Darf das Jobcenter Langzeitarbeitslose zwiebeln? Darf der Staat das Existenzminimum kürzen oder gar streichen? Das Verfassungsgericht verhandelt am Dienstag darüber.

Das Recht, auch als Langzeitarbeitsloser eine bescheidene Lebensgrundlage zu haben, ist ein Grundrecht. Grundrechte kann man eigentlich nicht kürzen, nicht um die Hälfte verkleinern oder gleich ganz streichen. Das Bundesverfassungsgericht spricht vom Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Wenn das menschenwürdige Existenzminimum einem Langzeitarbeitslosen partiell entzogen wird – ist es dann ein menschenunwürdiges Existenzminimum? Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger, wie sie als Druck- und Disziplinierungsmittel gang und gäbe sind, sind daher womöglich höchst bedenklich. Darüber hat das Bundesverfassungsgericht nun zu urteilen.

Darf der Staat das Existenzminimum minimieren? Die schwarze Pädagogik, die in der Kindererziehung verpönt ist, hat Hartz IV bei erwachsenen Menschen wieder eingeführt. Bei Verletzung der „Mitwirkungspflicht“ droht jedenfalls die „Absenkung der Grundsicherung“, wie das im Behördenjargon heißt (Lesen Sie hierzu auch den Leitartikel „Auf zum letzten Gefecht“ aus dem Jahr 2004).

Es ist gut, dass das Sozialgericht Gotha einen extremen Fall von Leistungskürzung dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat. Am Dienstag beginnt in Karlsruhe die Verhandlung darüber (Lesen Sie hierzu auch das Essay „Korrektur des Schicksals“ aus dem Jahr 2010).

Das Mini-Minimum

In dem Fall, der zu entscheiden ist, hatte das Jobcenter einem Hartz-IV-Empfänger die Leistungen in zwei Stufen gekürzt: Erst um dreißig Prozent, weil der Mann eine konkrete Vermittlung ablehnte. Dann um sechzig Prozent, als er einen Gutschein zur Erprobung in einem Unternehmen nicht einlöste. Kürzung des Existenzminimums als Druckmittel: Etwa eine Million Mal jährlich wird dieses Druckmittel eingesetzt, wird also das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, gekürzt oder sogar ganz gestrichen. Unter den Arbeitslosen, denen die Leistungen komplett gestrichen wurden, sind jedes Jahr auch ein paar tausend junge Menschen. Sie haben dann nur noch Anspruch auf einen Lebensmittelgutschein im Wert von 64 Euro im Monat. Kann und darf das sein? Ist das wirklich der richtige Druck? Ist das nicht eher Beihilfe zur Obdachlosigkeit oder zur Kriminalisierung?

Am kommenden Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber, ob der Staat die Hilfebedürftigen, wenn sie ihrer Meldungspflicht nicht genügen, strafen darf, indem er ihnen das Geld kürzt – das Geld nämlich, von dem das höchste Gericht noch vor ein paar Jahren gesagt hat, dass es sich um das Existenzminimum handele (Lesen Sie hierzu auch den Leitartikel „Das neue Minimum“ aus dem Jahr 2010).

Besser eine halbsinnlose Tätigkeit als gar keine?

Was ist von einem solchen Hartz IV zu halten? Bei denjenigen, die von Hartz IV nicht betroffen sind, gilt es als ein gutes Gesetz – weil es der angeblichen Vollkasko-Mentalität der betroffenen Menschen entgegenwirkt; weil es als ein Gesetz wahrgenommen wird, das Arbeitslose zu aktivieren versucht, und weil das Gesetz sie zwingt, lieber irgendwas Halbsinnloses zu tun als gar nichts.

