Guten Tag,

wenn ein Skandal aufzieht, dann rast, wie man in Schillers „Wilhelm Tell“ nachlesen kann, der See „und will sein Opfer haben“. Bei der Maskenaffäre raste und rast nicht nur ein See; es rasen alle Seen der Republik. Sie rasen zu Recht. Die Erkenntnisse über die Maskendealerei der Abgeordneten Georg Nüßlein (bisher CSU) und Nikolas Löbel (bisher CDU) sind empörend.

Um zu verhindern, dass der Volkszorn bei den beiden Landtagswahlen am heutigen Sonntag die CDU verschlingt, haben die Unionsfraktionsvorsitzenden (zu denen bis vor kurzem der Abgeordnete Nüßlein gehörte) ihren Abgeordneten eine Ehrenerklärung abverlangt – Ultimatum Freitag, 18 Uhr. Bis dahin hatten denn auch alle Unionsabgeordneten (außer den bekannten Beschuldigten) schriftlich erklärt, dass sie in der Pandemie keinen finanziellen Vorteil gezogen haben aus dem Kauf oder Verkauf von Medizinprodukten. Die Fraktionsführung zeigte sich erleichtert; und sie warf, bildlich gesagt, die Ehrenerklärungen in die Wogen, um der Raserei Einhalt zu gebieten und die Wogen wenigstens ein wenig zu glätten.

Magische Handlungen

Es wird, das kann man schon vor Schließung der Wahllokale in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vorhersagen, nicht besonders gut funktionieren. Der Zorn der Wählerinnen und Wähler über die Raffke-Mentalität der demaskierten bisherigen CDU/CSU-Abgeordneten befeuert die Vorurteile über die Käuflichkeit von Politik, verbindet sich mit dem wachsenden Frust über die Dauer der Pandemie und mit dem Unverständnis über die bisher völlig unzulängliche Impf-Logistik. Mit bloß magischen Handlungen, mit Ehrenerklärungen, lässt sich das nicht besänftigen.

Ein Lobbyregisterchen

Eine Fraktion, die soeben erst verhindert hat, dass das neue Lobbyregister seinen Namen auch wirklich verdient, ist nicht eben ein Ausbund an Glaubwürdigkeit, wenn es darum geht, die Lauterkeit der Politik und die Legitimität politischer Entscheidungsprozesse zu beteuern. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat ein Lobbytransparenzgesetz und ein verpflichtendes Lobbyregister jahrelang komplett verhindert. Im Zuge der Lobbyismus-Affäre um den CDU-Politiker Philipp Amthor einigten sich SPD und CDU/CSU dann zwar Anfang Juli 2020 in erster Lesung auf einen Gesetzentwurf; jedoch geriet der Gesetzgebungsprozess alsbald wieder ins Stocken – weil die Union sich gegen die sehr richtige Forderung der SPD wehrte, nicht nur die Bundestagsabgeordneten, sondern auch die Ministerien umfassend einzubeziehen.

Unter dem Druck des Nüßlein-Skandals gab die Union zwar zuletzt ihren Widerstand auf, sorgte aber dafür, dass es im Gesetz keinen sogenannten exekutiven Fußabdruck gibt; der sollte nach dem Willen der SPD verpflichten, offenzulegen, wer konkret wie an einem Gesetzestext mitgewirkt hat. Einzelne Lobbyisten-Kontakte werden daher auch künftig nicht verzeichnet, Spuren von Korruption können daher nicht effektiv verfolgt werden. Aus dem Lobbyregistergesetz wird, wegen des Widerstands der CDU/CSU, nur ein Lobbyregisterchen-Gesetz.

Halten Sie sich fest!

Es gibt in Deutschland eine falsche, gefährliche und unberechtigte Tradition der Politikverachtung, die mit den Nüßlein- & Co-Skandalen sehr geschürt wird. Zur Fortschreibung dieser unguten Tradition trägt aber auch die langjährige Weigerung der Union bei, Integritäts-Gesetze zu schaffen – also Gesetze, die erstens das öffentliche Interesse an der Sauberkeit parlamentarischer Prozesse effektiv schützen und die zweitens den Glauben an die Unabhängigkeit der Mandatsträger*innen und an die Sachbezogenheit ihrer Entscheidung stärken.

