diesen Ungehorsam wünsche ich der Kirche – und uns allen wünsche ich eine gute Fastenzeit.

Ihr

Heribert Prantl
Kolumnist und Autor der Süddeutschen Zeitung


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