© Bild Reichstag: Simone M. Neumann | © Bild Rita Süssmuth: Janine Schmitz / photothek

Von Heribert Prantl

„Sie wird uns fehlen.“ – Diese Worte sind bei ihr keine Floskel. Sie sind die Wahrheit. Rita Süssmuth wird uns fehlen.

Rita Süssmuth war eine der Demokratie verpflichtete Möglichmacherin. Es stimmt ja, dass die Probleme moderner Gesellschaften groß, unübersichtlich und komplex sind. Es stimmt aber nicht, dass sie so groß, so unübersichtlich und so komplex sind, dass man besser nicht damit anfängt, sie resolut, entschlossen und demokratisch anzupacken; es stimmt auch nicht, dass es aussichtslos ist, Verantwortung zu übernehmen. Rita Süssmuth hat das getan: Sie hat Unmögliches möglich gemacht. Sie war eine Möglichmacherin.

Sie hat Verantwortung übernommen, als Gesundheitsministerin, als erste deutsche Frauenministerin, als politische Feministin. Als Bundestagspräsidentin dirigierte sie den Umzug des Bundestags von Bonn nach Berlin freundlich und resolut; sie hat damals wesentlich dazu beigetragen, Christos Verhüllung des Reichstags und damit politische Poesie möglich zu machen. Rita Süssmuths Politik war mutig und leidenschaftlich, sie agierte mit geduldiger Ungeduld, mit einem ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit und sensibel für das, was eine Gesellschaft zusammenhält. Mir fällt dafür das Wort „beherzt“ ein. Ihre Art, für ihre Überzeugung zu kämpfen, war stark und unbeirrt, überhaupt nicht verbissen, nicht blasiert, nicht verletzend, nicht überheblich. Ihre Tatkraft war unwiderstehlich menschenfreundlich. Von Rita Süssmuth ging Herzenswärme aus, strömte durch das Parlament, durch Sitzungssäle, durch politische Lager und frostige Debatten.

Ihre Menschenfreundlichkeit setzte sich hinweg über moralische Herabsetzungen, wie sie zu Beginn ihrer Ministerinnenzeit noch für Homosexuelle, Aids-Kranke und ungewollt Schwangeren galten. Immer wieder setzte sich ihre Menschenfreundlichkeit auch hinweg über die offizielle Linie ihrer Partei – besonders bemerkenswert war das zuletzt bei der Zuwanderung; fast die ganze Union zürnte ihr, als sie die Leitung der 21-köpfigen Zuwanderungskommission der rot-grünen Regierung von Kanzler Schröder übernahm; zusammen mit den Fachleuten arbeitete sie ein kluges Konzept aus, das „Zuwanderung gestalten, Integration fördern“ hieß.

Ihre Argumentationen hatten stets, wie ihre Kleidung, etwas bestechend Einfaches und zugleich Elegantes, Uneitles. Sie war überparteilich in ihrer Parteilichkeit und blieb politisch standhaft – bis hin zu ihrem letzten Kampf, dem Kampf um Geschlechterparität in den Parlamenten. Sie war sich auch hier ihrer Sache sicher, ohne denen, die anderer Meinung waren, ihre andere Sicht auf die Dinge zu nehmen. Sie hat die Menschen mit anderer Meinung niemals abgelehnt; sie hat sie respektiert.

Rita Süssmuth war Demokratin mit Herz und Seele und mit scharfem Verstand; Demokratie war für sie immer mehr als eine Abstimmungsprozedur, Demokratie war für sie ein Lebensprinzip und eine Wertegemeinschaft. Zur Demokratie gehörte für sie das ständige Nachdenken, Mitreden und zivilisierte Streiten darüber, was das Beste für die Menschen ist.

Das zeigte sich, als sie ein liberales Abtreibungsrecht propagierte und gegen die Mehrheit ihrer eigenen Fraktion forderte, „die letzte Entscheidung muss bei der Frau liegen“; ich habe mir auf Phoenix noch einmal die Bundestagsdebatte vom 25. Juni 1992 angeschaut, in der die damalige Bundestagspräsidenten Süssmuth den Gruppenantrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für das Entscheidungsrecht der Frau unterstützte: „Hören wir endlich auf, die Frauen für nicht entscheidungsfähig, für nicht veranwortungsfähig zu halten“ hat sie damals geworben. Ihre Stimme für den Gruppenantrag (dem sich auch einzelne CDU-Abgeordnete aus den neuen Bundesländern anschlossen) und gegen die Mehrheitslinie der Unionsfraktion war ein bemerkenswerter, ein mutiger Akt parlamentarischer Arbeit.