Gegen Nüßlein und Löbel wird, unter anderem, wegen des Verdachtes einer Straftat nach Paragraf 108e Strafgesetzbuch ermittelt; dieser bestraft die Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten. Diese Vorschrift existiert – halten Sie sich fest! – überhaupt erst seit 1994 und in einer einigermaßen handhabbaren Fassung gar erst seit 2014. Einst hatte nur der Stimmenkauf bei Parlamentswahlen unter Strafe gestanden; aber auch diese Strafbarkeit hob der Bundestag 1953 ersatzlos auf. Seitdem wurde die Einführung eines Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung immer wieder auf die lange Bank geschoben, jahrzehntelang. „Die Sorge über die strafrechtliche Lücke gilt nicht nur dem bestechlichen Abgeordneten, der immer noch eine Ausnahmeerscheinung sein dürfte“, schrieb der Verfassungsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim schon 1990 in der Juristenzeitung, „als vielmehr seiner Schutz- und Wehrlosigkeit selbst gegen die dreistesten Bestechungsversuche von Interessenten“. Die Straflosigkeit, so meinte er, begründe geradezu einen Anreiz, solche Versuche zu unternehmen. Wie groß diese Anreize waren – das zeigen, zum Beispiel, die Flick-Skandale, die die Bundesrepublik erschüttert haben.

Das Reinheitsgebot – für Bier und für Abgeordnete

Als der Bundestag 2014 endlich eine ordentliche Strafvorschrift gegen die Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten formulierte, hieß es selbstgefällig, man versuche damit, „das Reinheitsgebot für Bier auf Abgeordnete“ zu übertragen. So viel Selbstgefälligkeit ist – wie es Amthor, Nüßlein und Co zeigen, wie etwa auch die Verwandtenbeschäftigungs-Affären der CSU im Jahr 2013/2014 gezeigt haben – wirklich nicht veranlasst. Veranlasst wäre etwas anderes. Zum Beispiel dies: Die Wähler haben ein Recht, über Nebeneinkünfte der Abgeordneten (die sollen sie ruhig haben!) detailliert informiert zu werden.

Es stimmt so einiges an der Politiker-Kritik. Vieles aber stimmt auch nicht. Die Politik ist besser als ihr Ruf. Es gibt freilich eine unglaublich hohe Erwartungshaltung an Politiker: Sie sollen klug sein wie Marc Aurel, fürsorglich wie Mutter Theresa und durchsetzungsstark wie ein Bulldozer. Die Lamentatoren gegen „die Politiker“ verlangen gern, dass die Politiker stellvertretend für sie uneigennützig, selbstlos und moralisch sein sollen. Politikerinnen und Politiker sollen so gut und edel sein, wie man es selber nicht ist. Das ist zu viel verlangt.

Wildschweine der Demokratie

Gegenwärtig ist es nicht selten so: Wer „in die Politik“ gewählt wird, der wird von einer respektierten Schulleiterin, einem respektierten Geschäftsführer, einer angesehenen Richterin oder einem erfolgreichen Handwerksmeister zu einem verdächtigen Subjekt. Sicher: Politikerinnen und Politiker machen Fehler; Fehler machen die Schulleiterin, der Geschäftsführer, die Richterin und der Handwerksmeister auch. Aber in der Politik ist es oft so, als sei der Wahlzettel die Lizenz zur öffentlichen Verspottung und Verhöhnung. Nach landläufiger Ansicht sind beispielsweise die Diäten der Politiker zu hoch, ganz egal, wie hoch sie sind. Politiker sind nicht die Wildschweine der Demokratie. Wenn sich aber einige Politiker so benehmen, ist das ein Schaden für die ganze Demokratie.

Ich wünsche uns gute Wochen bis Ostern – und gute Hoffnung darauf, dass Corona seinen Griff lockert.

Ihr

Heribert Prantl

Kolumnist und Autor der Süddeutschen Zeitung


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