Es geht um Geld, um unvorstellbar viel Geld. Die Summe, über die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am kommenden Dienstag und Mittwoch verhandelt, hat zwölf Nullen. Mario Draghi und die Europäische Zentralbank (EZB) haben seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere für 2,6 Billionen Euro gekauft – um die Wirtschaft anzuschieben und die Inflation im Euro-Raum auf das Ziel von etwa zwei Prozent zu bringen. Den Namen, den dieses Anleihe-Ankaufprogramm hat, kann sich kaum jemand merken: Public Sector Asset Purchase Programme, abgekürzt PSPP. Die Summe, die dafür bisher ausgegeben wurde, kann man sich zwar nicht vorstellen, aber merken: 2,6 Billionen. Eine Billion – das sind tausend Milliarden.

Von Heribert Prantl

„Whatever it takes“: Das war vor genau sieben Jahren das Versprechen von Mario Draghi, dem Präsidenten der EZB. Mit diesen Worten hat er damals, auf dem Höhepunkt der Euro-Krise, als die Währung vor dem Zusammenbruch stand, versprochen, die EZB werde alles tun, um den Euro zu retten. „Und glauben Sie mir“, fügte er hinzu, „es wird ausreichen“. Mit dieser Rede vertrieb der Präsident der Europäischen Zentralbank damals die Spekulanten der internationalen Finanzwelt, die mit gigantischen Summen gegen Europa wetteten. Draghi hat sein Versprechen gehalten; das Programm mit dem unaussprechlichen Namen gehört zu diesem Versprechen, so wie schon zuvor ein anderes Programm mit kompliziertem Namen, das OMT-Programm. Mit diesem Programm, „Outright Monetary Transactions“ genannt, intervenierte die EZB am Finanzmarkt.

Währung ja, Wirtschaft nein: Wofür ist die Europäische Zentralbank zuständig?

Das große Euro-Rettungs-Versprechen Draghis hatte aber einen Haken, eine Einschränkung, was er seinerzeit auch nicht verschwieg: „Within its mandate the ECB is ready to do whatever it takes to preserve the euro“. Also: Die EZB sei bereit, im Rahmen ihres Mandats alles zu tun, um den Euro zu retten. Im Rahmen des Mandats? Genau darum wird jetzt seit Jahren gestritten. Handelt die Zentralbank mit den genannten Programmen innerhalb ihrer Kompetenzen? Handelt es sich um erlaubte währungspolitische oder um nicht erlaubte wirtschaftspolitische Maßnahmen? Nach den EU-Verträgen ist die Zentralbank nur für Geld- und Währungspolitik, nicht aber für Wirtschaftspolitik zuständig.

Marmelade, Fruchtaufstrich, Blitz und Donner

Wirtschafts- und Währungspolitik lassen sich aber nicht trennen wie der Dotter und das Eiweiß; Währungs- und Wirtschaftspolitik gehen ineinander über; die Unterscheidung ist so vage wie die zwischen Marmelade und Fruchtaufstrich. Deshalb ist der Europäische Gerichtshof bei der Beurteilung des Schaltens und Waltens der Zentralbank großzügig. Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe sind kritischer – sie haben ihre Bedenken schon zweimal formuliert und sie dem Europäischen Gerichtshof unter Blitz und Donnergrollen vorgelegt. Der Gerichtshof in Luxemburg aber gab sowohl dem OMT-Programm als auch dem PSPP-Programm sein Placet. Beim OMT-Programm hat das dann auch Karlsruhe geschluckt. Über die billionenschweren Anleihen-Ankäufe des PSPP-Programms wird jetzt in dieser Woche zwei Tage lang verhandelt.

Der deutsche Ausstieg aus dem Euro-System?

Wird sich das deutsche Verfassungsgericht diesmal gegen den Europäischen Gerichtshof stellen? Das ist nicht zu erwarten, auch wenn die Kläger genau darauf drängen. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler gehört wieder zu den Klägern, der AfD-Gründer Bernd Lucke (der der Partei nicht mehr angehört und eine neue Partei gegründet hat) auch, des Weiteren die Unternehmer Heinrich Weiss, Patrick Adenauer und Jürgen Heraeus, sowie der Berliner Finanzwissenschaftler Markus C. Kerber. Sie begehren die Feststellung, dass es sich bei den EU-Maßnahmen zur Euro-Rettung und -Stabilisierung um Maßnahmen „ultra vires“ handele – um solche also, mit denen die EU die ihr von Deutschland auf dem Boden des Grundgesetzes übertragenen Befugnisse überschreite.

Bekämen sie Recht, würden also die Karlsruher Richter das Anleihen-Ankaufsprogramm der EZB für rechts- und verfassungswidrig erklären, hätte das zwei unmittelbare Folgen. Erstens: Die Deutsche Bundesbank müsste ihre Mitwirkung bei den Anleihe-Ankäufen der EZB sofort einstellen; das wäre im Ergebnis der Ausstieg Deutschlands aus dem Euro-System. Zweitens: Die Verfassungsrichter in Karlsruhe würden den Europarichtern den Fehdehandschuh vor die Gerichtstür in Luxemburg werfen. Beides erscheint nach den Erfahrungen der vergangenen drei Jahrzehnte ausgeschlossen.

Ja aber? Aber ja!

Ganz am Anfang, im Maastricht-Urteil von 1993, hatte das Bundesverfassungsgericht zwar den Eindruck erweckt, es wolle künftig verdächtige europäische Entwicklungen unterbinden und die europäische Einigung Schritt für Schritt kontrollieren. Davon nahm es aber dann schon im Euro-Urteil von 1998 Abstand. Der zentrale Satz, mit dem Karlsruhe es damals ablehnte, den Euro zu stoppen, lautete so: „Dieses ist nicht Sache der Gerichte, sondern der Regierung und des Parlaments.“ Im Laufe der Jahre wurde aus den Urteilen zur EU, zum Euro und zur EZB, die früher „Ja aber“-Urteile gewesen waren, geneigtere Urteile, die auf ein „Aber ja“ hinausliefen; das wird auch diesmal so sein.

Draghi: Das Huhn, das goldene Eier legt

Im Sommer 2016, als Karlsruhe zum ersten Mal über die Kompetenzen der Europäischen Zentralbank zu urteilen hatte, habe ich in einem Leitartikel Mario Draghi – nicht um ihn zu beleidigen, sondern um den Streit um sein Programm anschaulich zu machen – als Huhn beschrieben, das goldene Eier legen soll – und dann gefragt: „Darf das Huhn nur brüten? Oder darf es auch flattern? Darf es, wenn es sein muss, auch einmal über den Zaun fliegen? Darf es gar so tun, als wäre es ein Adler? Die Kläger in Karlsruhe wollten dem Huhn verbieten lassen, dass es abhebt; sie wollten sein Flattern und Fliegen verhindern. Sie wollten mit ihren Klagen erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Huhn die Flügel stutzt. Sie sind gescheitert.“

Das wird auch diesmal so sein. Draghi kann Schalten und Walten. Seine Nachfolgerin auch. Aber nicht nach Belieben. Völlig losgelöst von Erde, Gesetz und Recht ist die Europäische Zentralbank nicht. Auch die Luxemburger Richter haben wiederholt erklärt, dass die EZB unter ihrer rechtlichen Aufsicht steht. Davon hat man bisher noch nicht viel gemerkt. Es wäre aber gut, wenn man das einmal merken würde.

Während die Verfassungsrichter in Karlsruhe verhandeln und beraten, liegen Sie womöglich mit einem spannenden Buch am Strand. Ich wünsche Ihnen gute Erholung.


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