Süssmuth benannte in ihrer Rede das Dilemma zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung der Frau und verteidigte den Gruppenantrag, weil er, wie sie sagte, dem Leben „mehr Chancen“ gab. Der leidenschaftlich stille Ernst, mit dem Süssmuth sprach, machte die Rede zu einer Sternstunde des Parlaments. Die gläubige Katholikin Süssmuth zog sich aber den Zorn der katholischen Bischöfe zu. Aus kirchlichen Kreisen wurde ihr vorgeworfen, nicht entschieden genug „für das Leben“ einzutreten. Ein Landeskomitee der katholischen Laien wollte sich gar mit ihr nicht mehr an einen Tisch setzen. Süssmuth konterte, der wirksamste Lebensschutz bestehe in realen Hilfen und einer ernst genommenen Gewissensfreiheit der Frau, nicht aber in maximaler Strafdrohung.

Seit damals waren und blieben wir im Kontakt. Seit damals suchten wir in Gesprächen immer wieder die Antwort auf die Frage: „Woran glaubst Du?“

Wie gesagt: Zur Demokratie gehörte für sie das ständige Nachdenken, das Mitreden und das zivilisierte Streiten darüber, was das Beste für die Menschen ist. Das zeigte sich in ihrem Ringen um die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Das zeigte sich, als sie für eine aufgeklärte Drogenpolitik warb; das zeigte sich, als sie in der Anti-Aids-Politik nicht auf seuchenpolizeiliche Drohungen setzte, sondern auf Aufklärung und Beratung. In der Corona-Politik profitierte sie dann von diesen Erfahrungen: Sie plädierte, lange vergeblich, dafür, nicht die Angst vor dem Gefährlichen zu schüren, sondern die Eigenverantwortung der Menschen zu stärken.

Rita Süssmuths politische Arbeit war geschmeidig; aber dahinter stand Unbeugsamkeit. Sie war eine diplomatische Kämpferin, eine Kämpferin ohne Aggression, ohne Bösartigkeit, ohne Hinterlist, aber mit Charme und Unerschütterlichkeit, mit Eloquenz, mit der ihr eigenen Geradlinigkeit und mit einem klarem, christlich ausgerichteten Kompass. Als das Wort „Resilienz“ noch kaum einer kannte, war sie schon die politische Symbolfigur dafür: Sie hatte die Gabe sich nicht unterkriegen zu lassen, nicht von Niederlagen, nicht von Bösartigkeiten, nicht von dominanten Männern.

Sie hat das zum ersten Mal gezeigt, als es um die Regierungslinie in der Anti-Aids-Politik ging: Als sie vor gut vierzig Jahren Bundesgesundheitsministerin wurde, begann ein erbitterter politischer Streit darüber, ob die damals tödliche Krankheit Aids mit Repression, also mit Stigmatisierung, Ausgrenzung und Internierung der Kranken bekämpft werden soll – oder aber mit Prävention und Aufklärung. Die politische Linie der neuen Ministerin Süssmuth war klar: „Wir bekämpfen die Krankheit, nicht die Betroffenen.“

Dieser Leitsatz setzte sich durch, obwohl das zunächst gar nicht so aussah. Die Süssmuth-Kritiker, sie waren zunächst in der Mehrheit, wollten die Aids-Kranken mit seuchenpolitischen Maßnahmen traktieren, sie gar in Lager wegsperren. Süssmuth aber wollte Aufklärung, Beratung und Verhütung. Sie war die bekennende Katholikin, die offen über Sexualität sprach. Ihre Gegner, auch innerhalb der Kirchen, sprachen von der „Lustseuche“, von einer Strafe Gottes für sexuelle Sünden. Sie warnten vor einer „Sexualisierung der Öffentlichkeit“ durch Süssmuths Aids-Aufklärung und vor der angeblichen Förderung „promiskuitiven“ Sexualverhaltens durch Kondomwerbung. Das Wort „Kondom“ zu gebrauchen, so erinnerte Süssmuth sich im Rückblick, „kam fast einem Rausschmiss aus dem Amt gleich“.

Die „Auseinandersetzung mit Aids, die so aussichtslos schien wie nur irgendetwas“, bekannte sie später, „hat mir das erste Mal gezeigt: Veränderung ist doch möglich“. Ohne eine starke Zivilgesellschaft, so meinte sie, hätte sie es nicht geschafft. Rita Süssmuth begann vor vierzig Jahren damit, diese Stärke der Zivilgesellschaft zu wecken. Sie weckte und prägte einen neuen, einen aufgeklärten Zeitgeist. Sie zeigte, was ein einzelner Mensch vermag. Im Negativen erleben wir das derzeit in der Weltpolitik. Rita Süssmuth hat es, in der deutschen Politik, im Positiven gezeigt. Dabei war sie bei vielen Themen Leitfigur, war aber zugleich klug genug um zu wissen, dass man Mitstreiter und Unterstützerinnen braucht, um etwas bewirken. Sie gehörte wohl zu den bestvernetzten Personen auf dem politischen Parkett in Deutschland, und sie pflegte ihre Beziehungen mit viel Zuneigung und Herzlichkeit.

