Die CSU muss neues Feuer entfachen, die Politik sollte sich an ein historisches Urteil erinnern und die Welt sich ein Beispiel nehmen an einem frommen Juristen, der das Abtreibungsgesetz reformiert hat.

Der Aschermittwoch ist eigentlich ein Tag der Besinnung, der inneren Umkehr und der Bußfertigkeit. Der politische Aschermittwoch ist das Gegenteil. Er war und ist, in Bayern jedenfalls, nicht der Beginn der Fastenzeit, sondern der verspätete Fasching der Politik: ein Gaudium zum Bier. In diesem Jahr versuchen sich in dieser Disziplin: für die CSU in der Passauer Dreiländerhalle der Parteichef Markus Söder und dazu Manfred Weber, der Spitzenkandidat für die Europawahl; für die Grünen im Landshuter Bernlochner-Saal die Parteichefin Annalena Baerbock; für die SPD im altberühmten Wolferstetter Keller zu Vilshofen die Europa-Spitzenkandidatin Katarina Barley; für die Linken kommt Gregor Gysi an den Schiffsanleger A 12 in Passau; für die AfD der Parteichef Jörg Meuthen ins Gewerbecenter von Osterhofen; und für die FDP Nicola Beer, Spitzenkandidatin für die Europawahl, in die Stadthalle von Dingolfing (zur Geschichte des politischen Aschermittwochs siehe Annette Ramelsberger im Buch Zwei).

Die erste Mahnung

Vom politischen Feuerwerk, das früher an diesem politischen Aschermittwoch abgebrannt wurde, war in den vergangenen Jahren nicht viel zu hören und zu sehen. Der politische Mittwoch war zuletzt eine etwas verquälte Angelegenheit, bei der die Erinnerung größer war als die Gegenwart; die Nostalgie zumal bei der CSU war so groß, dass die Leute am liebsten in die Maßkrüge geheult hätten – in Erinnerung an Franz Josef Strauß und die alte Herrlichkeit. Es wäre schade, wenn es diesmal wieder so wäre. Denn Europa kann ein Feuerwerk wirklich brauchen: Am 26. Mai ist Europawahl und der Wahlkampf bisher eine matte Sache. Man könnte bisher meinen, es ginge an diesem Tag um nichts. Aber es geht um die Zukunft Europas.

Das stellt an diesem Tag, am politischen Aschermittwoch, besondere Anforderungen an den CSU-Mann Manfred Weber, der aus Niederbayern kommt und Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei ist, der größten Fraktion im Europäischen Parlament. Manfred Weber wird zeigen müssen, dass er für Europa brennt, dass er Menschen packen und begeistern kann. Wenn ihm das in der Passauer Dreiländerhalle vor den Anhängern der CSU nicht gelingt, wird es ihm im restlichen Wahlkampf auch nicht gelingen. Eine kleine Anleihe bei Franz Josef Strauß sollte er nehmen: „Bayern ist unsere Heimat. Deutschland unser Vaterland. Europa unsere Zukunft.“ Der Satz ist schon alt, aber richtig und immer noch einer der besten, mit denen man für Europa werben kann. Die CSU hat leider seit Jahren eine Politik gemacht, die diesem Satz bitter widerspricht. Wäre Markus Söder nicht einfach ein durchtriebener, sondern ein ausgefuchster und kluger Politiker – er würde das am politischen Aschermittwoch bekennen und die europäischen Sterne golden und groß auf die weiß-blaue Flagge malen.

„Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst“ – das ist die große, die ewige Mahnung am Aschermittwoch. Es ist die Mahnung, die in der katholischen Kirche der Priester spricht, wenn er den Gläubigen ein Kreuz aus Asche auf die Stirn zeichnet. Eine gute Politik sorgt dafür, dass dieser Satz vom Staub nicht für Europa gilt. Wenn Europa wieder dahin zurückkehrt, wo es einst war, wenn es also zurückfällt in die alten Nationalismen – dann ist das das Ende der europäischen Geschichte. Europa braucht nicht Asche, es braucht Feuer und Leidenschaft.

Die zweite Mahnung

Die europäische Mahnung ist das erste Memento für die kommende Woche. Das zweite Memento folgt aus einem Jubiläum: Vor 15 Jahren, am 2. März 2004, sprach das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gegen den großen Lauschangriff. Das Urteil war ein Stoppschild für die Politik, eine Leitentscheidung für den Gesetzgeber und ein Meilenstein in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es handelte sich um eine Entscheidung, die man dem Gericht damals schon fast nicht mehr zugetraut hatte. Lange, zu lange, hatte es zugelassen, dass der Gesetzgeber „Sicherheit“ stets in Großbuchstaben, „Bürgerrechte“ aber in immer kleinerer Schrift schrieb. Lange, zu lange, hatte das Gericht die Politik im Glauben gelassen, dass alles geht, wenn es nur gegen die Kriminalität geht. Nun endlich versuchte das Gericht, die Politik und den Gesetzgeber wieder den Wert der Grundrechte zu lehren. Es tat dies am Beispiel der Unverletzlichkeit der Wohnung, indem es bestätigte, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung gibt, den der Staat zu achten hat. Das Urteil räumte mit einem gefährlichen politischen Vorurteil auf: dass man Grundrechte klein machen muss, um Straftaten zu bekämpfen. Das Urteil wandte sich gegen den politischen Zeitgeist und gegen die Tendenzen aller neueren Sicherheitsgesetze.

