Eine SZ-Geschichte: Wie es vor 65 Jahren dazu kam, dass sich der Präsident des Bundesgerichtshofs vor der „Süddeutschen Zeitung“ verbeugte.

Von Heribert Prantl

Die Geschichte, von der ich erzähle, spielt in einer Zeit, in der die NS-Beamten das alte braune Parteibuch verbrannt und sich ein neues zugelegt hatten. Sie spielt in einer Zeit, in der Hans Globke, der Kommentator der Nürnberger Rassegesetze, Staatssekretär im Bundeskanzleramt von Konrad Adenauer war. Sie spielt in der Zeit des Kalten Krieges. Sie spielt in einer Zeit, in der sich die deutsche Bundesrepublik partout nicht mit der NS-Vergangenheit beschäftigen wollte. An die Stelle solcher Vergangenheitsaufarbeitung trat der Antikommunismus; er wurde das einigende Band der Wirtschaftswundergesellschaft. Fast wahnhaft sah die Adenauer-Politik hinter jeder Kritik den Weltkommunismus am Werk. Ein späterer Bundespräsident, es war Gustav Heinemann, wurde der Kommunistenfreundlichkeit bezichtigt und von den Geheimdiensten illegal abgehört.

Als das Bundesverfassungsgericht 1956 die KPD, die Kommunistische Partei Deutschlands, eher widerstrebend verbot, begann rückwirkend eine rigorose Verfolgung aller KPD-Mandatsträger, die ja bis dahin in vielen bundesdeutschen Parlamenten gesessen hatten. Widerstandskämpfer gegen die Nazidiktatur, dem KZ knapp entronnen, sahen sich plötzlich in der jungen BRD-Demokratie abermals vor dem Richter, oft war es ein alter Nazirichter. Ehemalige Opfer wurden wieder Opfer – und die Täter von einst erneut Täter. Die bundesdeutsche Justiz war eingebunden in den Kalten Krieg und den politischen Kampf gegen den Kommunismus. Es war die Zeit, „Als der Staat rot sah“ – um den Titel einer Filmdokumentation von Hermann G. Abmayr über „Justizopfer im Kalten Krieg“ zu zitieren.

In dieser Zeit spielt auch die Geschichte der Verfolgung des Jupp Angenfort, der ein Politiker der KPD war und von 1951, damals mit 27 Jahren als jüngster Abgeordneter, bis 1954 dem Landtag von Nordrhein-Westfalen angehörte. Angenfort, aus einer katholischen Eisenbahnerfamilie in Düsseldorf stammend, war als 19-Jähriger in sowjetische Kriegsgefangenschaft geraten, schloss sich dem Nationalkomitee Freies Deutschland an und leistete unter deutschen kriegsgefangenen Soldaten Überzeugungsarbeit gegen Krieg und Nationalsozialismus. Nach der Rückkehr war er Vorsitzender des kommunistischen Jugendverbands Freie Deutsche Jugend in Westdeutschland, der 1951 von der Regierung Adenauer verboten wurde.

Fünf Jahre Zuchthaus für den Adenauer-Kritiker

Angenfort wurde wegen Hochverrats angeklagt und vom Bundesgerichtshof am 4. Juni 1955 wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und Geheimbündelei zu einer fünfjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Es war dies das erste Zuchthausurteil eines bundesdeutschen Gerichts wegen einer politisch motivierten Straftat nach 1945. Einer der Väter des Grundgesetzes, der Sozialdemokrat Walter Menzel, damals Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, sagte dazu: „Vergleicht man dieses Urteil mit den milden Urteilen gegen Kopfjäger aus den hitlerschen KZs, gegen viehische Mörder, die nachträglich noch begnadigt werden, dann ist man empört darüber, dass Menschen vor dem Richterstuhl so behandelt werden. Wir sind in Westdeutschland wieder soweit, dass alle Gegner des Bundeskanzlers als Bolschewisten oder des Hochverrats angeklagt werden.“

Ein bissiger SZ-Kommentar

Ernst Müller-Meiningen jr., der große liberale Journalist der Süddeutschen Zeitung, machte damals zur Verurteilung von Angenfort eine pointiert bissige Bemerkung, die dann zu heftigen Auseinandersetzungen mit dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs führte; „M.-M. jr“, so Müller-Meiningens Kürzel, tat dies im Kontext seines Kommentars zum Fortgang des KPD-Verbotsprozesses beim Bundesverfassungsgericht: „Beim benachbarten Bundesgerichtshof“, so schrieb er am 7. Juli 1955, „hat sich die Gangart ebenfalls inzwischen verschärft. Jene vor ein paar Wochen ausgesprochenen fünf Jahre Zuchthaus – wohlgemerkt: die gesetzliche Höchststrafe -, welche dem FDJ-Funktionär Angenfort wegen Vorbereitung zum Hochverrat zudiktiert wurden, sind für eine politische Überzeugungstäterschaft unverhältnismäßig hart und erinnern schon beinahe an böse Beispiele aus der Ostjustiz der roten Dame Hilde Benjamin.“ Hilde Benjamin war eine hohe DDR-Juristin, die durch Schauprozesse gegen politische Gegner und brachiale Urteile bekannt geworden war – 15 Mal lebenslänglich, zwei Todesurteile.