Vor einem Jahr, am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz, wurde Rita Süssmuth, als eine „der großen Vertreterinnen der Versöhnergeneration“, wie es hieß, mit dem großen deutsch-polnischen Preis geehrt. Dort stand sie am Pult, von Krankheit gezeichnet aber so temperamentvoll wie eh und je. Versöhnerinnen wie sie bräuchte man heute in den Konflikten, die Europa und die Welt zerreißen.

Der schärfste Kommentar zur erratischen Politik des US-Präsidenten Trump kommt von ihr: „Überlasst die Welt nicht den Wahnsinnigen“. Es handelt sich freilich um den Titel eines Buches von ihr aus dem Jahr 2020, der einen Brief an ihre Enkel zur Grundlage hat; aber der passt auch gut zur heutigen Nachrichtenlage. Heute vor vier Jahren begann Putin den Ukraine-Krieg. Süssmuth hat dazu in einem Interview Anfang April 2025 gesagt: „Wir haben nichts gelernt. Wir tun so, als gehörte der Krieg zur Schöpfung. Männer drücken durch Krieg ihre Macht aus. Dabei ist er Ausdruck einer Ohnmacht. Wenn uns nichts Besseres einfällt, als Krieg zu führen, sind wir auf dem Weg der Vernichtung – statt Schutz und Erhalt des Geschaffenen.“ Und auf die Frage, was auf dem Spiel stehe, antwortete sie sehr ernst: „In einem Wort: Wir. Die Welt ist aus der Balance. Wie lange wir diesen Planeten noch bewohnen können, wissen wir nicht. Die Frage, wer wen mit Atomwaffen bedrohen kann, brennt wieder hoch. Vielleicht bringt die Menschen nur eine noch tiefere Untergangsstimmung endlich zur Vernunft.“

Es gibt nicht Gutes, außer: Man tut es! Süssmuth hat Erich Kästners geflügeltes Wort in Politik umgesetzt – in eine Politik, die dem Patriarchentum und dem Machotum widerstand, wo immer sie sich zeigten. Sie zeigten und zeigen sich unverschämt oft und bezeichnen solche wie Rita Süssmuth gern als Nerverinnen.

Rita Süssmuth lächelte ihr Rita-Süssmuth-Lächeln über solch präpotentes Gerede. Sie warb und rackerte für Frauenrechte und Frauenbeteiligung auf allen Ebenen, sie rackerte und warb für Gleichberechtigung, sie warb und rackerte für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Theorielastigkeit und Weltferne hatte man der Professorin für Erziehungswissenschaft und Direktorin des Forschungsinstituts „Frau und Gesellschaft“ beim Amtsantritt als Ministerin vorgeworfen; aber die Gesetzestexte, die sie schreiben ließ, waren praktisch und familiennah. Sie hat erst als Ministerin und dann als Bundestagspräsidentin mit souveränem Eigensinn ihrer Partei den Feminismus beizubringen versucht. Vielleicht hätte es ohne Rita Süssmuth eine Kanzlerin Angela Merkel nie gegeben.

Es waren vier Frauen, die 1948/49 ihre anfangs widerstrebenden 61 männlichen Kollegen im Parlamentarischen Rat von der zukunftsweisenden, damals fast abenteuerlichen Formulierung überzeugten, die dann ins Grundgesetz geschrieben wurde: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Dieser Satz war und ist deshalb so wirkmächtig, weil er nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte meint, sondern die gesamte Rechtsordnung betrifft, weil er nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte meint, sondern die gesamte Rechtsordnung betrifft – also auch das gesamte Zivilrecht, das Familienrecht, das Arbeitsrecht. Die vier Frauen, die diesen Satz damals durchgesetzt haben, werden die „Mütter des Grundgesetzes“ genannt. Rita Süssmuth ist eine späte fünfte Mutter des Grundgesetzes.

Bei der Arbeit am Grundgesetz hatten die männlichen Räte eigentlich nicht vorgehabt, die damals geltende Rechtslage grundlegend zu ändern. Diese Rechtslage wurde in einem Lehrbuch des Familienrechts, das etwa zeitgleich mit dem Zusammentreten des Parlamentarischen Rats erschien, wie folgt beschrieben: Der Mann bestimmt „Art und Umfang des Lebensaufwandes, den Ablauf des häuslichen Lebens, die Erziehung der Kinder, Wohnort und Wohnung“. Und: Der Mann hat „Herrschaftsgewalt über das Frauenvermögen“ und er kann den Arbeitsplatz der Frau kündigen, „sofern die ehelichen Interessen beeinträchtigt sind“. Der Mann hatte also das Entscheidungsrecht, die Frau hatte, so hieß das damals, die „Folgepflicht“.