Nur – es zeigt sich nach 15 Jahren, dass es nicht viel gefruchtet hat. Seit dem Urteil gegen den großen Lauschangriff gibt es einen ungleichen Wettlauf: Das Bundesverfassungsgericht rennt der Politik immer wieder und wieder hinterher und ruft: Nein! So nicht! Bitte anders! Aber die Politik, genauer gesagt der Gesetzgeber in Bund und in den Ländern, reagiert nicht oder kaum. Er lässt sich auf ein paar nachträgliche Änderungen eines Sicherheitsgesetzes ein, ändert aber an der vom Gericht monierten grundsätzlichen Linie nichts. Es geht um immer mehr Erfassung, um immer mehr Ausforschung. Der Staat praktiziert höchstselbst, was er Internetkonzernen vorwirft. Die Sicherheitspolitik hat die Tendenz, die Freiheitsrechte immer stärker einzuschränken. Früher war Überwachung nur bei verdächtigen Personen statthaft; heute sind auch – vorsichtshalber, heißt es – unbescholtene Bürgerinnen und Bürger im Visier. Die politische Mahnung zum politischen Aschermittwoch lautet also: Freiheitsrechte heißen nicht deshalb so, weil der Gesetzgeber die Freiheit hat, sie nach Gutdünken einzuschränken.

Die dritte Mahnung

Am kommenden Samstag wird in der Pfarrkirche Sankt Gallus in Merzhausen bei Freiburg der geniale Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde beerdigt, anschließend spricht auf der Trauerfeier einer seiner juristischen Schüler, der Schriftsteller Bernhard Schlink. Hätte der Reformator Martin Luther diesen Böckenförde gekannt, er hätte wohl niemals gesagt, dass ein Jurist „nur ein arm Ding“ sei. Zumindest aber hätte Luther angefügt: „Böckenförde ausgenommen“. Böckenförde war Bundesverfassungsrichter von 1983 bis 1996, einer der hervorragendsten Richter, die Karlsruhe je hatte. Er war dem sozialen Rechtsstaat, den Rechten von Minderheiten und dem Rechtsfrieden verpflichtet.

Das ist die dritte Mahnung am Aschermittwoch 2019; sie besteht in dem persönlichen Beispiel dieses großen Juristen: Böckenförde war ein ebenso ernsthafter wie phantasievoller Streiter für den Rechtsfrieden. Er war von christlicher Frömmigkeit geprägt. Das für ihn bewegendste und existentielle Verfahren am Bundesverfassungsgericht war daher das über den Abtreibungsparagrafen 218. Die Fristenregelung, die der Bundestag 1974verabschiedet hatte, war vor Böckenfördes Zeit am Verfassungsgericht gescheitert. Über den neuen Anlauf des Gesetzgebers im Jahr 1992 hatte er mitzuentscheiden.

Dem Schutz des ungeborenen Lebens auch aus religiöser Überzeugung verpflichtet, hat ihm die Entscheidungssuche schlaflose Nächte bereitet; er wähnte seinen Zweiten Senat bei der Entscheidungsfindung in einer Sackgasse – und war dann so erleichtert, als sich die salomonische Lösung anbahnte, die das Gericht 1993 in eine Anordnung mit Gesetzesrang goss: eine Fristenregelung mit vorgeschriebener Beratung. Diese Beratung bekam Verfassungsrang und blieb ergebnisoffen. Die verfassungsrechtliche Begründung erschien dem Rechtsgelehrten, wie er später einmal bekannte, ein wenig wackelig; aber sie hat Rechtsfrieden gestiftet und das war Böckenförde wichtig. So einen wie ihn bräuchte man, um heute den Streit über den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch, das „Werbeverbot“ für den Schwangerschaftsabbruch, zu klären.

Der Verstorbene hat statt Blumen- und Kranzspenden um Unterstützung für die Schwangeren-Konfliktberatung donum vitae gebeten. Sie wurde 1999 als Verein gegründet, nachdem die offizielle katholische Kirche und ihre Verbände sich auf Weisung des Vatikans nicht mehr an der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung beteiligen durften. Im Gegensatz zu den kirchlichen Beratungsstellen stellt der katholisch orientierte Verein donum vitaeBeratungsscheine aus, die nach § 219 Strafgesetzbuch einen Schwangerschaftsabbruch binnen der festgelegten Frist ermöglichen. Beratung statt Blumen – das war Böckenförde; das ist sein Beispiel. Es ist das dritte Memento zum Aschermittwoch.

 


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