Für diejenigen freilich, die mit Hartz IV leben müssen, ist es ganz anders; für sie ist es ein Gesetz, das sie überwacht, sie fordert, ja gewiss auch fördert; das aber vor allem ihre Aktivitäten, ja, ihren gesamten Lebensstil kontrolliert und sanktioniert. Und wenn sich die Erwerbslosen nicht so verhalten, wie das Gesetz sich das vorstellt, wird die Hartz-IV-Leistung, die die „Grundsicherung“ sicherstellen soll, massiv gekürzt. Ein Gnadengeld ist Hartz IV nicht: Die Arbeitnehmer haben in eine Versicherung einbezahlt im Vertrauen auf Anwartschaften, um die sie am Ende gebracht worden sind. In Frankreich würden sie gelbe Westen anziehen deswegen.

Elemente des Strafrechts im Sozialrecht

Mit Hartz IV haben Elemente des Strafrechts ins Sozialrecht Einzug gehalten. Wie ist das in einem Sozialstaat möglich? Das liegt daran, dass von der sogenannten guten Gesellschaft auf die sogenannten Hartzer heruntergeschaut wird, als handle es sich im Wesentlichen um Missbraucher – und der Missbrauch soll bestraft werden. Gewiss gibt es solche Missbraucher, als kleine Minderheit der Leistungsempfänger. Das Gros aber kämpft um Arbeit, Anerkennung und den Respekt der Gesellschaft. Hartz IV macht ihnen das schwer: Es ist ein schikanöses Gesetz, das die Behörden zu Verwaltungsexzessen zwingt und die Lebensleistung auch der Menschen missachtet, die einen Großteil ihres Lebens gearbeitet haben und dann von Arbeitslosigkeit erwischt wurden. Sie alle werden von Hartz IV entmündigt.

Ein Paragraf für angebliche Faulpelze

Der Sanktionsparagraf 31 des Sozialgesetzbuchs II ist das kalte Herz des gesamten Hartz-Gesetzes; es ist dies der längste Paragraf und offenbar der praktisch wichtigste: Wie kann man die Hartz-IV-Empfänger zwiebeln? Der Paragraf behandelt die Leute als potenzielle Faulpelze, denen man die Faulpelzerei auf Schritt und Tritt austreiben muss. Hartz IV macht den Bürger, wenn er arm ist, zum Untertan. Das darf nicht sein. Das Bundesverfassungsgericht muss diesen unguten staatlichen Paternalismus beenden.

Vor das Gericht in Karlsruhe sind am Dienstag zur mündlichen Verhandlung die Vertreter aller Bundesländer geladen; dazu der Präsident des Bundessozialgerichts, die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, die Diakonie, der Caritasverband, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Deutsche Sozialgerichtstag und die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.

Ist der Vizepräsident befangen?

Die Verhandlung vor dem Ersten Senat des Verfassungsgerichts leitet Stephan Harbarth, der neue Vorsitzende Richter des Ersten Senats und Vizepräsident des Verfassungsgerichts. Harbarth war bis Ende November 2018 noch Abgeordneter der CDU im Bundestag, er war als Parlamentarier natürlich auch mit Hartz IV befasst. Am 30. November wurde er zum Verfassungsrichter ernannt. Nun ist normalerweise die frühere Mitwirkung an einem einschlägigen Gesetzgebungsverfahren noch kein Grund, den Richter von diesem Verfahren auszuschließen; so steht es im Gesetz. Das Besondere bei Harbarth ist freilich, dass die Vorbefassung erst ein gutes halbes Jahr her ist. Damals wurde in namentlicher Abstimmung im Bundestag genau über die Hartz-IV-Fragen abgestimmt, über die er jetzt als unabhängiger Richter entscheiden soll.

Besorgnis der Befangenheit? Zweifel daran sind jedenfalls nicht völlig unvernünftig. Es wäre daher gut, wenn sich Harbarth in dieser Hartz-IV-Verhandlung selbst ablehnen und aus dem Spiel nehmen würde. Diese Lösung wäre elegant – und die beste für das Gericht und die Sache.

Am Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht über Hartz IV verhandelt, entscheidet das britische Parlament über den Brexit. Aufregende Zeiten. Ich wünsche Ihnen, ich wünsche uns eine menschen- und europaverträgliche Woche – und ein feines Winterwetter.

 


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