Man muß sich das klar machen: Die erste Fassung des Gleichheitssatzes im Parlamentarischen Rat wollte es 1948 tatsächlich dabei belassen – die Frau habe die „Folgepflicht“. Man muß sich das klar machen: Die erste Fassung des Gleichheitssatzes sprach lediglich davon, dass Männer und Frauen „dieselben staatbürgerlichen Rechte und Pflichten haben“. Das hatte aber so auch schon in der Weimarer Verfassung von 1919 gestanden, das wäre also keine Neuerung gewesen.

Hätte es unter den 65 Parlamentariern in Bonn nicht die vier Frauen gegeben, wäre es bei dieser dürren Formulierung geblieben. Diese vier „Mütter des Grundgesetzes“ waren die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert und ihre Parteikollegin Friederike Nadig; dazu die Zentrumspolitikerin Helene Wessel und Helene Weber von der CDU. Die am Ende einstimmige (!) Verabschiedung des Gleichheitssatzes im Parlamentarischen Rat war ihr Werk. Aber der Gesetzgeber brachte es nicht fertig, diesen Verfassungsauftrag einzuhalten, das Bundesverfassungsgericht musste das erzwingen. Das allererste Gleichberechtigungsgesetz trat deshalb erst 1958 in Kraft; Rita Süssmuth war damals einundzwanzig Iahre alt.

Aber der politische Kampf um die Gleichstellung der Frau in allen Lebens- und Rechtsgebieten war und ist noch immer nicht zu Ende. Rita Süssmuth hat ihn mit unerschütterlichem Optimismus betrieben. Deshalb nenne ich sie, mit einem kleinen respektvollen Schmunzeln, eine späte Mutter des Grundgesetzes. Wenn man heute die Mütter des Grundgesetzes aufzählt, nimmt man am besten die fünf Finger einer Hand: Selbert, Nadig, Wessel, Weber – und Süssmuth.

Sie selbst beschrieb ihre Arbeit einmal mit einem Satz von Samuel Beckett: „Scheitern, weitermachen, nochmal scheitern, besser scheitern, weitermachen.“ Diese Beschreibung passt besonders gut zu ihrem letzten großen politischen Anliegen. Es war dies der Kampf um die Parität in den Parlamenten. Über hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in den deutschen Parlamenten immer noch sehr unterrepräsentiert. Hier im Bundestag stagniert der Anteil weiblicher Abgeordneter seit zwanzig Jahren bei rund einem Drittel.

Rita Süssmuth bezeichnete den geringen und derzeit wieder schwindenden Frauenanteil in deutschen Parlamenten als „Verfassungsbruch“. Sie warb also für Parität, sie warb für Gesetze, die dafür sorgen sollten, dass mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sind – halbe-halbe nämlich. Sie forderte daher ein Recht, das dafür sorgt – und das sie mir gegenüber so formulierte: „Der deutschen Bundestag setzt sich nach der Wahl aus ebenso vielen Frauen wie Männern zusammen.“ Ich habe sie bestaunt für diese ihre verfassungspolitische Radikalität. Sie selbst sagte: „Ich bin immer radikaler geworden“ – weil die reale Gleichstellung stets hinter der symbolischen zurückgeblieben sei. Und darum sei Parität, so formulierte sie es selbst, „kein Bonus mehr“ sondern „ein demokratisches Gebot“.

Für sie persönlich war dieser Kampf um die Parität in den Parlamenten der letzte große wichtige Schritt hin zur Gleichberechtigung. Sie wusste: Paritätsgesetze sind heute so umstritten, wie es 1918/19 das damals  eingeführte Frauenwahlrecht und wie es 1948/49 er Gleichberechtigungssatz im Grundgesetz war. Rita Süssmuth war der Ansicht, dass die Parität bewusstseinsverändernde Kraft haben wird – und sie widersprach immer wieder der Ansicht von Kritikern, dass die Parität ein unzulässiger Eingriff in das Demokratie- und Wahlgleichheitsprinzip sei. Der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes, so warb sie, rechtfertige solche aktivierenden Maßnahmen.

In den meisten Nachrufen auf die große christdemokratische Politikerin Rita Süssmuth fand dieser ihr letzter Kampf nicht die ganz große Beachtung. Gewürdigt wurden vor allem ihre aufklärerische Aids-Politik und ihr Engagement für ein liberales Recht des Schwangerschaftsabbruchs. Die Andersdenkenden zu achten und sich um die Parität in den Parlamenten zu kümmern – das ist der Auftrag, den Rita Süssmuth denen hinterlässt, die um sie trauern.