Sodann geht Müller-Meiningen zurück zum KP-Prozess: „Der Kampf gegen den Kommunismus sollte – bei Anerkennung jeglicher Gegenwehr, wo wirklich Gefahr im Verzug ist – entscheidend in der Erfüllung sozialer Aufgaben bestanden werden und nicht durch das Verbot einer Partei, die man in anderen demokratischen Ländern sehr wohlüberlegt bestehen lässt und deren Vertreibung in die Illegalität zum Zeitpunkt einer möglichen Kontaktaufnahme mit Moskau mindestens terminmäßig nicht eben klug wäre.“

Der Hilde-Benjamin-Vorwurf

Aus dieser Kommentierung entwickelte sich eine heftige Auseinandersetzung zwischen Hermann Weinkauff, dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs (den der Hinweis auf Hilde Benjamin mächtig erzürnte) und dem SZ-Kommentator Müller-Meiningen. Schon alsbald nach dem Kommentar hatte Weinkauff angemerkt, dass man Angenfort nicht zur Höchststrafe, sondern nur zu einem Drittel der Höchststrafe verurteilt habe. Weinkauff klagte gegen Müller-Meiningen wegen Beleidigung.

Nun muss man an dieser Stelle wissen, wer dieser Müller-Meiningen war, der sich, zur Unterscheidung von seinem Vater, der im Reichstag der Weimarer Republik gesessen hatte und zeitweilig bayerischer Justizminister gewesen war, „junior“ nannte. Er war sehr viel mehr als der Rechtspolitiker der Süddeutschen Zeitung in der Nachkriegszeit, er war das gute Gewissen des liberalen Journalismus in Deutschland, ungemein streitbar und ungemein humorvoll zugleich. Der junge Jurist hatte im Dritten Reich als Angestellter einer Bank überwintert, wurde dann SZ-Redakteur, war langjähriger Vorsitzender des Bayerischen und des Deutschen Journalistenverbandes, Mitglied des (später abgeschafften) Bayerischen Senats und des Rundfunkrates; er war ein Kämpfer für Demokratie, Rechtsstaat, Presse- und Meinungsfreiheit.

Ein Generalbundesanwalt als Vermittler

Der Streit über den Müller-Meiningen-Kommentar schaukelte sich hoch, so hoch, dass der damalige Generalbundesanwalt Max Güde den Vermittler spielte. Das Strafverfahren wurde schließlich durch eine gemeinsame Erklärung beendet, unterschrieben von Müller-Meiningen, Weinkauff und Werner Friedmann, dem Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung. Vor 65 Jahren, am 7. März 1957, wurde diese Erklärung unter dem Titel „Vereinbarung“ auf Seite 3 der SZ abgedruckt. Im ersten Teil dieser „Vereinbarung“ heißt es, Müller-Meiningen „hat den 6. Strafsenat keineswegs mit den Methoden der Hilde Benjamin auf eine Stufe stellen wollen, … sondern vor überhohen Strafen gegen politische Überzeugungstäter warnen wollen“. Müller-Meiningen (1908-2006) hat deswegen, wie er noch Jahrzehnte später erzählte, lange mit sich gehadert, ob er den Fall nicht doch hätte durchfechten sollen.

Wozu Pressefreiheit gut ist

Aber im zweiten Teil der gemeinsamen einvernehmlichen Erklärung heißt es respektvoll, „dass sowohl die erstinstanzliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wie die publizistische Tätigkeit der Süddeutschen Zeitung dem Ziele dienen, den Rechtsstaat zu verwirklichen“. Das war, wie gesagt, im Jahr 1957, vor 65 Jahren.

Das Attest des Präsidenten des Bundesgerichtshofs könnte man eigentlich regelmäßig über dem Kopf der SZ auf Seite eins abdrucken: „Sowohl der Bundesgerichtshof als auch die Süddeutsche Zeitung dienen dem Ziel, den Rechtsstaat zu verwirklichen.“ Das war, das ist eine Verbeugung der dritten Gewalt vor der Presse. Und es ist eine schöne Beschreibung dessen, wofür Pressefreiheit gut ist.


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